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Für Mitglieder dieser Verbände beträgt der Preis
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Angebot gilt nur solange der Vorrat reicht!
Die Versandkosten betragen pro Bestellung, bei einer Bestellung
bis 20 Stück, 3 € brutto,
ab 21 bis 100 Stück, 4,95 € brutto.
Bei Interesse bestellen Sie bitte per Mail an: kaiserslautern@hv-mrp.de.
Die Abwicklung erfolgt über die ZERBA GmbH, eine Tochtergesellschaft des Handelsverband Südwest e.V.
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Deutscher Schuhmarkt 2024 mit leichtem Umsatzrückgang
Deutscher Schuhmarkt. Die andauernden globalen Krisen sowie die anhaltend hohe Inflation führen weiterhin zu einer spürbaren Konsumzurückhaltung unter den Verbraucherinnen und Verbrauchern in Deutschland. Dies bestätigt auch der aktuelle „Branchenbericht Schuhe 2025“ des IFH KÖLN in Zusammenarbeit mit der BBE Handelsberatung. Leichter Umsatzrückgang Demnach musste der deutsche Schuhmarkt im Jahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr einen leichten Umsatzrückgang von 0,9 Prozent hinnehmen. Das Marktvolumen lag damit bei insgesamt 9,5 Milliarden Euro. Für das kommende Jahr prognostizieren die Marktexperten von IFH und BBE keine wesentliche Erholung: Auch 2025 dürfte der Umsatz weitgehend stagnieren und sich auf ähnlichem Niveau wie 2024 bewegen.
Konjunkturbarometer Großhandel – Entwicklung im ersten Quartal 2025
Konjunkturbarometer Großhandel. Die wirtschaftliche Lage im Großhandel bleibt verhalten. Zwar konnten die Umsätze im März 2025 das Vorjahresniveau übertreffen, nachdem sie im Februar noch darunter lagen. Im März stieg der nominale Umsatz um 2,4 Prozent, der reale um 1,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Auf das gesamte erste Quartal 2025 bezogen ergibt sich ein nominales Umsatzplus von 1,4 Prozent, real lag der Zuwachs bei 1,1 Prozent. Diese insgesamt schwache Entwicklung – gerade im Großhandel als wichtigem Frühindikator – signalisiert, dass die wirtschaftliche Schwäche in Deutschland weiterhin anhält. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung senkte seine Frühjahrsprognose für das Wachstum 2025 von 0,4 auf
„Barrierefreiheitsstärkungsgesetz“
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft – als nationale Umsetzung der Europäischen Barrierefreiheitsrichtlinie (EU 2019/882). Es verpflichtet Unternehmen zur Gewährleistung von Barrierefreiheit in verschiedenen Bereichen, etwa im Online-Handel. Insbesondere Webshops und teilweise auch andere Internetseiten müssen künftig barrierefrei gestaltet werden. Unternehmen, die dieser Verpflichtung nicht nachkommen, müssen mit empfindlichen Sanktionen rechnen. Um dies zu vermeiden, sollten sie ihre Angebote frühzeitig auf Barrierefreiheit hin überprüfen. Ziel des Gesetzes ist es, möglichst vielen Menschen die Teilhabe am wirtschaftlichen Leben zu ermöglichen – insbesondere Menschen mit Behinderungen sowie älteren Menschen mit geringer digitaler Erfahrung. Gefordert wird daher