Manager/-in für digitale Prozesse (IHK) mit Microsoft365 – Live Online
Erhalten Sie einen tiefen Einblick, welche Möglichkeiten Ihnen Microsoft 365 bietet, Firmen-Prozesse schneller, schlanker und stabiler zu machen.
Ganz egal ob Sie eine entsprechende Position bereits bekleiden oder anstreben, dieser Lehrgang bringt Ihnen das Wissen rund um den Mehrwert einer digitalisierten Team-Kollaboration.
Der Lehrgang dauert 4 Monate und findet wöchentlich Dienstagabend online via Microsoft Teams statt. Bestandteil des Lehrgangs ist die Durchführung einer Projektarbeit im Thema, die sie zum Abschluss vorstellen.
Inhalte:
- Veränderungen der digitalen Kommunikation und Zusammenarbeit durch Teams
- Ablösung vorhandener lokaler Fileserver/Netzlaufwerke durch OneDrive und SharePoint
- On/ Offboarding von Mitarbeitern
- Microsoft 365 in der Ausbildung nutzen
- Papierlose Standardprozesse: Genehmigungen, Schicht- und Urlaubsplanung, Terminplanung, Abstimmungen, Informationsanforderungen
- Tools für das papierlose Büro
- SharePoint Intranet vs. Teams als Raum für Projekte und Abteilungen
- Erweiterte Prozesse mit Microsoft Power Automate
- Digitale Meetings vorbereiten, durchführen und nachbereiten
- Digitales Selbstmanagement
- Projektarbeit
- Präsentation der Projektarbeit
Abschluss:
Zertifikat mit Abschluss „Manager/-in für digitale Prozesse (IHK)“
Bestandteil des Lehrgangs ist die Durchführung einer Projektarbeit im Thema, die Sie zum Abschluss vorstellen.
Die Prüfung erfolgt in Form einer Praxisarbeit (Bearbeitung einer Fallstudie)
Dauer des Workshops: 64 Unterrichtseinheiten (16 Termine á 4 Unterrichtseinheiten. 1 Unterrichtseinheit = 45 Minuten)
- Schulungsort: – Live Online über MS Teams
Termin 2022:
06.09.2022 – 13.12.2022 Live Online
Der Unterricht findet immer dienstags von 17:30 Uhr bis 20:45 Uhr statt
Kosten:
1.995 € nach § 4 Nr. 22 a bzw. § 4 Nr. 21 a UStG umsatzsteuerfrei.
Mitglieder der Handelsverbände (Handelsverband Südwest (ehemals Handelsverband Mittelrhein-Rheinhessen-Pfalz), Handelsverband Region Trier, Handelsverband Saarland) erhalten bei einer Buchung über den Handelsverband eine Ermäßigung.
Der Kurspreis für Mitglieder beträgt € 1.795,00 pro Teilnehmer.
Für weitere Rückfragen nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Handelsverband Südwest e.V. auf.
Die letzten Artikel
Sonntagsöffnung: Handelsverband Südwest fordert sechs frei wählbare Termine
Ob Bäckereien, Konditoreien oder Bibliotheken künftig länger am Sonntag öffnen dürfen, wird derzeit auf Bundesebene diskutiert. Der Handelsverband Südwest nutzt die Debatte, um eine eigene Forderung zu erneuern: Der stationäre Einzelhandel in Rheinland-Pfalz und im Saarland soll künftig an sechs Sonntagen im Jahr frei und ohne besonderen Anlass öffnen dürfen. Warum die aktuelle Regelung nicht ausreicht Nach den Ladenöffnungsgesetzen in Rheinland-Pfalz und im Saarland sind Sonntagsöffnungen im Einzelhandel schon heute grundsätzlich möglich, allerdings nur in engem Rahmen: maximal vier Sonntage im Jahr, gebunden an einen besonderen Anlass und mit einer Öffnungszeit von höchstens fünf Stunden. Diese Anlassbindung führt in der Praxis
IHK-Austausch zur PPWR: Verpackungsrecht im offenen Dialog
Die IHK für Rheinhessen bietet gemeinsam mit den Industrie- und Handelskammern Koblenz, Pfalz, Saarland und Trier eine monatliche Austauschrunde zum Verpackungsrecht an. Der nächste Termin findet am 17. Juli 2026 von 10 bis 11 Uhr statt und behandelt aktuelle Entwicklungen zum Verpackungsgesetz und zur EU-Verpackungsverordnung PPWR. Verpackungsrecht verständlich einordnen Ab dem 12. August 2026 gilt die EU-Verpackungsverordnung PPWR unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Für Unternehmen bedeutet das neue Pflichten bei Stoffgrenzwerten, Recyclingfähigkeit und Dokumentation, während das deutsche Verpackungsgesetz parallel zum Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz weiterentwickelt wird. Wer hier den Überblick behalten will, findet in der monatlichen Verpackungs-Austauschrunde der Industrie- und Handelskammern ein passendes, wiederkehrendes Format.
KI-Kennzeichnungspflicht ab August: Kein reines Online-Thema
Ab dem 2. August 2026 müssen Unternehmen offenlegen, wenn nach außen gerichtete Inhalte von einer KI erzeugt wurden. Die Regel betrifft nicht nur den Onlinehandel. Wer KI für Social Media, Website oder Kundenkommunikation nutzt, ist in der Pflicht. Wer ein Ladengeschäft in der Fußgängerzone betreibt und keinen Onlineshop hat, fühlt sich von EU-Digitalregeln meist nicht angesprochen. Bei der neuen Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte aus Artikel 50 des EU AI Act ist das anders. Die Regel gilt für jeden, der künstliche Intelligenz im geschäftlichen Kontext einsetzt und damit Inhalte produziert, die Kunden zu sehen bekommen. Was genau ab August gilt Die Kennzeichnungspflicht

