Sonntagsöffnung FOC Zweibrücken – BGH soll entscheiden
Rechtsstreit geht vor den Bundesgerichtshof.
Das Fashion Outlet (FOC) in Zweibrücken nutzt zur Zeit die Möglichkeit zusätzlicher Sonntagsöffnungen, außerhalb des Ladenöffnungsgesetzes für Rheinland-Pfalz. Dies ermöglicht ihm eine Rechtsverordnung, die zur Versorgung von Fluggästen mit Reisebedarf erlassen wurde. Denn das FOC befindet sich in der Nähe eines ehemals als Verkehrsflughafen genutzten Flugfeldes. Durch diese Sonderregelung darf das FOC an den Sonntag in den Schulferien in Rheinland-Pfalz – ohne dass es eines weiteren Anlasses bedarf – öffnen.
Sonntagsöffnungen nach dem Ladenöffnungsgesetz sind ansonsten maximal an 4 Sonntagen im Jahr möglich. Zudem wird für die Öffnung ein Anlass benötigt.
Dieses Ungleichgewicht, und die Tatsache, dass in Zweibrücken kein regulärer Flugverkehr mehr stattfindet, fand leider keinen Widerhall in der Landesregierung. Es wäre zu erwarten gewesen, dass diese Ausnahmeregelung, die ursprünglich zur Versorgung von Flugreisenden mit Reisebedarf geschaffen wurde, nach Wegfall des regulären Flugbetriebes aufgehoben, oder zumindest abgeändert worden wäre.
Nachdem die Landesregierung in Rheinland-Pfalz sich bei der bestehenden Rechtsverordnung für die Sonntagsöffnungen im FOC Zweibrücken nicht bewegte, hatte der Grünstädter Modehändler Steffen Jost versucht dies auf dem Klageweg klären zu lassen. Vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht (OLG) hatte er bisher noch nicht Recht bekommen. Das OLG hat angedeutet, dass möglicherweise schon die ursprüngliche Begründung für die Sonderregelung, für die dann gewährte Ausnahme zur Sonntagsöffnung, nicht ausreichend gewesen sein könnte. Nunmehr wird der Bundesgerichtshof (BGH) über die Sache entscheiden müssen.
Aktuell kommt aber auch im Landtag Bewegung in die Sache. Dies aber nicht von Seiten der Landesregierung, sondern von der Seite der Freien Wähler. Diese möchten, dass sich mit der Frage der Sonderöffnungen für das FOC der Landesrechtsausschuss befasst. Eine Anrufung des Verfassungsgerichtshofes wird nicht ausgeschlossen.
Mainz, den 23.08.2022
Die letzten Artikel
AdA-Schein im Intensivkurs: Ausbilderqualifikation in nur 7 Tagen
Wer in seinem Betrieb Auszubildende betreuen möchte, braucht den AdA-Schein – und kann ihn diesen Sommer im Kompaktkurs erwerben. Das Zentrum für berufliche Aus- und Weiterbildung ZAW Primus Reich UG bietet vom 19. bis 26. Juni 2026 einen berufsbegleitenden Intensiv-Kompaktkurs zur „Ausbildung der Ausbilder“ (AEVO) an. In nur sieben Tagen bereitet der Kurs Teilnehmende gezielt auf die IHK-Prüfung vor – inklusive Prüfungssimulation. Für wen ist der Kurs geeignet? Der Kurs richtet sich an alle, die Auszubildende in ihrem Unternehmen ausbilden möchten und bereits über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einen Hochschulabschluss verfügen. Die erworbene Qualifikation ist bundesweit anerkannt und wird vor
Wir wünschen eine schöne Osterzeit.
Der Handelsverband Südwest wünscht allen Mitgliedern, Partnern und Wegbegleitern ein paar ruhige Osterfeiertage. Zeit zum Durchatmen, für Familie und Freunde und die schönen Dinge des Alltags. Ihr Team des Handelsverbands Südwest
Einzelhandel macht Innenstädte sicher – aber Leerstände gefährden den Fortschritt
Eine neue HDE-Studie zeigt: 78 Prozent der Menschen fühlen sich in deutschen Innenstädten sicher. Der Einzelhandel ist dabei der wichtigste Stabilitätsfaktor. Doch ein Fünftel der Bevölkerung fühlt sich unsicher, und Leerstände verstärken das Problem massiv. Was die Studie sagt Der Handelsverband Deutschland (HDE) hat eine repräsentative Studie in Auftrag gegeben. Das Ergebnis ist eindeutig: 78 Prozent der Befragten fühlen sich in deutschen Innenstädten sicher. Besonders auffällig: Einzelhandelsgeschäfte sind die sichersten Orte überhaupt, 90 Prozent der Befragten empfinden das so. Gastronomie folgt mit 89 Prozent, Einkaufszentren mit 84 Prozent. Die Studie wurde im Januar 2026 von essentiq durchgeführt. Befragt wurden 2.038

