Anstieg der Beschäftigungen im Einzelhandel
Die Beschäftigungen im Einzelhandel sind in Rheinland-Pfalz gestiegen. Für den Sektor Januar 2022 bis November 2022 verglichen zum Vorjahr gestiegen bedeutet ein Plus von 1,9 Prozent für den Einzelhandel insgesamt.
Der Einzelhandel mit Lebensmittel verzeichnet einen Zuwachs von 0,2 Prozent, der Einzelhandel mit Nicht-Lebensmitteln von 3,2 Prozent.
Auch alle weiteren Wirtschaftszweige verbuchen, im Vergleich zu 2021 von Januar bis November, einen Anstieg der Beschäftigtenzahlen.
Vor allem die Abteilung Verlagsprodukte (+4,4 Prozent) und sonstige Güter (+4,3 Prozent) aber auch die Zweige Waren verschiedener Art (+1,1 Prozent) und sonstige Haushaltsgeräte, Textilien, Heimwerker- und Einrichtungsbedarf (+0,5 Prozent), haben an Beschäftigungen dazugewonnen. Einzig im Bereich der Geräte der Informations- und Kommunikationstechnik sind die Beschäftigungen um 1,5 Prozent weniger geworden.
Nebenbei gibt es in Deutschland knapp 3,1 Millionen Erwerbslose als sogenannte „stillen Reserve“, was ein Anteil von 17 Prozent aller Nichterwerbstätigen bedeutet. Dabei handelt es sich um Menschen im Alter zwischen 15 und 47 Jahren, die aus verschiedenen Gründen dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, sich aber eigentlich Arbeit wünschen. Die Gründe dafür sind verschieden. Vor allem Frauen sind jedoch überrepräsentiert (56 Prozent in der stillen Reserve) und mehr als 37 Prozent im Alter von 25 bis 59 Jahren sind mit der Betreuung von Angehörigen so eingespannt, dass sie keinen anderweitigen Beschäftigungen mehr nachgehen können.
Quellen:
Handelsblatt
40211 Düsseldorf
27.01.2023
Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz
Handel & Gastgewerbe
56128 Bad Ems
13.01.2023
Die letzten Artikel
Zusammenhängender Urlaub im Einzelhandel: Warum die Zwei-Wochen-Grenze nicht rechtssicher ist
Viele Betriebe im Einzelhandel handhaben Urlaubsanträge nach einer festen internen Regel: mehr als zwei Wochen am Stück gibt es nicht. Gerade in der Urlaubszeit lohnt sich der Blick auf eine aktuelle Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Thüringen, die dieser Praxis eine klare Absage erteilt. Der Fall aus Thüringen Eine Arbeitnehmerin hatte einen dreiwöchigen zusammenhängenden Urlaub beantragt. Der Arbeitgeber lehnte mit dem Hinweis ab, im Betrieb würden grundsätzlich nie mehr als zwei Wochen am Stück bewilligt. Das Arbeitsgericht Nordhausen gab der Arbeitnehmerin bereits in der Hauptsache recht. Da der Urlaubszeitraum nicht mehr abzuwarten war, zog die Angelegenheit vor das Landesarbeitsgericht Thüringen (Beschluss vom 2.
Rabattaktionen im Sommer: Werbung mit Preisnachlässen rechtssicher gestalten
Sommerschlussverkauf, Sale-Wochen, Rabattaktionen zum Saisonwechsel: Viele Händler nutzen den Sommer, um mit Preisnachlässen neue Kundschaft zu gewinnen und das Lager für die nächste Saison frei zu machen. Rechtlich ist dabei einiges zu beachten. Sommerschlussverkauf ohne feste Regeln, aber nicht ohne Grenzen Seit der UWG-Reform von 2004 gibt es keinen eigenen „Sommerschlussverkauf“ mit festen Terminen und begrenzter Dauer mehr. Vorher war er auf zwölf Tage ab dem letzten Montag im Juli beschränkt. Heute dürfen Händler Rabatte das ganze Jahr über anbieten, in beliebiger Höhe und ohne besonderen Anlass. Wer aber einen Anlass nennt, etwa „wegen Umbau“ oder „wegen Geschäftsaufgabe“, muss diesen auch
Handelsverband Südwest wünscht eine schöne Sommerzeit
Der Handelsverband Südwest wünscht allen Mitgliedern, Partnern sowie unserer gesamten Handels-Community eine schöne Sommerzeit! ☀️ Wir freuen uns auf spannende Themen, gute Gespräche und viele Begegnungen in der zweiten Jahreshälfte. Ihr Team des Handelsverbands Südwest


