BAG klärt Verjährung und Verfall von Urlaubsansprüchen

BAG klärt Verjährung und Verfall von Urlaubsansprüchen

Veröffentlicht am: 6. Februar 2023Kategorien: HVSUEW, Urteile/Rechtsprechung

Ansprüche auf Urlaubsabgeltung können verjähren. Es gilt die dreijährige Verjährungsfrist.
Auch ein Verfall nach tarifvertraglichen Regelungen ist möglich.

Der Fristbeginn, der 3-Jahresfrist, kann aber unterschiedlich liegen. Grundsätzlich beginnt die Frist mit Ende des Jahres, in dem Arbeitnehmer ausscheiden.

Verjährung von Abgeltungsansprüchen; BAG 31.01.2023 – 9 AZR 456/20

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte bereits am 20.12.2022 (Az. 9 AZR 266/20) entschieden, dass Urlaubsansprüche verjähren können, die dreijährige Verjährungsfrist jedoch erst am Ende des Kalenderjahres beginnt, in dem der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über seinen konkreten Urlaubsanspruch informiert und ihn im Hinblick auf Verfallfristen aufgefordert hat, den Urlaub tatsächlich zu nehmen.

Hat der Arbeitgeber diesen Mitwirkungsobliegenheiten nicht entsprochen, kann der nicht erfüllte gesetzliche Urlaub aus möglicherweise mehreren Jahren im laufenden Arbeitsverhältnis weder nach § 7 Abs. 3 BUrlG verfallen noch nach § 195 BGB verjähren und ist bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach § 7 Abs. 4 BUrlG abzugelten.

Der Urlaubsabgeltungsanspruch unterliegt selbst auch der Verjährung. Die dreijährige Verjährungsfrist für den Abgeltungsanspruch beginnt in der Regel am Ende des Jahres, in dem das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es auf die Erfüllung der Mitwirkungsobliegenheiten ankommt. Der Urlaubsabgeltungsanspruch ist nur auf den finanziellen Ausgleich des zuvor noch bestehenden Urlaubsanspruchs gerichtet. Der besondere Schutz des Arbeitnehmers, welchen der EuGH in der Verjährung von Urlaubsansprüchen gesehen hatte, endet jedoch mit der Wandlung des Urlaubs- in einen Urlaubsabgeltungsanspruch. Daher würde ab dem Ausscheiden die dreijährige Verjährungsfrist laufen.

Im vorliegenden Fall bestand jedoch die Besonderheit, dass bis zum EuGH-Urteil vom 06.11.2018 hinsichtlich der Verjährung eine gegenteilige höchstrichterliche Rechtsprechung bestand, und daher dem Kläger bis zum den Urteil es nicht zumutbar war seinen Anspruch auf Abgeltung des bis dahin nicht gewährten Urlaubs aus den Jahren 2010 bis 2014 gerichtlich durchzusetzen. Denn das BAG ging zu diesem Zeitpunkt noch davon aus, dass Urlaubsansprüche mit Ablauf des Urlaubsjahres oder eines zulässigen Übertragungszeitraums unabhängig von der Erfüllung von Mitwirkungsobliegenheiten automatisch verfielen.

Erst nachdem der EuGH mit Urteil vom 06.11.2018 neue Regeln für den Verfall von Urlaub vorgegeben hatte, war der Kläger gehalten, Abgeltung für die Urlaubsjahre von 2010 bis 2014 gerichtlich geltend zu machen. Daher konnte die Verjährungsfrist nicht vor dem Ende des Jahres 2018 beginnen.

 

Urlaubsabgeltung: Tarifvertragliche Ausschlussfrist
BAG, 31.01.2023 – 9 AZR 244/20

Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG kann der gesetzliche Anspruch eines Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber, nicht genommenen Urlaub nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses abzugelten, nach Maßgabe einer tarifvertraglichen Ausschlussfrist, verfallen.

Auch hier orientiert sich das BAG ein der oben dargestellten Rechtsprechung, dass der Kläger bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht gehalten ist, seinen Anspruch auf Abgeltung des bis dahin nicht gewährten Urlaubs der Beklagten gegenüber geltend zu machen, da eine gegenläufige höchstrichterliche Rechtsprechung bestand.

Erst nachdem der EuGH mit Urteil vom 06.11.2018 neue Regeln für den Verfall von Urlaub vorgegeben hatte, oblag es dem Kläger, Urlaubsabgeltung zu verlangen.
Der Anspruch war nicht verjährt, und ein Verfall war ebenfalls nicht eingetreten. Ein Verjährungsbeginn wäre erst Ende 2018 anzusetzen. Ein Verfall nach den tariflichen Regelungen des einschlägigen Manteltarifvertrages würde erst drei Monaten nach Fälligkeit eintreten. Die tarifliche Ausschlussfrist begann erst mit der Bekanntgabe des Urteils des EuGH am06.11.2018.

In der Entscheidung selbst wurde die Sache ans Landesarbeitsgericht (LAG) zurückverwiesen, da noch Sachverhaltsfragen zu klären waren.

 

Quelle:

Bundesarbeitsgericht
Pressemitteilungen v. 31.01.2023

Die letzten Artikel

(Solar-) Gründächer und begrünte Fassaden: Gamechanger für das Gebäudeklima

21. August 2024|Top News|

HDE-Adapt Beitrag. Der Beitrag des Projekts HDE-Adapt skizziert die vielen Vorteile der Gebäudebegrünung und zeigt, was Händler bei der Planung beachten sollten.  Grün auf dem Dach – vielfältige Effekte Gebäudefassaden gehören zu den größten ungenutzten Flächen im urbanen Raum. Sie zu begrünen bringt zahlreiche Vorteile mit sich – für Gebäudenutzer und –eigentümer, Umgebung und Umwelt. Stadtgrün – Beitrag zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung Ob als Hitzeschild im Sommer oder zur Reduzierung des Wärmeverlustes im Winter, Gebäudebegrünung leistet einen Beitrag sowohl zum Klimaschutz als auch zur Klimaanpassung und steigert zusätzlich den Wert von Handelsimmobilien! Interessierte kommen hier zum Beitrag.   (Text: […]

Online-Seminar am 20. August: Die E-Rechnungspflicht kommt!

12. August 2024|Seminare, Top News|

Webinar. Das Mittelstand-Digital Zentrum Handel klärt in seinem aktuellen Webinar am 20. August 2024 von 15:00 bis 16:30 Uhr über die E-Rechnungspflicht auf. Ab 2025: Die E-Rechnung wird Pflicht Ab dem 1. Januar 2025 müssen E-Rechnungen im B2B-Bereich verpflichtend angenommen werden. Als E-Rechnung zählen strukturierte Dateiformate, die der Europäischen Norm EN 16931 entsprechen. Auch auf Versandseite wird ab 2027/2028 die E-Rechnungspflicht kommen. Andere, unstrukturierte Rechnungsformate (z.B. PDF, Papier) sind dann nicht mehr zulässig. Alles rund um die E-Rechnungspflicht gibt es im Webinar im August In der kostenfreien Veranstaltung am 20. August wird die Bedeutung der elektronischen Rechnungsabwicklung näher betrachtet. Die […]

Podcast: Robotik & Digitale Zwillinge – Effizienzsteigerung durch Robotik im Handel

7. August 2024|Top News|

Das Mittelstand- Digital Zentrum Handel nimmt in der neuesten Folge ihres Podcasts „handelkompetent“ unsere technischen Helfer in den Fokus. Der Einsatz von Robotik im Handel bietet Händlern zahlreiche Vorteile: Doch wie kann Robotik im Handel eingesetzt werden? Wie können Händler davon profitieren? Und welchen Herausforderungen begegnen ihnen dabei? Im Podcast „handelkompetent“ des Mittelstand-Digital Zentrums Handel spricht KI-Trainer Marc Schubhan mit Jonas Reiling, Gründer und Geschäftsführer von Ubica Robotics, über die vielseitigen Einsatzmöglichkeiten von Robotik im Handel – vom Servicerobotor bis zur Assistenz im Lager. Jonas Reiling berichtet von seiner persönlichen Reise in die Welt der Robotik und teilt spannende Einblicke […]

Nach oben