Urlaub über Vertragsende hinaus führt nicht zur Verlängerung des Arbeitsverhältnisses

Urlaub über Vertragsende hinaus führt nicht zur Verlängerung des Arbeitsverhältnisses

Veröffentlicht am: 7. Juli 2023Kategorien: HVSUEW, Urteile/Rechtsprechung

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat klargestellt, dass Urlaub, der einem befristet beschäftigten Arbeitnehmer für die Zeit nach dem Ende der Befristung gewährt wird, nicht zu einer Verlängerung des Arbeitsverhältnisses führt.

Wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Urlaub über die Befristung hinaus gewährt, bedeutet das nicht, dass sich das befristete Arbeitsverhältnis dadurch verlängert. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt in seinem Urteil vom 9. Februar 2023 entschieden.

Der Fall dreht sich um einen Beamten eines Postnachfolgeunternehmens. Der Beamte wurde mehrmals beurlaubt, um verschiedene Aufgaben in befristeten Angestelltenverhältnissen zu übernehmen. Am 30. September 2020 endete seine letzte Befristung. Für den Monat Oktober bekam der Arbeitnehmer Urlaub gewährt. Zu einem Anschlussvertrag kam es nicht.
Daraufhin klagte der Arbeitnehmer vor Gericht auf Feststellung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses ab dem 1. Oktober 2020, da sein befristetes Arbeitsverhältnis durch die Gewährung von Urlaub über die Befristungsdauer hinaus verlängert worden sei und sich in einen unbefristeten Vertrag umgewandelt habe.

Das BAG war anderer Ansicht und wies die Klage des Arbeitnehmers ab. Es entschied, dass zwischen den Parteien kein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstanden ist. Die gesetzlichen Voraussetzungen seien durch die Gewährung von Urlaub nicht erfüllt. Gemeint sei die „die Fortsetzung der Arbeitsleistung“. Nur die Gewährung von Urlaub für die Zeit nach dem Vertragsende erfüllt nicht die Bedingung für eine Verlängerung.
Das bedeutet: Die Entfristung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses erfolgt erst dann, wenn man als Arbeitnehmer auch wirklich seine Arbeit fortsetzt. Dies muss außerdem mit dem Wissen des Arbeitsgebers geschehen, ohne dass dieser widerspricht. Erst dann kann man davon ausgehen, dass der Arbeitgeber „stillschweigend“ einer Verlängerung des Arbeitsverhältnisses zustimmt.

 

Quelle:

Bundesarbeitsgericht
Hugo-Preuß-Platz 1
99084 Erfurt

BAG, Urteil vom 09.02.2023, Az.: 7 AZR 266/22

 

28.06.23

Die letzten Artikel

Parfümerietagung und 04. Nischenausstellung am 14. und 15: April – Impulse für Branche im Wandel

10. April 2024|Events, Top News|

Die 67. Parfümerietagung des Bundesverband Parfümerien und die 0.4 Deutsche Nischenausstellung finden am 14. und 15. April 2024 in der Zinkfabrik Altenberg in Oberhausen statt. Die Parfümeriebranche steht vor neuen Herausforderungen, die ihre Relevanz und Innovationfähigkeit auf die Probe stellen. Die steigenden Kosten für Wohnen, Gesundheit und Mobilität und die geopolitische Krisen haben zu einer deutlichen Veränderung des Kaufverhaltens der Verbraucher geführt. Um weiterhin relevant zu bleiben, muss die Parfümeriebranche verstehen, wie sich die Verhaltensmuster ändern und wie man auf diese Veränderungen flexibel reagieren kann. Anlässlich der Parfümerietagung 2024, die parallel zur 04. Deutschen Nischenausstellung stattfindet, werden die wichtigsten Themen […]

Infoblatt: Was wollen meine Kunden im Check-out wirklich?

9. April 2024|Top News|

Das Mittelstand-Digital Zentrum Handel erklärt in ihrem kostenfreien Infoblatt, worauf Sie als Händler, bei dem Thema „Was wollen meine Kunden im Check-out wirklich?“ achten sollten. Sie wollen Ihre Kundenbindung und Kundenzufriedenheit erhöhen? Dann sollten Sie sich mit dem Checkout-Prozess beschäftigen. Auch, wenn das Thema: Payment häufig nicht zu den Kernthemen eines Händlers gehört. Läuft ein Check-Out reibungslos, schnell und einfach ab, wird nicht nur das Einkaufserlebnis verbessert, sondern auch die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass im Shop ein zweites oder drittes Mal eingekauft wird. Wer den richtigen Zahlungs-Mix für seine Kundschaft anbietet, schafft eine positive Kundenerfahrung, stärkt seine Kundenbeziehung und vermeidet Kaufabbrüche. […]

Blogbeitrag: Die vier Handlungsfelder der Digitalisierungsstrategie für KMU

8. April 2024|Top News|

Das Mittelstand-Digital Zentrum Handel hat eine Digitalisierungspyramide entwickelt, um Händlern den Einstieg in die digitale Welt zu erleichtern. Digitalisierung bietet so viele Vorteile für Unternehmen im Einzelhandel. Durch Digitalisierung können betriebliche Abläufe verbessern werden, die Kundenbindung und –zufriedenheit kann erhöht werden und durch digitale Angebote kann es zu Umsatzsteigerungen kommen. Doch wo fängt man am besten an? Um den Einstieg zu erleichtern, gibt das Mittelstand-Digital Zentrum Handel in seinem Blogbeitrag einen Überblick über die vier Handlungsfelder der Digitalisierungspyramide und zeigt Praxisbeispiele.   Die Digitalisierungspyramide umfasst Grundlagen, Integration und Optimierung der digitalen Transformation. Sie setzt sich aus vier übergreifenden Handlungsfeldern zusammen: […]

Nach oben