BGH: keine Ewigkeitsgarantie für Sonderöffnung in Zweibrücken

BGH: keine Ewigkeitsgarantie für Sonderöffnung in Zweibrücken

Veröffentlicht am: 28. Juli 2023Kategorien: HVSUEW, Rheinland-Pfalz, Top News

Etappensieg für die Wettbewerbsgleichheit

Der Handelsverband begrüßt Aufhebung des OLG-Urteils durch den BGH

BTE-Präsident Steffen Jost (Modehaus Jost, Grünstadt), der mehrere Modehäuser u.a. in der Südpfalz betreibt, hatte mit Unterstützung der Verbände gegen einen Store innerhalb des Fashion Outlet in Zweibrücken geklagt.

Hintergrund der Klage ist, dass im Outlet die Geschäfte aufgrund einer älteren rheinland-pfälzischen Sonderregelung, „automatisch“ jährlich an circa 16 Sonntagen öffnen dürfen. Die Regelung wurde ursprünglich mit der Begründung erlassen, dass die sonntägliche Einkaufsmöglichkeit der Versorgung der Fluggäste dienen sollte. Die Landesregierung hielt an dieser Regelung fest, obwohl der Linienflugverkehr am Flugplatz schon seit Jahren eingestellt ist.

Dieses Thema betraf nicht nur Herrn Jost, sondern den gesamten stationären Handel in Rheinland-Pfalz. Denn der stationäre Einzelhandel in Rheinland-Pfalz darf aufgrund des Ladenöffnungsgesetzes nur an bis zu vier Sonntagen im Jahr öffnen – und auch nur dann, wenn ein konkreter Anlass – bürokratisch aufwendig – nachgewiesen wird.

BTE-Präsident Steffen Jost und BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels

Der I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe hat am 27. Juli 2023 das Urteil des OLG Zweibrücken vom 4. August 2022 (Az. I ZR 144/22) aufgehoben und an das OLG zurückverwiesen.

Der BGH stellte fest, dass es bei der Zulassung von verkaufsoffenen Sonntagen im Zweibrücken Fashion Outlet (ZFO) – entgegen der  Annahme des OLG – sehr wohl relevant sein könne, dass am Flugplatz Zweibrücken seit dem Jahr 2014 kein kommerzieller Linienflugverkehr mehr stattfinde.

Der Bundesgerichtshof hat dem Oberlandesgericht Zweibrücken ins Stammbuch geschrieben, dass es keine Ewigkeitsgarantie für eine Sonderregelung gibt, so Thomas Scherer, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Rheinland-Pfalz. Der BGH hat klargestellt, dass bei Veränderungen der maßgeblichen Umstände, Verordnungen auch überprüfbar werden. Eine Änderung der für den Erlass einer Verordnung maßgeblichen Umstände kann zur Rechtswidrigkeit der Verordnung führen. Die bisher von der Landesregierung geäußerte Auffassung, dass ihre Rechtsverordnung auch nach Verlust des Status als Linienflughafen in Zweibrücken Bestand habe, hat sich somit als brüchig erwiesen.

„Es ist ein Etappensieg.“, so Scherer weiter. Von Verbandsseite sei schon länger die Sonntagsöffnung in Zweibrücken, gerade im Hinblick auf die Wettbewerbsverzerrung für die stationären Händler, moniert worden.

Das OLG Zweibrücken muss nun die Landesverordnung zur Durchführung des § 7 Abs. 2 des Ladenöffnungsgesetzes Rheinland-Pfalz überprüfen. Ebenso ist das OLG in der Pflicht, zu weiteren Punkten, wie z.B. regionale Wirtschaftsförderung, Aussagen zu treffen.

BTE-Präsident Jost und BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels konstatieren: „Mit dem Urteil des BGH wird eine jahrelange und massive Ungleichbehandlung de facto ein Ende finden müssen. Die Landesregierung Rheinland-Pfalz ist nunmehr höchstrichterlich zum Handeln aufgefordert, nachdem sie jahrelang bewusst nichts gegen den offensichtlichen Missstand unternommen hat.“

Von Verbandsseite wurde  betont, dass man den weiteren Prozess sehr aufmerksam verfolgen und der Landesregierung genau auf die Finger schauen werde.

Pangels unterstreicht nochmals, dass sowohl Jost als Unternehmen als auch der BTE insgesamt in der Sache für die Interessen vieler Händler in der Region gekämpft haben. „Sollte es, aus welchen Gründen auch immer, weiterhin zu einer einseitigen Bevorteilung des ZFO gegenüber dem Einzelhandel in den Innenstädten im Einzugsbereich kommen, stehen zahlreiche Händler für entsprechende Klagen bereit. Viele Händler haben durch unser entschlossenes Handel Mut geschöpft, sich gegen offensichtlich rechtswidrige Praktiken zur Wehr zu setzen“, so Pangels abschließend.

Quelle:

Bundesverband des Deutschen Textil-,
Schuh- und Lederwareneinzelhandels e.V.
Weinsbergstrasse 190
50825 Köln

Handelsverband Rheinland-Pfalz e.V.
Ludwigsstraße 7
55116 Mainz

Pressemitteilung Bundesgerichtshof 127/2023

27.07.2023

Die letzten Artikel

Einzelhandel erwartet zu Halloween Rekordumsatz von 480 Millionen Euro

19. Oktober 2023|Fakten, HVMITTE, HVSUEW, Instagram, Saarland, Top News, Twitter|

Die Einzelhandelsunternehmen rechnen dieses Jahr zum Halloweenfest mit einem Rekordumsatz von 480 Millionen Euro. Das Fest für Gruselfans gewinnt immer mehr an Popularität. Immer mehr Menschen in Deutschland feiern Halloween. Dieses Jahr sind besonders viele Einkäufe zu Halloween geplant. In einer aktuellen vom Handelsverband Deutschland (HDE) beauftragten Studie des IFH Köln gaben deutlich mehr Menschen als 2019 an, gezielt Waren zu Halloween kaufen zu wollen. So planen 13,5 Prozent der Befragten in den Geschäften des stationären Handels oder im Internet gezielt Ausgaben zu Halloween. Das sind etwa 60 Prozent mehr als im Jahr 2019. Der Einzelhandel rechnet vor diesem Hintergrund […]

Webinar am 27.09.23: Der Einsatz von Wärmepumpen in Handelsimmobilien

26. September 2023|HVMITTE, HVSUEW, Instagram, Seminare, Twitter|

Am 27.09.23 findet von 9:00 bis 10:00 Uhr ein Webinar der Klimaschutzoffensive des Handels zum Thema: Der Einsatz von Wärmepumpen in Handelsimmobilien statt. Die Diskussionen rund um die Wärmepumpe waren bis vor kurzem noch von hitzigen Auseinandersetzungen und Empörung geprägt. Nach monatelangem Hin und Her wurde das Gebäudeenergiegesetz vom Bundestag beschlossen. Laut diesem soll ab 2024 jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65% mit erneuerbarer Energie betrieben werden. Auch für Einzelhandelsunternehmen kommen Wärmepumpen infrage. In einem Online-Seminar der Klimaschutzoffensive des Handels klären die Experte Jan Wollesen von Viessmann und Jan Uthoff vom Bundesverband Wärmepumpe am 27.09.2023 von 09:00-10:00 Uhr über […]

Nach oben