BGH: keine Ewigkeitsgarantie für Sonderöffnung in Zweibrücken
Etappensieg für die Wettbewerbsgleichheit
Der Handelsverband begrüßt Aufhebung des OLG-Urteils durch den BGH
BTE-Präsident Steffen Jost (Modehaus Jost, Grünstadt), der mehrere Modehäuser u.a. in der Südpfalz betreibt, hatte mit Unterstützung der Verbände gegen einen Store innerhalb des Fashion Outlet in Zweibrücken geklagt.
Hintergrund der Klage ist, dass im Outlet die Geschäfte aufgrund einer älteren rheinland-pfälzischen Sonderregelung, „automatisch“ jährlich an circa 16 Sonntagen öffnen dürfen. Die Regelung wurde ursprünglich mit der Begründung erlassen, dass die sonntägliche Einkaufsmöglichkeit der Versorgung der Fluggäste dienen sollte. Die Landesregierung hielt an dieser Regelung fest, obwohl der Linienflugverkehr am Flugplatz schon seit Jahren eingestellt ist.
Dieses Thema betraf nicht nur Herrn Jost, sondern den gesamten stationären Handel in Rheinland-Pfalz. Denn der stationäre Einzelhandel in Rheinland-Pfalz darf aufgrund des Ladenöffnungsgesetzes nur an bis zu vier Sonntagen im Jahr öffnen – und auch nur dann, wenn ein konkreter Anlass – bürokratisch aufwendig – nachgewiesen wird.
BTE-Präsident Steffen Jost und BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels
Der I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe hat am 27. Juli 2023 das Urteil des OLG Zweibrücken vom 4. August 2022 (Az. I ZR 144/22) aufgehoben und an das OLG zurückverwiesen.
Der BGH stellte fest, dass es bei der Zulassung von verkaufsoffenen Sonntagen im Zweibrücken Fashion Outlet (ZFO) – entgegen der Annahme des OLG – sehr wohl relevant sein könne, dass am Flugplatz Zweibrücken seit dem Jahr 2014 kein kommerzieller Linienflugverkehr mehr stattfinde.
Der Bundesgerichtshof hat dem Oberlandesgericht Zweibrücken ins Stammbuch geschrieben, dass es keine Ewigkeitsgarantie für eine Sonderregelung gibt, so Thomas Scherer, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Rheinland-Pfalz. Der BGH hat klargestellt, dass bei Veränderungen der maßgeblichen Umstände, Verordnungen auch überprüfbar werden. Eine Änderung der für den Erlass einer Verordnung maßgeblichen Umstände kann zur Rechtswidrigkeit der Verordnung führen. Die bisher von der Landesregierung geäußerte Auffassung, dass ihre Rechtsverordnung auch nach Verlust des Status als Linienflughafen in Zweibrücken Bestand habe, hat sich somit als brüchig erwiesen.
„Es ist ein Etappensieg.“, so Scherer weiter. Von Verbandsseite sei schon länger die Sonntagsöffnung in Zweibrücken, gerade im Hinblick auf die Wettbewerbsverzerrung für die stationären Händler, moniert worden.
Das OLG Zweibrücken muss nun die Landesverordnung zur Durchführung des § 7 Abs. 2 des Ladenöffnungsgesetzes Rheinland-Pfalz überprüfen. Ebenso ist das OLG in der Pflicht, zu weiteren Punkten, wie z.B. regionale Wirtschaftsförderung, Aussagen zu treffen.
BTE-Präsident Jost und BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels konstatieren: „Mit dem Urteil des BGH wird eine jahrelange und massive Ungleichbehandlung de facto ein Ende finden müssen. Die Landesregierung Rheinland-Pfalz ist nunmehr höchstrichterlich zum Handeln aufgefordert, nachdem sie jahrelang bewusst nichts gegen den offensichtlichen Missstand unternommen hat.“
Von Verbandsseite wurde betont, dass man den weiteren Prozess sehr aufmerksam verfolgen und der Landesregierung genau auf die Finger schauen werde.
Pangels unterstreicht nochmals, dass sowohl Jost als Unternehmen als auch der BTE insgesamt in der Sache für die Interessen vieler Händler in der Region gekämpft haben. „Sollte es, aus welchen Gründen auch immer, weiterhin zu einer einseitigen Bevorteilung des ZFO gegenüber dem Einzelhandel in den Innenstädten im Einzugsbereich kommen, stehen zahlreiche Händler für entsprechende Klagen bereit. Viele Händler haben durch unser entschlossenes Handel Mut geschöpft, sich gegen offensichtlich rechtswidrige Praktiken zur Wehr zu setzen“, so Pangels abschließend.
Quelle:
Bundesverband des Deutschen Textil-,
Schuh- und Lederwareneinzelhandels e.V.
Weinsbergstrasse 190
50825 Köln
Handelsverband Rheinland-Pfalz e.V.
Ludwigsstraße 7
55116 Mainz
Pressemitteilung Bundesgerichtshof 127/2023
27.07.2023
Die letzten Artikel
HDE-Konsumbarometer im August: Stimmung der Verbraucher stagniert
Nachdem die Verbraucherstimmung zuletzt ins Stocken geraten war, scheint sie nun im August zum Stillstand gekommen zu sein. Die Hoffnung auf eine nachhaltige Erholung schwindet Der Index ist auf dem Niveau des Vormonats zum Stehen gekommen. Zwar trübt sich die Stimmung der Verbraucher nicht spürbar weiter ein, doch das unveränderte Stimmungsniveau deutet auf das Ausbleiben einer baldigen Erholung von privatem Konsum und Gesamtwirtschaft hin. Das zeigt das aktuelle Konsumbarometer des Handelsverbandes Deutschland (HDE). Einkommenssituation, Anschaffungsneigung, Sparpläne – Die Konsumenten blicken pessimistisch in die Zukunft Unverändert bleibt im Vergleich zum Vormonat auch die Anschaffungsneigung der Verbraucher. Gleichzeitig steigt ihre Sparneigung an. […]
INSEK: Digitale Akteurswerkstatt zum integrierten nachhaltigen Stadtentwicklungskonzept Kaiserslautern
Sagt Ihnen der Begriff INSEK etwas? Ein Integriertes Nachhaltiges StadtEntwicklungskonzept Kaiserslautern, oder kurz INSEK, ist ein strategisches Planungsinstrument, das die künftige städtebauliche Entwicklung für die nächsten zehn bis fünfzehn Jahre für die Gesamtstadt steuert. Ziel des Konzeptes ist es, Themen und Herausforderungen der künftigen Stadtentwicklung zu erkennen, Leitlinien und Maßnahmen zu erarbeiten und diese zu einem zukunftsfähigen und gesamtheitlichen Konzept zu verbinden. Die Stadt Kaiserslautern steht, wie viele andere Städte in Deutschland, vor Veränderungen und Herausforderungen. Um diese Veränderungen und Herausforderungen als Stadt aktiv, nachhaltig und planvoll zu entwickeln und zu steuern, empfiehlt sich die Erarbeitung eines Stadtentwicklungskonzepts. Bürger sowie […]
Versicherungen gegen Extremwetter: Was für Handelsunternehmen elementar wichtig ist
Was Sie über den passenden Versicherungsschutz für Ihr Unternehmen wissen sollten, erfahren Sie aktuell in einem Gastbeitrag für HDE-Adapt. Extreme Naturereignisse wie Starkregen, Stürme und Überschwemmungen nehmen deutschlandweit zu. Innerhalb kurzer Zeit können diese extremen Wetterlagen erhebliche und langanhaltende Schäden hervorrufen. Daher ist es von enormer Wichtigkeit sich auf derartige Extremwetterereignisse besser vorzubereiten. Dabei sollte man das eigene Unternehmen auch finanziell vor möglichen, mitunter existenziellen Folgen zu schützen. Was Sie über den passenden Versicherungsschutz für Ihr Unternehmen wissen sollten, erfahren Sie im Gastbeitrag für HDE-Adapt von den Experten Andreas Hahn (Gesamtverband der Versicherer GDV), Patrik Behrens (hagebau Versicherungsdienst GmbH) und […]