BGH: keine Ewigkeitsgarantie für Sonderöffnung in Zweibrücken
Etappensieg für die Wettbewerbsgleichheit
Der Handelsverband begrüßt Aufhebung des OLG-Urteils durch den BGH
BTE-Präsident Steffen Jost (Modehaus Jost, Grünstadt), der mehrere Modehäuser u.a. in der Südpfalz betreibt, hatte mit Unterstützung der Verbände gegen einen Store innerhalb des Fashion Outlet in Zweibrücken geklagt.
Hintergrund der Klage ist, dass im Outlet die Geschäfte aufgrund einer älteren rheinland-pfälzischen Sonderregelung, „automatisch“ jährlich an circa 16 Sonntagen öffnen dürfen. Die Regelung wurde ursprünglich mit der Begründung erlassen, dass die sonntägliche Einkaufsmöglichkeit der Versorgung der Fluggäste dienen sollte. Die Landesregierung hielt an dieser Regelung fest, obwohl der Linienflugverkehr am Flugplatz schon seit Jahren eingestellt ist.
Dieses Thema betraf nicht nur Herrn Jost, sondern den gesamten stationären Handel in Rheinland-Pfalz. Denn der stationäre Einzelhandel in Rheinland-Pfalz darf aufgrund des Ladenöffnungsgesetzes nur an bis zu vier Sonntagen im Jahr öffnen – und auch nur dann, wenn ein konkreter Anlass – bürokratisch aufwendig – nachgewiesen wird.
BTE-Präsident Steffen Jost und BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels
Der I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe hat am 27. Juli 2023 das Urteil des OLG Zweibrücken vom 4. August 2022 (Az. I ZR 144/22) aufgehoben und an das OLG zurückverwiesen.
Der BGH stellte fest, dass es bei der Zulassung von verkaufsoffenen Sonntagen im Zweibrücken Fashion Outlet (ZFO) – entgegen der Annahme des OLG – sehr wohl relevant sein könne, dass am Flugplatz Zweibrücken seit dem Jahr 2014 kein kommerzieller Linienflugverkehr mehr stattfinde.
Der Bundesgerichtshof hat dem Oberlandesgericht Zweibrücken ins Stammbuch geschrieben, dass es keine Ewigkeitsgarantie für eine Sonderregelung gibt, so Thomas Scherer, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Rheinland-Pfalz. Der BGH hat klargestellt, dass bei Veränderungen der maßgeblichen Umstände, Verordnungen auch überprüfbar werden. Eine Änderung der für den Erlass einer Verordnung maßgeblichen Umstände kann zur Rechtswidrigkeit der Verordnung führen. Die bisher von der Landesregierung geäußerte Auffassung, dass ihre Rechtsverordnung auch nach Verlust des Status als Linienflughafen in Zweibrücken Bestand habe, hat sich somit als brüchig erwiesen.
„Es ist ein Etappensieg.“, so Scherer weiter. Von Verbandsseite sei schon länger die Sonntagsöffnung in Zweibrücken, gerade im Hinblick auf die Wettbewerbsverzerrung für die stationären Händler, moniert worden.
Das OLG Zweibrücken muss nun die Landesverordnung zur Durchführung des § 7 Abs. 2 des Ladenöffnungsgesetzes Rheinland-Pfalz überprüfen. Ebenso ist das OLG in der Pflicht, zu weiteren Punkten, wie z.B. regionale Wirtschaftsförderung, Aussagen zu treffen.
BTE-Präsident Jost und BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels konstatieren: „Mit dem Urteil des BGH wird eine jahrelange und massive Ungleichbehandlung de facto ein Ende finden müssen. Die Landesregierung Rheinland-Pfalz ist nunmehr höchstrichterlich zum Handeln aufgefordert, nachdem sie jahrelang bewusst nichts gegen den offensichtlichen Missstand unternommen hat.“
Von Verbandsseite wurde betont, dass man den weiteren Prozess sehr aufmerksam verfolgen und der Landesregierung genau auf die Finger schauen werde.
Pangels unterstreicht nochmals, dass sowohl Jost als Unternehmen als auch der BTE insgesamt in der Sache für die Interessen vieler Händler in der Region gekämpft haben. „Sollte es, aus welchen Gründen auch immer, weiterhin zu einer einseitigen Bevorteilung des ZFO gegenüber dem Einzelhandel in den Innenstädten im Einzugsbereich kommen, stehen zahlreiche Händler für entsprechende Klagen bereit. Viele Händler haben durch unser entschlossenes Handel Mut geschöpft, sich gegen offensichtlich rechtswidrige Praktiken zur Wehr zu setzen“, so Pangels abschließend.
Quelle:
Bundesverband des Deutschen Textil-,
Schuh- und Lederwareneinzelhandels e.V.
Weinsbergstrasse 190
50825 Köln
Handelsverband Rheinland-Pfalz e.V.
Ludwigsstraße 7
55116 Mainz
Pressemitteilung Bundesgerichtshof 127/2023
27.07.2023
Die letzten Artikel
Fußverkehr in Zweibrücken – Fortsetzung des Fußverkehrs-Checks mit einer öffentlichen Begehung
Zweibrücken. Als eine von zehn Kommunen nimmt die Stadt Zweibrücken in diesem Jahr an den Fußverkehrs-Checks Rheinland-Pfalz teil. Unter dem Motto „Schritt für Schritt zu attraktiven Ortszentren“ wird der Fußverkehr in Zweibrücken gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern, der Politik und der Verwaltung genau unter die Lupe genommen. Der erste Beteiligungsbaustein war der gut besuchte Auftaktworkshop im Mai. Nun geht der Fußverkehrs-Check mit zwei Begehungen in die nächste Runde. Die erste Begehung in der Umgebung der Innenstadt führt über die Landauer Straße, entlang des Bleicherbachs, über die Saarlandstraße zur Rosengartenstraße. Von dort geht es über die Gutenbergstraße und den Schlossplatz bis
Deutscher Schuhmarkt 2024 mit leichtem Umsatzrückgang
Deutscher Schuhmarkt. Die andauernden globalen Krisen sowie die anhaltend hohe Inflation führen weiterhin zu einer spürbaren Konsumzurückhaltung unter den Verbraucherinnen und Verbrauchern in Deutschland. Dies bestätigt auch der aktuelle „Branchenbericht Schuhe 2025“ des IFH KÖLN in Zusammenarbeit mit der BBE Handelsberatung. Leichter Umsatzrückgang Demnach musste der deutsche Schuhmarkt im Jahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr einen leichten Umsatzrückgang von 0,9 Prozent hinnehmen. Das Marktvolumen lag damit bei insgesamt 9,5 Milliarden Euro. Für das kommende Jahr prognostizieren die Marktexperten von IFH und BBE keine wesentliche Erholung: Auch 2025 dürfte der Umsatz weitgehend stagnieren und sich auf ähnlichem Niveau wie 2024 bewegen.
Konjunkturbarometer Großhandel – Entwicklung im ersten Quartal 2025
Konjunkturbarometer Großhandel. Die wirtschaftliche Lage im Großhandel bleibt verhalten. Zwar konnten die Umsätze im März 2025 das Vorjahresniveau übertreffen, nachdem sie im Februar noch darunter lagen. Im März stieg der nominale Umsatz um 2,4 Prozent, der reale um 1,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Auf das gesamte erste Quartal 2025 bezogen ergibt sich ein nominales Umsatzplus von 1,4 Prozent, real lag der Zuwachs bei 1,1 Prozent. Diese insgesamt schwache Entwicklung – gerade im Großhandel als wichtigem Frühindikator – signalisiert, dass die wirtschaftliche Schwäche in Deutschland weiterhin anhält. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung senkte seine Frühjahrsprognose für das Wachstum 2025 von 0,4 auf