Infoblatt: Wie wird mein Onlineshop mobilfähig?

Infoblatt: Wie wird mein Onlineshop mobilfähig?

Veröffentlicht am: 11. August 2023Kategorien: HVSUEW, Top News

Das Mittelstand-Digital Zentrum Handel bietet ein Infoblatt an, mit dessen Hilfe Sie Ihren Onlineshop oder Ihre Website mobilfreundlicher gestalten können.

Smartphones weisen auch weiterhin eine große Beliebtheit auf. Viele Menschen surfen auf dem eigenen Handy mehr als am Computer Zuhause.
Der Einkauf wird auch eher am Mobilgerät von der Couch aus getätigt als vom Schreibtisch aus am PC.
Umso wichtiger ist es daher, dass Onlinehändler sich diesem Wandel anpassen und ihren Shop mobilfreundlicher gestalten.
Für ein reibungsloses Einkaufserlebnis sollte Ihre Kundschaft mit jedem Gerät auf Ihren Onlineshop zugreifen können.

Sie sind stolzer Besitzer einer Website oder eines Onlineshops, dann überprüfen Sie doch mal, wie mobilfreundlich ihre Website oder ihr Onlineshop ist.
Nehmen Sie ihr Smartphone in die Hand, gehen Sie auf Ihre eigenen Ihren Onlineshop und beantworten Sie sich selbst folgende Fragen:

  • Wie empfinde ich das Einkaufserlebnis?
  • Sind alle Inhalte gut zu lesen?
  • Funktioniert die Navigation einwandfrei?
  • Kann der Einkauf zügig abgewickelt werden?
  • Lädt die Seite schnell?

Bei Ihrem Onlineshop herrscht Verbesserungsbedarf?
Das Mittelstand-Digital Zentrum Handel hat für Sie einen Leidfaden erstellt, mit dessen Hilfe Sie Ihre Website oder Ihren Onlineshop mobilfreundlicher gestalten können!
Eine mobilfreundliche Website kommt besser beim Kunden an und verhindert dadurch nicht nur unnötige Kaufabbrüche, sondern erhöht auch die Besucherzahl.

Im Infoblatt „Wie wird mein Onlineshop mobilfähig“ werden folgende Fragen beantwortet:

  • Was ist ein mobilfähiger Onlineshop?
  • Welche Vorteile hat dieser?
  • Wodurch wird ein Onlineshop mobilfähig?
  • Was bedeutet Responsive Webdesign und Mobile-first-Design?
  • Wie finde ich heraus, ob mein Onlineshop mobilfähig ist?

Interessierte können sich hier das Infoblatt herunterladen.

 

Quelle:

Handelsverband Deutschland – HDE e.V.
Am Weidendamm 1A
10117 Berlin

 

1.08.23

Die letzten Artikel

Rewe testet kassenlose Märkte und Drive-in-Abholung. Was bedeutet das für den Einzelhandel?

27. Mai 2026|HVMITTE, HVSUEW, Mittelrhein, Pfalz, Rheinhessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Top News, Trier|

Der Lebensmittelriese Rewe erprobt gerade zwei neue Einkaufskonzepte, die den Supermarktbesuch grundlegend verändern könnten. Für den mittelständischen Einzelhandel lohnt ein genauer Blick auf beide Modelle. Pick & Go: Einkaufen ohne klassische Kasse In Hannover hat Rewe bereits den siebten Testmarkt mit seiner Pick&Go-Technologie eröffnet. Auf rund 650 Quadratmetern können Kunden wie gewohnt einkaufen, ohne die Produkte an der Kasse einzeln zu scannen. Hinter dem System steckt der Technologiepartner Trigo Vision, der mithilfe von Computer-Vision eine digitale 3D-Karte des Marktes erstellt und damit Warenbewegungen präzise erkennt. Am Bezahlterminal erscheint der Einkauf automatisch auf dem Display. Der Kunde prüft die Liste, bezahlt per

HDE-Konsumbarometer Mai 2026: Verbraucherstimmung setzt Talfahrt fort

7. Mai 2026|HVSUEW, Rheinland-Pfalz, Saarland, Top News|

Die Verbraucherstimmung in Deutschland befindet sich weiter im Abwärtstrend und sinkt auf den niedrigsten Wert seit über drei Jahren. Das geht aus dem aktuellen Konsumbarometer des Handelsverbandes Deutschland (HDE) hervor. Für den Mai ist damit der stärkste Rückgang seit Januar 2024 und der tiefste Stand seit Februar 2023 zu verzeichnen. Pessimismus auf breiter Front Vor allem zwei Faktoren trüben die Stimmung deutlich ein: steigende Preise und wachsende Sorgen um eine schwache Konjunktur. Die Verbraucher blicken so pessimistisch auf die wirtschaftliche Entwicklung wie seit Januar 2023 nicht mehr. Die Hoffnungen vom Beginn des Jahres auf eine konjunkturelle Erholung wurden durch den

Saarland verlängert Rückmeldefrist für Corona-Soforthilfen – Moratorium schützt Unternehmen

30. April 2026|Saarland, Top News|

Die saarländische Landesregierung hat angesichts der anhaltenden wirtschaftlichen Folgen des Iran-Krieges die Rückmeldefrist für die Selbstauskunft zu den Corona-Soforthilfen des Bundes bis Ende 2026 verlängert. Gleichzeitig hat das Land ein Moratorium für Rückforderungen verfügt, eine Entscheidung, die insbesondere kleinen Einzelhandelsbetrieben, inhabergeführten Geschäften und Soloselbstständigen zugutekommen dürfte, die auch heute noch mit den wirtschaftlichen Nachwirkungen der Pandemie und der aktuellen Konjunkturlage zu kämpfen haben. Hintergrund In der Corona-Krise konnten Unternehmen Soforthilfen beim Bund beantragen, auf Basis einer einfachen Selbstauskunft. Im Nachgang sind die Empfänger verpflichtet, den tatsächlich entstandenen Liquiditätsengpass zu dokumentieren. Wer weniger Schaden hatte als angegeben, muss einen Teil der

Nach oben