Handelsverband zeigt Unverständnis über großflächige Erweiterung des FOC Zweibrücken
„Der Zielabweichungsbescheid für die Freigabe der gewünschten Erweiterung des FOC in Zweibrücken stellt einen Schlag ins Gesicht für den innerstädtischen Handel dar“, so Dr. Thomas Scherer, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Rheinland-Pfalz.
Gerade in der jetzigen Zeit – nach der Corona-Pandemie mit den damit verbundenen Einschränkungen für den Handel, Lieferkettenprobleme, der steigenden Inflation aufgrund des Ukraine-Krieges, und den rückgängigen Frequenzen in den Innenstädten – zeige diese Erweiterung, dass es der Landesregierung, und den untergeordneten Behörden, nicht nur an Fingerspitzengefühl fehle, sondern auch dass dort der Realitätsverlust dort grassiere, so Scherer weiter.
Die Freigabe einer Erweiterung durch Genehmigung des Zielabweichungsverfahrens zeige zudem, dass das ressortübergreifende Ziel der Landesregierung im Koalitionsvertrag zur Stärkung der Innenstädte – Innenstädte der Zukunft – lediglich ein Feigenblatt war, das nunmehr durch den heftigen Windstoß der Genehmigung für die Zielabweichung hinweg geblasen wurde. Denn wenn es die Landesregierung mit einer entsprechenden Stärkung der Innenstädte ernst gemeint hätte, wäre eine solch große Erweiterung niemals zu rechtfertigen.
„Wir wissen nun, was wir dann ja auch für das FOC in Montabaur erwarten können“, so Scherer. Denn scheinbar habe die Landesregierung die Innenstädte, und insbesondere den innerstädtischen Handel aufgegeben. Scherer fordert von der Politik sich zum innerstädtischen Handel zu bekennen, Maßnahmen zur Stärkung zu ergreifen, und den Worten endlich im notwendigen Umfang auch Taten folgen zu lassen.
Der Zeitpunkt der Genehmigung des Zielabweichungsverfahrens sei zudem scheinbar bewusst gewählt worden, bevor das Oberlandesgericht Zweibrücken über die unzulässige Sonntagsöffnungsregelung für das Outlet entscheiden könne. Der Bundesgerichtshof habe Zweifel hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der entsprechenden Landesverordnung angemeldet, und daher die Sache an das Oberlandesgericht in Zweibrücken zurückverwiesen. Das Innenministerium wollte hinsichtlich der Sonntagsöffnung, und eigentlich hätte es auch wegen der Erweiterung, abwarten müssen bis letztinstanzlich die Angelegenheit entschieden wäre. Denn eine ausufernde Sonntagsöffnung, kombiniert dann noch um die Erweiterung – in der jetzigen Zeit – bedeutet das Ende der Innenstädte wie wir sie bisher kannten.
Der Handelsverband Rheinland-Pfalz ist die Spitzenorganisation und Interessenvertretung des Einzelhandels in Rheinland-Pfalz, für rund 12.000 Unternehmen mit insgesamt 150.000 Beschäftigten. Der Handel ist der größte Arbeitgeber in Rheinland-Pfalz.
Quelle:
Handelsverband Rheinland-Pfalz e.V.
Ludwigsstraße 7
55116 Mainz
08.09.2023
Die letzten Artikel
Betriebliche Altersvorsorge gestärkt: Höhere Beiträge und Zuschüsse im Einzelhandel
Werbung. Gute Nachrichten für Beschäftige im Einzelhandel: Zum 1. Januar 2025 sind die tarifvertraglichen Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) deutlich gestiegen. Das bedeutet attraktivere Leistungen und damit mehr Sicherheit im Alter. Der Arbeitgeberbeitrag ist seit Beginn 2025 auf jährlich 420 Euro für Vollzeitbeschäftigte deutlich gestiegen – ein Plus von 120 Euro. Auch für Auszubildende erhöht sich der Beitrag spürbar von 150 Euro auf 210 Euro jährlich. Zusätzlich stieg der Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung von 10 auf 15 Prozent, was den Vermögensaufbau zusätzlich beschleunigt. Die höheren Beiträge und Zuschüsse machen die bAV noch attraktiver und stärken die finanzielle Basis für die Altersvorsorge der
„Hohe Standortzufriedenheit und Loyalität zum Unternehmensstandort“
Mainz. Die Mainzer Unternehmen sind mit ihrem Standort weiterhin zufrieden und diesem gegenüber loyal. Bei den Standortfaktoren wird vor allem die Lebensqualität am Standort positiv bewertet. Gute Werte werden auch bei der Nähe zu den eigenen Kundinnen und Kunden, der Nähe zu Forschung und Wissenschaft und beim Zugang zu Business-Netzwerken erzielt. Als größte Herausforderungen für die kommenden Jahre sehen die Mainzer Unternehmen insbesondere die Fachkräftegewinnung und die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung an. Auch die Entwicklung der Arbeits- und Energiekosten sowie die Verkehrssituation werden von vielen als wichtig angesehen. Mit diesem Fazit lassen sich die Ergebnisse der Mainzer Unternehmensbefragung 2024 zusammenfassen. Die
Null-Euro-Samstag im Mainzer ÖPNV soll bis Dezember 2025 fortgesetzt werden
Mainz. Gute Nachrichten für alle Mainzerinnen und Mainzer sowie Gäste der Stadt: Der beliebte Null-Euro-Samstag im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) soll über das ursprüngliche Ende des Modellprojekts im Juni hinaus bis Dezember 2025 verlängert werden. Dafür sprach sich der Mainzer Stadtrat in seiner Sitzung am 5. Februar aus. Außerdem beauftragte der Stadtrat die Stadtverwaltung, gemeinsam mit der Mainzer Mobilität ein Konzept zu entwickeln, das verschiedene Szenarien zur langfristigen Finanzierung und möglichen Verstetigung des Projekts erarbeitet. Oberbürgermeister Nino Haase begrüßt den Beschluss des Stadtrates: „Ich freue mich sehr, dass eines meiner zentralen Projekte so viel Anklang findet. Die Verlängerung des Null-Euro-Samstags belebt