Handelsverbände durchbrechen Tarifdiktat der Gewerkschaft

Handelsverbände durchbrechen Tarifdiktat der Gewerkschaft

Veröffentlicht am: 6. März 2024Kategorien: HVMITTE, HVSUEW, Rheinland-Pfalz, Top News, Twitter

Handelsverband macht vor Beginn des neuen Tarifjahres 2024 den Weg frei für eine Lösung auch ganz ohne Tarifabschluss. Ab dem neuen Tarifjahr Anhebung der Tarifentgelte von maximal zehn Prozent möglich

Nach inzwischen fast elf Monaten Tarifkonflikt mit ver.di und mehr als 60 Verhandlungsrunden bundesweit, sind die Arbeitgeber zur Auffassung gelangt, dass seitens der Gewerkschaft ver.di keinerlei tatsächliches Interesse an einem zeitnahen Tarifabschluss besteht.
„ver.di beharrt weiter auf den im Flächentarifvertrag nicht erfüllbaren Forderungen, und versucht somit den Arbeitgebern einen Tarif zu diktieren, der für die meisten Unternehmen nicht zu verkraften ist“, so Thomas Scherer, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Rheinland-Pfalz.

Die Arbeitgeber hingegen sind sich ihrer Verantwortung gegenüber den Beschäftigten und der Branche bewusst, und daher einig, dass die Beschäftigten nicht länger unter der Blockadehaltung der Gewerkschaft leiden sollen. Daher haben sie nun den Weg für eine freiwillige Erhöhung, auch ohne Tarifabschluss, frei gemacht.

Die Tarifträgerverbände innerhalb der HDE-Organisation haben sich im gemeinsamen Tarifpolitischen Ausschuss des HDE darauf verständigt, den tarifgebundenen Mitgliedsunternehmen in allen Tarifgebieten, somit auch in Rheinland-Pfalz, die Option einzuräumen, auf Basis der aktuellen Tariftabellen eine freiwillige und auf einen späteren Tarifabschluss voll anrechenbare Entgeltanhebung von maximal zehn Prozent für ihre Beschäftigten im Einzelhandel vorzunehmen.

Diese Verbandsempfehlung, die sowohl Löhne als auch Gehälter umfasst, kann frühestens mit Beginn des neuen Tarifjahres, somit ab 01.05.2024, in Rheinland-Pfalz umgesetzt werden. Auszubildendenvergütungen dürfen ab Beginn des neuen Ausbildungsjahres, somit ab August 2024, entsprechend erhöht werden. Dabei gilt: Sofern die Entgelte im Unternehmen bereits auf Basis der letzten Verbandsempfehlung ab Oktober 2023 angehoben wurden, ist eine Anhebung im Rahmen dieser neuen Verbandsempfehlung, dann dort nur in Höhe der Differenz zulässig.

„ver.di verkennt die Gesamtsituation des Handels. Die Branche war und ist unterschiedlich hart von der Corona-Pandemie und der Kaufzurückhaltung durch die aktuelle Situation, wie auch den globalen Konflikten, betroffen. Folglich gibt es auch Unternehmen, die eine solche Erhöhung nicht mittragen können“, so Scherer.

Aufgrund der erneuten Verbandsempfehlung haben die tarifgebundenen Unternehmen die Freiheit sich nach ihren Möglichkeiten zu verhalten, da die wirtschaftliche Situation weiterhin äußerst schwierig ist.

 

Quelle:

Handelsverband Rheinland-Pfalz e.V.
Ludwigsstraße 7
55116 Mainz

 

Die letzten Artikel

Recht auf Reparatur: Das ändert sich jetzt im Reklamationsalltag

7. August 2026|HVMITTE, HVSUEW, Mittelrhein, Pfalz, Recht, Rheinhessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Top News, Trier|

Seit dem 31. Juli 2026 gilt das neue Reparaturrecht. Verkündet wurde das Umsetzungsgesetz am 22. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt. Für einen Teil der Händler entsteht eine echte Herstellerpflicht, für praktisch alle anderen ändert sich das Gewährleistungsrecht im Verbrauchergeschäft. Das Gesetz setzt die EU-Richtlinie 2024/1799 um und ändert das BGB an mehreren Stellen. Zwei Regelungsblöcke sind zu unterscheiden. Nur wer beide kennt, weiß, wie stark er betroffen ist. Block 1: Neues Gewährleistungsrecht für Verbraucherverkäufe Diese Änderungen betreffen jeden Händler, der Waren an Verbraucher verkauft, unabhängig von der Warengruppe. Sie gelten für Kaufverträge, die ab dem 31. Juli 2026 geschlossen wurden. Reparierbarkeit zählt

Sommerschlussverkauf: Nur noch wenige Tage, um Lagerbestände zu räumen

4. August 2026|HVSUEW, Rheinland-Pfalz, Saarland, Top News|

Der Sommerschlussverkauf 2026 läuft seit dem 27. Juli und endet regulär am 9. August. Für Händler heißt das: Jetzt ist die letzte Gelegenheit, Sommerware loszuwerden, bevor die Herbstkollektionen ins Haus stehen. Wer noch Restbestände aus der Frühjahrs- und Sommersaison im Lager hat, sollte die verbleibenden Tage nutzen. Nach dem 9. August wird es enger: Die Herbstware drängt in die Regale, und Sommerartikel verlieren mit jeder Woche weiter an Aktualität. Ein paar Anhaltspunkte für die letzten SSV-Tage: • Restposten sichtbar platzieren – Kundschaft sucht in dieser Phase gezielt nach Schnäppchen • Kombiangebote prüfen, um auch schwer verkäufliche Ware mitzunehmen • Rechtzeitig Platz

Gemeinsam stärker: Aktionen mit Nachbarhändlern organisieren

30. Juli 2026|FDF, HVSUEW, Rheinland-Pfalz, Saarland, Top News|

Wer allein für Laufkundschaft sorgt, hat es oft schwerer als eine ganze Straße oder ein Quartier, das an einem Strang zieht. Gemeinsame Aktionen mit benachbarten Geschäften kosten wenig, bringen aber oft mehr Sichtbarkeit als Einzelmaßnahmen. Warum sich Zusammenarbeit lohnt Kunden, die wegen eines Geschäfts in die Straße kommen, entdecken oft nebenbei weitere Läden, wenn diese sichtbar aufeinander verweisen. Eine gemeinsame Aktion bündelt zudem den Werbeaufwand: Statt dass jeder Betrieb allein Flyer druckt oder Social-Media-Posts erstellt, teilen sich mehrere Geschäfte die Arbeit und die Reichweite. Auch der Handelsverband Deutschland betont, dass lokale Rabattaktionen und gemeinsame Veranstaltungen von Händlern dazu beitragen können, dass

Nach oben