Ostergeschäft 2024: Einzelhandel erwartet zu Ostern 2,2 Milliarden Euro Umsatz
Im diesjährigen Ostergeschäft rechnet der deutsche Einzelhandel mit einem Umsatz von 2,2 Milliarden Euro.
Der Handelsverband Deutschland (HDE) erwartet für das Ostergeschäft in diesem Jahr einen Umsatz von 2,2 Milliarden Euro.
Bei 2,2 Milliarden im Bund sind das ca. 105 Millionen in Rheinland-Pfalz und ca. 27 Millionen im Saarland.
Wie eine im Auftrag des HDE durchgeführte, bevölkerungsrepräsentative Umfrage unter 1.500 Personen verrät, wollen rund um das Osterfest 41 Prozent der Verbraucher gezielt Geld auszugeben.
Im Vergleich zum Vorjahr bleiben die Umsätze im Ostergeschäft damit stabil.
Wer zu Ostern Geschenke kauft, greift laut dem HDE, dabei vor allem zu Lebensmitteln.
„Das Osterfest ist für den Einzelhandel mit wichtigen Umsatzimpulsen verbunden. In den Geschäften ist das Angebot an anlassbezogener Ware groß, besonders beliebt sind bei den Verbrauchern Lebensmittel“, erklärte HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.
Während 74 Prozent Lebensmittel verschenken wollen, planen knapp 47 Prozent den Kauf von Blumen und gut 45 Prozent den Kauf von Dekoartikeln.
Bei den rund um Ostern meistgekauften Produkten ganz vorn dabei sind außerdem Spielwaren. Die sind auch sehr beliebt bei den Verbrauchern.
Die Verbraucher, die zu Ostern anlassbezogene Ausgaben tätigen, geben hierfür im Durchschnitt 39 Euro pro Kopf aus.
Das Ostergeschäft kann in diesem Jahr, aus Sicht des HDE, ein besonders wichtiger Impuls für die weitere Entwicklung der Konsumstimmung in Deutschland sein.
„Die Konsumlaune der Verbraucher ist aufgrund der weltweit schwierigen wirtschaftlichen und politischen Lage verhalten.
Das diesjährige Ostergeschäft kann dazu beitragen, die Konsumstimmung wieder etwas zu verbessern“, so Genth.
Nach Weihnachten ist Ostern der zweitgrößte feiertagsbezogene Konsumanlass.
Interessierte finden hier weitere Informationen.
Quelle:
Handelsverband Deutschland (HDE)
Am Weidendamm 1A
10117 Berlin
Die letzten Artikel
Zusammenhängender Urlaub im Einzelhandel: Warum die Zwei-Wochen-Grenze nicht rechtssicher ist
Viele Betriebe im Einzelhandel handhaben Urlaubsanträge nach einer festen internen Regel: mehr als zwei Wochen am Stück gibt es nicht. Gerade in der Urlaubszeit lohnt sich der Blick auf eine aktuelle Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Thüringen, die dieser Praxis eine klare Absage erteilt. Der Fall aus Thüringen Eine Arbeitnehmerin hatte einen dreiwöchigen zusammenhängenden Urlaub beantragt. Der Arbeitgeber lehnte mit dem Hinweis ab, im Betrieb würden grundsätzlich nie mehr als zwei Wochen am Stück bewilligt. Das Arbeitsgericht Nordhausen gab der Arbeitnehmerin bereits in der Hauptsache recht. Da der Urlaubszeitraum nicht mehr abzuwarten war, zog die Angelegenheit vor das Landesarbeitsgericht Thüringen (Beschluss vom 2.
Rabattaktionen im Sommer: Werbung mit Preisnachlässen rechtssicher gestalten
Sommerschlussverkauf, Sale-Wochen, Rabattaktionen zum Saisonwechsel: Viele Händler nutzen den Sommer, um mit Preisnachlässen neue Kundschaft zu gewinnen und das Lager für die nächste Saison frei zu machen. Rechtlich ist dabei einiges zu beachten. Sommerschlussverkauf ohne feste Regeln, aber nicht ohne Grenzen Seit der UWG-Reform von 2004 gibt es keinen eigenen „Sommerschlussverkauf“ mit festen Terminen und begrenzter Dauer mehr. Vorher war er auf zwölf Tage ab dem letzten Montag im Juli beschränkt. Heute dürfen Händler Rabatte das ganze Jahr über anbieten, in beliebiger Höhe und ohne besonderen Anlass. Wer aber einen Anlass nennt, etwa „wegen Umbau“ oder „wegen Geschäftsaufgabe“, muss diesen auch
Handelsverband Südwest wünscht eine schöne Sommerzeit
Der Handelsverband Südwest wünscht allen Mitgliedern, Partnern sowie unserer gesamten Handels-Community eine schöne Sommerzeit! ☀️ Wir freuen uns auf spannende Themen, gute Gespräche und viele Begegnungen in der zweiten Jahreshälfte. Ihr Team des Handelsverbands Südwest

