Extremwetter und verschobene Jahreszeiten: KI macht Einzelhandel klimafit
In einem Gastbeitrag für HDE-Adapt erklärt Andreas Bartmann, Geschäftsführer von Globetrotter Deutschland, wie der Einsatz von künstlicher Intelligenz den Einzelhandel klimafit machen kann.
Extremwetterereignisse wie Starkregen und Stürme führen immer häufiger zu großen wirtschaftlichen Schäden. Sie beeinflussen dadurch nicht nur die Natur, sondern haben auch direkte Auswirkungen auf das menschliche Leben und die Wirtschaft.
Da die veränderten Wetterlagen auch Einkauf und Personalplanung durcheinander bringen. Ist es wichtig, bei der Klimawandelanpassung stationärer Einzelhandelsunternehmen nicht nur die Sicherheit der Standorte im Fokus zu haben, sondern auch sein Augenmerk auf die Themen Sortiment und Personalplanung zu richten.
„Unsere Daten- und Planungsmodelle, ob zu Sortiment oder Personal , waren zu vergangenheitsorientiert. Künftig werden verstärkt Forecast-Anwendungen unter Berücksichtigung externer Daten genutzt. Da müssen Technik und insbesondere KI ans Werk, das Bauchgefühl eines Händlers allein reicht nicht mehr aus.“ – Andreas Bartmann, Geschäftsführer Globetrotter Ausrüstung GmbH.
In seinem Gastbeitrag für HDE-Adapt erklärt Andreas Bartmann, Geschäftsführer von Globetrotter Deutschland und Vize-Präsident des Handelsverbands Deutschland, wieso ein Umdenken im Einzelhandel überfällig ist und welches enorme Potential der Einsatz von künstlicher Intelligenz für die Anpassung an das veränderte Klima hat.
Interessierte kommen hier direkt zum Beitrag.
Quelle:
Handelsverband Deutschland e. V. (HDE)
Klimaschutzoffensive des Handels
Am Weidendamm 1A
10117 Berlin
Die letzten Artikel
Google-Bewertungen löschen lassen: Neues Partnerangebot für Mitglieder
Der Handelsverband Südwest kooperiert jetzt mit einem spezialisierten Partner, der genau das übernimmt. Die digitale Reputation entscheidet heute oft vor dem eigentlichen Angebot über den Erfolg eines Geschäfts. Schon eine einzige, erfundene 1-Sterne-Rezension ohne realen Kundenkontakt kann den Gesamtschnitt eines Unternehmens massiv beschädigen. Genau hier setzt das neue Angebot an: Der Kooperationspartner prüft richtlinienwidrige, gefälschte oder erfundene Google-Bewertungen für das jeweilige Unternehmen und stößt bei Erfolgsaussicht eine Entfernung an. Eine kritische, aber wahrheitsgemäße Kundenmeinung bleibt davon unberührt, gemeldet wird ausschließlich bei einem konkreten Verstoß gegen die Google-Richtlinien. Ohne Vorkosten, ohne Grundgebühr, ohne Vertragslaufzeit. Drei Schritte bis zur geprüften Bewertung Auftrag einreichen:
PPWR-Konsultation: Frist für Feedback läuft bis 10. September
Die Europäische Kommission hat einen Entwurf zur Durchführungsverordnung zu Art. 44 der EU-Verpackungsverordnung (PPWR, EU 2025/40) veröffentlicht. Bis zum 10. September 2026 können Stellungnahmen zu dem Entwurf direkt bei der EU-Kommission eingereicht werden. Der Entwurf legt einheitliche Formate für die nationalen Herstellerregister und die Meldepflichten von Produzenten fest. Betroffen sind vor allem Hersteller und Inverkehrbringer von Verpackungen, etwa im Zusammenhang mit Eigenmarken oder Importware. Feedback einreichen Frist: 10. September 2026, Mitternacht (Brüsseler Zeit) Link zur Konsultation hier. Wer als Unternehmen von den geplanten Registrierungs- und Meldepflichten betroffen sein könnte, hat jetzt die Möglichkeit, direkt Rückmeldung zu geben. (Text: Handelsverband Südwest e.
Gewährleistung und Garantie: Neue EU-Label werden ab 27. September Pflicht
Ab dem 27. September 2026 müssen Händler zwei neue EU-Label einsetzen, die Kunden über gesetzliche Gewährleistung und freiwillige Herstellergarantien informieren. Die Regelung ist bereits beschlossen, jetzt ist Handeln gefragt. Die EU hat mit der sogenannten EmpCo-Richtlinie zwei neue Kennzeichnungspflichten eingeführt: das Gewährleistungslabel und, unter bestimmten Voraussetzungen, das Garantielabel. Beide sind Teil eines bereits verabschiedeten Gesetzes. Wie die Label genau aussehen müssen, legt eine eigene EU-Verordnung fest. Ab dem Stichtag gilt die Pflicht ohne Übergangsfrist. Zwei Label mit unterschiedlichem Aufwand Das Gewährleistungslabel betrifft praktisch jeden Betrieb, der Waren an Verbraucher verkauft. Es weist auf die gesetzliche Mängelhaftung von mindestens zwei Jahren hin,

