Rücknahme von Elektroaltgeräten: Pflichten für Handelsunternehmen
In einem Servicebeitrag klärt die Klimaschutzoffensive des Handels über die geltenden Pflichten für Handelsunternehmen in Bezug auf die Rücknahme von Elektroaltgeräten auf.
Kaputter Computer, veralteter Toaster, schlechter Lockenstab: Jetzt Mal ehrlich, wer hat keine alten oder kaputten Elektrogeräte bei sich im Keller stehen?
Dabei wäre es so viel besser, diese sachgerecht zu entsorgen. So muss nämlich nicht nur der eigene Keller nicht zugemüllt werden, sondern auch die verwendeten Rohstoffe in den Geräten können recycelt werden.
Ganz interessant ist in diesem Zusammenhang, ganz besonders für Händler, dass unter bestimmten Voraussetzungen Handelsunternehmen Elektroaltgeräte zurücknehmen müssen.
Ja, richtig gehört: Laut Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) sind Einzelhändler unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, Elektroaltgeräte zurückzunehmen.
Das Ziel ist klar: Es sollen mehr ausgediente Elektrogeräte gesammelt werden, um die Rohstoffe für ein hochwertiges Recycling zurückzugewinnen.
Doch welche Handelsunternehmen sind rücknamepflichtige Vertreiber? Wie müssen Kunden informiert werden, wie läuft die Registrierung und was besagt die Meldepflicht?
Über alle wichtigen Fragen informiert die Klimaschutzoffensive aktuell in einem Servicebeitrag.
Interessiert? Hier kommen Sie direkt zu dem Servicebeitrag.
Quelle:
Handelsverband Deutschland e. V. (HDE)
Klimaschutzoffensive des Handels
Am Weidendamm 1A
10117 Berlin
Die letzten Artikel
Handelsverband Südwest wünscht eine schöne Sommerzeit
Der Handelsverband Südwest wünscht allen Mitgliedern, Partnern sowie unserer gesamten Handels-Community eine schöne Sommerzeit! ☀️ Wir freuen uns auf spannende Themen, gute Gespräche und viele Begegnungen in der zweiten Jahreshälfte. Ihr Team des Handelsverbands Südwest
Sonntagsöffnung: Handelsverband Südwest fordert sechs frei wählbare Termine
Ob Bäckereien, Konditoreien oder Bibliotheken künftig länger am Sonntag öffnen dürfen, wird derzeit auf Bundesebene diskutiert. Der Handelsverband Südwest nutzt die Debatte, um eine eigene Forderung zu erneuern: Der stationäre Einzelhandel in Rheinland-Pfalz und im Saarland soll künftig an sechs Sonntagen im Jahr frei und ohne besonderen Anlass öffnen dürfen. Warum die aktuelle Regelung nicht ausreicht Nach den Ladenöffnungsgesetzen in Rheinland-Pfalz und im Saarland sind Sonntagsöffnungen im Einzelhandel schon heute grundsätzlich möglich, allerdings nur in engem Rahmen: maximal vier Sonntage im Jahr, gebunden an einen besonderen Anlass und mit einer Öffnungszeit von höchstens fünf Stunden. Diese Anlassbindung führt in der Praxis
IHK-Austausch zur PPWR: Verpackungsrecht im offenen Dialog
Die IHK für Rheinhessen bietet gemeinsam mit den Industrie- und Handelskammern Koblenz, Pfalz, Saarland und Trier eine monatliche Austauschrunde zum Verpackungsrecht an. Der nächste Termin findet am 17. Juli 2026 von 10 bis 11 Uhr statt und behandelt aktuelle Entwicklungen zum Verpackungsgesetz und zur EU-Verpackungsverordnung PPWR. Verpackungsrecht verständlich einordnen Ab dem 12. August 2026 gilt die EU-Verpackungsverordnung PPWR unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Für Unternehmen bedeutet das neue Pflichten bei Stoffgrenzwerten, Recyclingfähigkeit und Dokumentation, während das deutsche Verpackungsgesetz parallel zum Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz weiterentwickelt wird. Wer hier den Überblick behalten will, findet in der monatlichen Verpackungs-Austauschrunde der Industrie- und Handelskammern ein passendes, wiederkehrendes Format.

