„Handel trifft Politik“ – Händlertreffen vor der Bundestagswahl 2025 mit David Dietz
Handel und Politik. Der Handelsverband Südwest bietet Kandidaten verschiedener Parteien die Möglichkeit direkt mit Händlern zwanglos in den Austausch zu gehen.
Bundestagswahl 2025: Händlertreffen vor der Wahl
Bald ist es soweit: Am 23. Februar wird ein neuer Bundestag gewählt und damit über die zentralen politischen Weichenstellungen für die Zukunft unseres Landes entschieden.
Vor der Wahl bietet der Handelsverband Südwest Händlern die Gelegenheit ihre zentralen Forderungen an den neu zu wählenden Bundestag und die kommende Bundesregierung zu äußern.
Mit der Aktion möchte der Handelsverband Südwest Handel und Politik zusammenbringen und ganz offen über die aktuelle Situation der Handelsunternehmen sprechen.
Der Handel im Gespräch mit den Kandidaten
Wir gehen mit unserer Gesprächsrunde „Politik trifft Handel“ am Montag, 10. Februar, 14 Uhr, in die nächste Runde, und tauschen uns mit Herrn David Dietz, Kandidat für den Deutschen Bundestag im Wahlkreis 204 (Mainz) und auf Listenplatz 2 der FDP Rheinland-Pfalz, über die Situation des Handels aus.
Seit mittlerweile über 20 Jahren hat David Dietz Erfahrung in der Kommunalpolitik gesammelt, davon acht Jahre als Vorsitzender der FDP Mainz und fünf Jahre als Fraktionsvorsitzender im Mainzer Stadtrat. Als Geschäftsführer mittelständischer Unternehmen in der Gesundheitswirtschaft sowie aktuell der größten Heilberufskammer in Rheinland-Pfalz, hat er hohe Personal- und Budgetverantwortung übernommen. Auch als Papa von zwei Kindern erlebt er täglich, dass Familien stärker in den Mittelpunkt von Politik gestellt werden müssen.
Weitere Infos zu David Dietz finden Sie hier: David Dietz – Freie Demokraten Mainz
Unser Austausch findet am Montag, 10. Februar, 14 Uhr statt.
Mitgliedern der Handelsverbände haben die Möglichkeit zur virtuellen Teilnahme.
Bei Interesse senden Sie bitte eine Mail an: mail@hv-suew.de. Wir lassen Ihnen dann rechtzeitig einen Einwahllink für eine Teams-Sitzung zukommen.
(Text: Pressestelle Handelsverband Südwest; Foto: AKIRA|fotografie-www.akirafotografie.de/David Dietz)
Die letzten Artikel
KI-Kennzeichnungspflicht ab August: Kein reines Online-Thema
Ab dem 2. August 2026 müssen Unternehmen offenlegen, wenn nach außen gerichtete Inhalte von einer KI erzeugt wurden. Die Regel betrifft nicht nur den Onlinehandel. Wer KI für Social Media, Website oder Kundenkommunikation nutzt, ist in der Pflicht. Wer ein Ladengeschäft in der Fußgängerzone betreibt und keinen Onlineshop hat, fühlt sich von EU-Digitalregeln meist nicht angesprochen. Bei der neuen Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte aus Artikel 50 des EU AI Act ist das anders. Die Regel gilt für jeden, der künstliche Intelligenz im geschäftlichen Kontext einsetzt und damit Inhalte produziert, die Kunden zu sehen bekommen. Was genau ab August gilt Die Kennzeichnungspflicht
Praktikumswoche Saarland: Jetzt noch anmelden – Frist bis 19. Juni
Unternehmen im Saarland haben noch bis zum 19. Juni 2026 die Möglichkeit, sich für die diesjährige Praktikumswoche anzumelden. Die Aktion läuft vom 8. Juni bis 24. Juli 2026, also drei Schulwochen plus die ersten vier Wochen der Sommerferien. Die Praktikumswoche richtet sich an Schülerinnen und Schüler, die einen ersten Einblick in die Berufspraxis gewinnen wollen. Für Unternehmen ist sie eine niedrigschwellige Möglichkeit, potenzielle Nachwuchskräfte kennenzulernen – vielleicht sogar künftige Auszubildende. So funktioniert die Anmeldung Nach der Registrierung auf https://praktikumswoche.saarland/unternehmen geben Unternehmen an, für welche Berufsfelder sie zu welchem Zeitpunkt Praktikumstage anbieten möchten und wie viele Plätze zur Verfügung stehen. Anschließend erhalten
E-Rechnungspflicht ab 2027: Handelsunternehmen müssen jetzt aktiv werden
Weniger als sieben Monate bleiben bis zur nächsten Stufe der E-Rechnungspflicht. Ab 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro im B2B-Bereich strukturierte elektronische Rechnungen ausstellen. Doch eine repräsentative Umfrage des Marktforschungsinstituts YouGov zeigt: Ein Drittel der deutschen Unternehmen hat noch nie eine E-Rechnung verschickt. Was gilt ab wann? Die Grundlage schafft das Wachstumschancengesetz, das der Bundesrat im März 2024 verabschiedet hat. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bereits die Empfangspflicht: Alle Unternehmen müssen in der Lage sein, E-Rechnungen entgegenzunehmen. Der Versand wird stufenweise verpflichtend: Ab 1. Januar 2027: Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als

