Die Arbeitslosigkeit in der Westpfalz ist im Februar leicht gesunken

Die Arbeitslosigkeit in der Westpfalz ist im Februar leicht gesunken

Veröffentlicht am: 3. März 2025Kategorien: Top News

Westpfalz. Die Arbeitslosigkeit ist im Bezirk der Agentur für Arbeit Kaiserslautern-Pirmasens (Stadt Kaiserslautern, Stadt Pirmasens, Stadt Zweibrücken, Landkreis Donnersbergkreis, Landkreis Kaiserslautern, Landkreis Kusel, Landkreis Südwestpfalz) im Februar 2025 leicht gesunken. 19.434 Menschen waren arbeitslos gemeldet, 75 Personen weniger (-0,4 Prozent) als im Januar, aber 1.601 Personen bzw. 9 Prozent mehr als vor einem Jahr. Die Arbeitslosenquote betrug 6,9 Prozent und war identisch zum Vormonatsniveau. Vor einem Jahr lag sie bei 6,4 Prozent.

Nach dem deutlichen saisonalen Anstieg der Arbeitslosenzahl im Januar entwickelte sich der Arbeitsmarkt im Februar stabil. Mit der im Vergleich zu den vergangenen Jahren etwas höheren Anzahl an Abmeldungen in Arbeit ist die Zahl sowohl der bei der Arbeitsagentur als auch der bei den Jobcentern gemeldeten Arbeitslosen in den letzten vier Wochen leicht zurückgegangen. Es zeigt sich, dass die Region weiterhin Chancen bietet und die Unternehmen auch neue Mitarbeitende einstellen“, sagt Peter Weißler, Leiter der westpfälzischen Agentur für Arbeit.

Im Rechtskreis SGB III (Arbeitslosenversicherung, Agentur für Arbeit) lag die Arbeitslosigkeit bei 8.164 Personen (30 Personen weniger als im Vormonat, aber 911 Personen mehr als vor einem Jahr). Im Rechtskreis SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende, Jobcenter) waren 11.270 Arbeitslose registriert (45 Personen weniger als im Vormonat, aber 690 Personen mehr als im Vorjahr). Durch die Träger der Grundsicherung (Jobcenter) wurden 58 Prozent aller Arbeitslosen betreut.

Im vergangenen Monat meldeten sich insgesamt 3.417 Personen arbeitslos. Davon kamen 1.356 Personen direkt aus Erwerbstätigkeit. 3.486 Menschen beendeten ihre Arbeitslosigkeit, davon nahmen 1.095 eine Erwerbstätigkeit auf.

Die Unternehmen suchen weiterhin Mitarbeitende: 797 Stellen wurden im Februar neu gemeldet (313 mehr als im Vormonat und 152 mehr als vor einem Jahr). Die meisten freien Stellen gibt es aktuell in den Branchen „Sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen“, „Handel“, „Gesundheits- und Sozialwesen“, „Verarbeitendes Gewerbe“, „Freiberufliche, wissenschaftliche und technische Dienstleistungen“ und „Baugewerbe“. Aktuell befanden sich damit 4.635 freie Stellen im Bestand des Arbeitgeber-Service der Arbeitsagentur.

„Mit dem unverändert breiten Arbeitsstellenangebot erhoffen wir uns weitere Einstellungen in den westpfälzischen Unternehmen. Sämtliche Branchen bieten berufliche Möglichkeiten für Menschen auf Arbeitsuche. In den nächsten Wochen wird sich dann zeigen, wie stark die Frühjahrsbelebung am Arbeitsmarkt ausfällt und wie sich damit einhergehend die Arbeitslosigkeit entwickelt“, so Weißler.

In der Grundsicherung (Jobcenter) stieg die Zahl der Bedarfsgemeinschaften im Vorjahresvergleich um 71 (entspricht 0,4 Prozent) auf insgesamt 16.848.

22.719 Personen bezogen Bürgergeld, das waren 186 Personen mehr (1 Prozent) als vor einem Jahr.

Hier geht es zum detaillierten Arbeitsmarktreport der Agentur für Arbeit Kaiserslautern-Pirmasens für Februar 2025.

Weiterführende statistische Informationen Bundesagentur für Arbeit unter https://statistik.arbeitsagentur.de/

(Text: Pressestelle Agentur für Arbeit Kaiserslautern-Pirmasens/hv/cb; Grafik: Pressestelle Agentur für Arbeit Kaiserslautern-Pirmasens)

Die letzten Artikel

Zusammenhängender Urlaub im Einzelhandel: Warum die Zwei-Wochen-Grenze nicht rechtssicher ist

24. Juli 2026|FDF, HVSUEW, Recht, Rheinland-Pfalz, Saarland, Top News|

Viele Betriebe im Einzelhandel handhaben Urlaubsanträge nach einer festen internen Regel: mehr als zwei Wochen am Stück gibt es nicht. Gerade in der Urlaubszeit lohnt sich der Blick auf eine aktuelle Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Thüringen, die dieser Praxis eine klare Absage erteilt. Der Fall aus Thüringen Eine Arbeitnehmerin hatte einen dreiwöchigen zusammenhängenden Urlaub beantragt. Der Arbeitgeber lehnte mit dem Hinweis ab, im Betrieb würden grundsätzlich nie mehr als zwei Wochen am Stück bewilligt. Das Arbeitsgericht Nordhausen gab der Arbeitnehmerin bereits in der Hauptsache recht. Da der Urlaubszeitraum nicht mehr abzuwarten war, zog die Angelegenheit vor das Landesarbeitsgericht Thüringen (Beschluss vom 2.

Rabattaktionen im Sommer: Werbung mit Preisnachlässen rechtssicher gestalten

22. Juli 2026|FDF, HVSUEW, Recht, Rheinland-Pfalz, Saarland, Top News|

Sommerschlussverkauf, Sale-Wochen, Rabattaktionen zum Saisonwechsel: Viele Händler nutzen den Sommer, um mit Preisnachlässen neue Kundschaft zu gewinnen und das Lager für die nächste Saison frei zu machen. Rechtlich ist dabei einiges zu beachten. Sommerschlussverkauf ohne feste Regeln, aber nicht ohne Grenzen Seit der UWG-Reform von 2004 gibt es keinen eigenen „Sommerschlussverkauf“ mit festen Terminen und begrenzter Dauer mehr. Vorher war er auf zwölf Tage ab dem letzten Montag im Juli beschränkt. Heute dürfen Händler Rabatte das ganze Jahr über anbieten, in beliebiger Höhe und ohne besonderen Anlass. Wer aber einen Anlass nennt, etwa „wegen Umbau“ oder „wegen Geschäftsaufgabe“, muss diesen auch

Nach oben