Cityboost für Saarlouis: Innenstadtkonferenz am 24. März im Theater am Ring
Saarlouis. Das Citymanagement der Europastadt Saarlouis lädt alle Innenstadtakteure herzlich zur Innenstadtkonferenz „Cityboost für Saarlouis“ ein. Die Veranstaltung findet am 24. März von 10 bis 17 Uhr im Theater am Ring statt. Sie bietet eine Plattform für kreativen Austausch sowie die Entwicklung innovativer Ideen zur Belebung und Weiterentwicklung der Innenstadt.
Die Konferenz verfolgt das Ziel, in Zusammenarbeit mit Vertretern aus Wirtschaft, Kultur, Stadtplanung und der Bürgerschaft konkrete Maßnahmen zu erarbeiten, die dazu beitragen, die Innenstadt von Saarlouis lebendiger und zukunftsfähiger zu gestalten. Ein zentrales Element der Veranstaltung wird der „Marktplatz der Ideen“ sein, auf dem sieben Fokusthemen bearbeitet werden. Diese orientieren sich an den vielfältigen Bedürfnissen und Perspektiven der Innenstadtakteure.
Ein besonderes Highlight ist die Vorstellung des Citymanagements und die Präsentation der neuen City-App. Diese dient als digitales Werkzeug zur Förderung der Innenstadt. Zudem werden Best-Practice-Beispiele aus Hanau vorgestellt. Auf diese Weise können erfolgreiche Ansätze und innovative Lösungen für Saarlouis diskutiert werden.
„Wir laden alle Akteure der Innenstadt dazu ein, ihre Ideen und Visionen einzubringen. Gemeinsam können wir die Zukunft von Saarlouis gestalten und die Innenstadt zu einem noch attraktiveren Ort für alle machen“, so Kirsten Cortez de Lobao, Citymanagerin in Saarlouis.
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. Eine Anmeldung ist bis zum 17. März über den folgenden Link möglich: https://eveeno.com/340522196.
(Text: Citymanagement Saarlouis/hv/cb; Grafik: Citymanagement Saarlouis)
Die letzten Artikel
KI-Kennzeichnungspflicht ab August: Kein reines Online-Thema
Ab dem 2. August 2026 müssen Unternehmen offenlegen, wenn nach außen gerichtete Inhalte von einer KI erzeugt wurden. Die Regel betrifft nicht nur den Onlinehandel. Wer KI für Social Media, Website oder Kundenkommunikation nutzt, ist in der Pflicht. Wer ein Ladengeschäft in der Fußgängerzone betreibt und keinen Onlineshop hat, fühlt sich von EU-Digitalregeln meist nicht angesprochen. Bei der neuen Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte aus Artikel 50 des EU AI Act ist das anders. Die Regel gilt für jeden, der künstliche Intelligenz im geschäftlichen Kontext einsetzt und damit Inhalte produziert, die Kunden zu sehen bekommen. Was genau ab August gilt Die Kennzeichnungspflicht
Praktikumswoche Saarland: Jetzt noch anmelden – Frist bis 19. Juni
Unternehmen im Saarland haben noch bis zum 19. Juni 2026 die Möglichkeit, sich für die diesjährige Praktikumswoche anzumelden. Die Aktion läuft vom 8. Juni bis 24. Juli 2026, also drei Schulwochen plus die ersten vier Wochen der Sommerferien. Die Praktikumswoche richtet sich an Schülerinnen und Schüler, die einen ersten Einblick in die Berufspraxis gewinnen wollen. Für Unternehmen ist sie eine niedrigschwellige Möglichkeit, potenzielle Nachwuchskräfte kennenzulernen – vielleicht sogar künftige Auszubildende. So funktioniert die Anmeldung Nach der Registrierung auf https://praktikumswoche.saarland/unternehmen geben Unternehmen an, für welche Berufsfelder sie zu welchem Zeitpunkt Praktikumstage anbieten möchten und wie viele Plätze zur Verfügung stehen. Anschließend erhalten
E-Rechnungspflicht ab 2027: Handelsunternehmen müssen jetzt aktiv werden
Weniger als sieben Monate bleiben bis zur nächsten Stufe der E-Rechnungspflicht. Ab 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro im B2B-Bereich strukturierte elektronische Rechnungen ausstellen. Doch eine repräsentative Umfrage des Marktforschungsinstituts YouGov zeigt: Ein Drittel der deutschen Unternehmen hat noch nie eine E-Rechnung verschickt. Was gilt ab wann? Die Grundlage schafft das Wachstumschancengesetz, das der Bundesrat im März 2024 verabschiedet hat. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bereits die Empfangspflicht: Alle Unternehmen müssen in der Lage sein, E-Rechnungen entgegenzunehmen. Der Versand wird stufenweise verpflichtend: Ab 1. Januar 2027: Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als

