Auftaktworkshop der Fußverkehrs-Checks Rheinland-Pfalz in Zweibrücken
Zweibrücken. Die Stadt Zweibrücken nimmt die Fußverkehrsbeziehungen zwischen dem Bubenhauser Kreisel und der Innenstadt unter die Lupe: Am 12. Mai starten die Fußverkehrs-Checks Rheinland-Pfalz mit einem Auftaktworkshop. Die Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern aus Verwaltung, Politik und Verbänden die Belange der zu Fuß Gehenden zu diskutieren:
- Was funktioniert bereits gut?
- Welche Probleme gibt es?
- Wo kann man gut und sicher zu Fuß gehen?
- Wo fehlt Platz?
- Wo könnte vielleicht ein Zebrastreifen beim Queren einer Straße helfen?
Ziel des Fußverkehrs-Checks ist es, dass unterschiedliche Akteurinnen und Akteure die Belange des Fußverkehrs aus verschiedenen Blickwinkeln beleuchten. Kern des Projekts sind zwei Begehungen, bei denen vor Ort die Situation, der zu Fuß Gehenden analysiert wird.
Die Fußverkehrs-Checks stehen unter dem Motto „Schritt für Schritt zu attraktiven Ortszentren“. Kommunen, die sich zu Fuß erleben lassen, haben eine höhere Lebensqualität. Davon profitieren Einzelhandel und Gastronomie: Wer zu Fuß unterwegs ist, verweilt länger und nimmt Angebote ganz anders wahr als andere Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer.
Die Fußverkehrs-Checks werden vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau unterstützt. Gemeinsam wollen das Land und die Stadt Zweibrücken mehr Verkehr auf die Füße verlagern, denn zu Fuß Gehen ist die natürlichste und unabhängigste Form der Fortbewegung, dazu umwelt- und sozialverträglich und es fördert die Gesundheit.
Der Fußverkehrs-Check setzt sich aus verschiedenen Bausteinen zusammen. Gestartet wird mit einem Auftaktworkshop, bei dem nach einer allgemeinen Erläuterung des Projektverlaufs Themen und Routen für die Begehungen vorgeschlagen und gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Verwaltung und Verbänden diskutiert werden. Im Sommer geht es bei zwei Begehungen zu Fuß durch Zweibrücken, wobei die erste Begehung am 23. Juni durchgeführt wird, während die zweite Begehung am 24. Juni ist. Hierbei werden vor Ort Schwachstellen ermittelt und mögliche Lösungen diskutiert. Auf dieser Basis werden im Anschluss Vorschläge zur Fußverkehrsförderung entwickelt, die im Rahmen eines Abschlussworkshops im Herbst vorgestellt und erörtert werden. Die Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, sich hierbei einzubringen. Als Expertinnen und Experten vor Ort sind deren Erfahrungen und Ansichten besonders wichtig! In der Umsetzung des Projekts wird die Stadt Zweibrücken vom Fachbüro Planersocietät unterstützt.
Die Termine im Überblick:
Auftaktworkshop
Datum: 12. Mai
Uhrzeit: 18 Uhr
Ort: Ratssaal im Rathaus
Begehung 1
Datum: 23. Juni
Uhrzeit: 17 Uhr
Treffpunkt: noch offen
Begehung 2
Datum: 24. Juni
Treffpunkt: noch offen
Abschlussworkshop
Datum: 08. Oktober
Uhrzeit: 18 Uhr
Ort: Ratssaal im Rathaus
Um eine Kontinuität in der Diskussion zu gewährleisten, ist eine Teilnahme an möglichst allen öffentlichen Terminen des Fußverkehrs-Checks – Auftaktworkshop, Begehung, Abschlussworkshop – wünschenswert.
(Text: Pressestelle Stadtverwaltung Zweibrücken/hv/cb; Foto: AdobeStock_623038731)
Die letzten Artikel
Neuer Tarifvertrag gibt saarländischen Händlern Planungssicherheit
Der Handelsverband Südwest und die Gewerkschaft ver.di haben sich am 7. Oktober 2026 auf einen Tarifabschluss für den saarländischen Einzelhandel geeinigt. Damit hat nach Rheinland-Pfalz nun auch das zweite Tarifgebiet des Verbandes ein verbindliches Ergebnis. Die Einigung kam in der zweiten Verhandlungsrunde zustande. Dahinter liegt eine Tarifrunde, die sich bundesweit über Monate gezogen hat und im Sommer zeitweise ganz zum Stillstand gekommen war. Umso wichtiger ist es für die Betriebe im Saarland, dass die offenen Fragen jetzt geklärt sind. „Wir wollten ein Ergebnis, das bei den Beschäftigten spürbar ankommt und das die Betriebe im Saarland trotzdem stemmen können. Beides unter einen
Tracking-Pixel im Newsletter lösen neue Abmahnungen aus
Wer das Öffnungs- und Klickverhalten seiner Newsletterempfänger per Tracking-Pixel auswertet, ohne dafür eine eigene Einwilligung zu haben, riskiert derzeit eine Abmahnung. Händler sollten ihr Versandtool deshalb zeitnah überprüfen. Dass Newsletter ohne Einwilligung der Empfänger Ärger bringen können, ist im Handel bekannt. Neu ist, woran sich die aktuellen Abmahnungen festmachen. Im Visier stehen die unsichtbaren Tracking-Pixel, die viele Versandtools automatisch in jede Mail einbauen. Über sie lässt sich nachvollziehen, ob und wann ein Empfänger die Nachricht öffnet, auf welchem Gerät er sie liest und welche Links er anklickt. Zur Erfolgsmessung von Kampagnen ist das gängige Praxis, und viele Unternehmen haben sich bisher
Kostenfreies IHK-Webinar zur EmpCo-Richtlinie am 13. Oktober 2026
Seit dem 27. September 2026 gelten in Deutschland strengere Regeln für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Welche Formulierungen Händler künftig noch verwenden dürfen und wo Vorsicht geboten ist, erklärt ein kostenfreies Webinar der IHK Koblenz am 13. Oktober. Mit der EmpCo-Richtlinie („Empowering Consumers for the Green Transition“) hat die Europäische Union die Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen gegenüber Verbrauchern deutlich verschärft. Die EU will damit Greenwashing einen Riegel vorschieben und erreichen, dass sich Kunden auf grüne Werbeversprechen verlassen können. In Deutschland sind die neuen Vorgaben seit dem 27. September 2026 anzuwenden. Pauschale Umweltbegriffe im Fokus Für Händler bringt das spürbare Änderungen mit sich.

