Einigung über neue EU-Spielzeugverordnung erzielt
Spielzeugverordnung. Mitte April haben sich das Europäische Parlament und der Rat der EU in den Trilogverhandlungen auf eine überarbeitete Spielzeugverordnung geeinigt. Der finale Gesetzestext muss nun noch vom EU-Parlament und vom Ministerrat formell angenommen werden.
Ein zentrales Element der neuen Verordnung ist der digitale Produktpass (DPP). Dieser soll künftig auf jedem Spielzeug – etwa über einen QR-Code – verfügbar sein und leicht zugängliche Informationen zu Sicherheit und Warnhinweisen liefern. Zudem sieht die Verordnung strengere Vorgaben für den Einsatz gesundheitsgefährdender Stoffe wie PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) vor.
Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU treten die neuen Vorschriften nach einer Übergangsfrist von viereinhalb Jahren in Kraft.
Ziel: Besserer Schutz der Kindergesundheit
Die überarbeitete Verordnung zielt darauf ab, die Zahl unsicherer Spielzeuge – insbesondere aus Online-Verkäufen und Drittstaatenimporten – deutlich zu senken.
Wesentliche Neuerungen:
- Verbot gefährlicher Chemikalien: Spielzeuge dürfen künftig keine krebserregenden, hormonell wirksamen (endokrinen), atemwegsschädigenden oder hautreizenden Stoffe enthalten. PFAS und bestimmte Bisphenole werden vollständig verboten.
- Verbot allergener Duftstoffe: Diese dürfen nicht mehr in Spielzeug für Kinder unter 36 Monaten oder in solches, das in den Mund genommen wird, verwendet werden.
- Verpflichtende Sicherheitsbewertung: Hersteller müssen vor dem Inverkehrbringen eine umfassende Analyse aller potenziellen Risiken – chemischer, physikalischer, mechanischer und elektrischer Art – vornehmen. Dabei sind auch Aspekte wie Entflammbarkeit, Hygiene und psychische Gesundheit bei digitalem Spielzeug zu berücksichtigen.
Digitale Produktpässe und bessere Marktüberwachung
Der digitale Produktpass wird verpflichtend für alle in der EU verkauften Spielzeuge. Er soll unter anderem:
- die Rückverfolgbarkeit verbessern,
- die Zoll- und Marktüberwachung erleichtern,
- sowie Sicherheitsinformationen für Verbraucherinnen und Verbraucher einfacher zugänglich machen.
Online-Marktplätze müssen künftig sicherstellen, dass vor dem Kauf sichtbar ist, ob ein Produkt das CE-Zeichen, relevante Warnhinweise und einen QR-Code zum digitalen Produktpass trägt.
Klarere Pflichten für Wirtschaftsakteure
Die Verordnung präzisiert die Verantwortlichkeiten von Herstellern, Importeuren, Händlern und Fulfillment-Dienstleistern. Zudem wird sie mit anderen EU-Vorgaben wie der Produktsicherheitsverordnung, dem Ökodesign-Rahmen und dem Gesetz über digitale Dienste harmonisiert.
Stimmen aus dem Parlament
Marion Walsmann (EVP, Deutschland):
„Obwohl die EU weltweit bereits über die sichersten Spielzeuge verfügt, war jedes fünfte Produkt auf der EU-Liste gefährlicher Waren ein Spielzeug. Die Überarbeitung der Spielzeugrichtlinie war daher dringend nötig. Wir reduzieren nicht nur die Risiken durch gefährliche Chemikalien, sondern stärken auch die Kennzeichnungspflicht im Online-Handel. Mit der neuen Verordnung schaffen wir ein zukunftssicheres Regelwerk für mehr Kinderschutz und fairen Wettbewerb.“
Nächste Schritte
Die Einigung wurde in zweiter Lesung vorzeitig erzielt. Nach der formellen Annahme durch den Ministerrat muss auch das Europäische Parlament den Text im Plenum billigen. Die Verordnung tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben dann 54 Monate Zeit, die neuen Vorschriften umzusetzen.
Der Handelsverband Südwest fordert entsprechende Überprüfung
„Diese Regelung ist allerdings nur dann für Verbraucher wirksam und eine Hilfe für ehrliche Händler, wenn auch eine entsprechende Überprüfung erfolgt und Spielwaren ohne Kennzeichnung konsequent aus dem Verkehr gezogen werden“, so Dr. Thomas Scherer, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Südwest.
(Text: Pressestelle Handelsverband Südwest/cb; Foto: AdobeStock_551090212)
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