„Barrierefreiheitsstärkungsgesetz“

„Barrierefreiheitsstärkungsgesetz“

Veröffentlicht am: 12. Juni 2025Kategorien: Recht, Top News

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft – als nationale Umsetzung der Europäischen Barrierefreiheitsrichtlinie (EU 2019/882). Es verpflichtet Unternehmen zur Gewährleistung von Barrierefreiheit in verschiedenen Bereichen, etwa im Online-Handel. Insbesondere Webshops und teilweise auch andere Internetseiten müssen künftig barrierefrei gestaltet werden. Unternehmen, die dieser Verpflichtung nicht nachkommen, müssen mit empfindlichen Sanktionen rechnen. Um dies zu vermeiden, sollten sie ihre Angebote frühzeitig auf Barrierefreiheit hin überprüfen.

Ziel des Gesetzes ist es, möglichst vielen Menschen die Teilhabe am wirtschaftlichen Leben zu ermöglichen – insbesondere Menschen mit Behinderungen sowie älteren Menschen mit geringer digitaler Erfahrung. Gefordert wird daher eine umfassende digitale Barrierefreiheit. Öffentliche Stellen sind bereits nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) verpflichtet, etwa ihre Internetauftritte barrierefrei zu gestalten. Mit dem BFSG wird diese Pflicht nun auf privatwirtschaftliche Unternehmen ausgeweitet.

Laut gesetzlicher Definition (§ 3 Abs. 1 BFSG) gelten Produkte und Dienstleistungen als barrierefrei, „wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind“.

Auch für Unternehmen kann die Umsetzung des Gesetzes Vorteile bringen: Eine barrierefreie Internetpräsenz ermöglicht den Zugang für mehr potenzielle Kundinnen und Kunden. Zudem profitieren alle Nutzerinnen und Nutzer von einer besseren Bedienbarkeit und Nutzerfreundlichkeit.

Weitere Informationen/Videos/Webinare gibt es hier.

(Text: Pressestelle Handelsverband Südwest/ts/cb; Foto: AdobeStock_294174472)

Die letzten Artikel

AdA-Schein im Intensivkurs: Ausbilderqualifikation in nur 7 Tagen

7. April 2026|FDF, HVMITTE, HVSUEW, Mitglieder, Mittelrhein, Pfalz, Rheinhessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Top News, Trier|

Wer in seinem Betrieb Auszubildende betreuen möchte, braucht den AdA-Schein – und kann ihn diesen Sommer im Kompaktkurs erwerben. Das Zentrum für berufliche Aus- und Weiterbildung ZAW Primus Reich UG bietet vom 19. bis 26. Juni 2026 einen berufsbegleitenden Intensiv-Kompaktkurs zur „Ausbildung der Ausbilder“ (AEVO) an. In nur sieben Tagen bereitet der Kurs Teilnehmende gezielt auf die IHK-Prüfung vor – inklusive Prüfungssimulation. Für wen ist der Kurs geeignet? Der Kurs richtet sich an alle, die Auszubildende in ihrem Unternehmen ausbilden möchten und bereits über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einen Hochschulabschluss verfügen. Die erworbene Qualifikation ist bundesweit anerkannt und wird vor

Einzelhandel macht Innenstädte sicher – aber Leerstände gefährden den Fortschritt

26. März 2026|HVMITTE, HVSUEW, Mitglieder, Mittelrhein, Pfalz, Rheinhessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Top News, Trier|

Eine neue HDE-Studie zeigt: 78 Prozent der Menschen fühlen sich in deutschen Innenstädten sicher. Der Einzelhandel ist dabei der wichtigste Stabilitätsfaktor. Doch ein Fünftel der Bevölkerung fühlt sich unsicher, und Leerstände verstärken das Problem massiv. Was die Studie sagt Der Handelsverband Deutschland (HDE) hat eine repräsentative Studie in Auftrag gegeben. Das Ergebnis ist eindeutig: 78 Prozent der Befragten fühlen sich in deutschen Innenstädten sicher. Besonders auffällig: Einzelhandelsgeschäfte sind die sichersten Orte überhaupt, 90 Prozent der Befragten empfinden das so. Gastronomie folgt mit 89 Prozent, Einkaufszentren mit 84 Prozent. Die Studie wurde im Januar 2026 von essentiq durchgeführt. Befragt wurden 2.038

Nach oben