Fußverkehr in Zweibrücken – Fortsetzung des Fußverkehrs-Checks mit einer öffentlichen Begehung
Zweibrücken. Als eine von zehn Kommunen nimmt die Stadt Zweibrücken in diesem Jahr an den Fußverkehrs-Checks Rheinland-Pfalz teil. Unter dem Motto „Schritt für Schritt zu attraktiven Ortszentren“ wird der Fußverkehr in Zweibrücken gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern, der Politik und der Verwaltung genau unter die Lupe genommen.
Der erste Beteiligungsbaustein war der gut besuchte Auftaktworkshop im Mai. Nun geht der Fußverkehrs-Check mit zwei Begehungen in die nächste Runde.
Die erste Begehung in der Umgebung der Innenstadt führt über die Landauer Straße, entlang des Bleicherbachs, über die Saarlandstraße zur Rosengartenstraße. Von dort geht es über die Gutenbergstraße und den Schlossplatz bis zum ZOB in Zweibrücken.
Die zweite Begehung rund um den Bubenhauser Kreisel beginnt an der Ecke Fruchtmarktstraße/Hauptstraße. Die Route führt in Richtung Bubenhauser Kreisel, quert diesen und verläuft anschließend über die Gottlieb-Daimler-Straße bis zum Bahnhof Zweibrücken.
Unterwegs werden Probleme und Lösungsmöglichkeiten diskutiert, wobei die eigenen alltäglichen Erfahrungen die notwendige lokale Expertise bilden. Typische Fragestellungen sind zum Beispiel: Wo ist der Bürgersteig zu eng, wo eine sichere Straßenquerung erforderlich, wo eine (bessere) Beleuchtung sinnvoll?
Die Stadt Zweibrücken lädt herzlich ein, auch in dieser Phase die eigenen Alltagserfahrungen beim Fußverkehrs-Check einzubringen, um zusammen zu entscheiden, welche Veränderungen am dringlichsten sind!
Die 1. Begehung findet statt:
Datum: 23. Juni
Uhrzeit: 17 Uhr
Treffpunkt: Parkplatz bei der Haltestelle Zweibrücken-Rosengarten
Die 2. Begehung findet statt:
Datum: 24. Juni
Uhrzeit: 17 Uhr
Treffpunkt: Alexanderplatz
(Text: Pressestelle Stadt Zweibrücken/hv/cb; Foto: AdobeStock_305131019)
Die letzten Artikel
Neuer Tarifvertrag gibt saarländischen Händlern Planungssicherheit
Der Handelsverband Südwest und die Gewerkschaft ver.di haben sich am 7. Oktober 2026 auf einen Tarifabschluss für den saarländischen Einzelhandel geeinigt. Damit hat nach Rheinland-Pfalz nun auch das zweite Tarifgebiet des Verbandes ein verbindliches Ergebnis. Die Einigung kam in der zweiten Verhandlungsrunde zustande. Dahinter liegt eine Tarifrunde, die sich bundesweit über Monate gezogen hat und im Sommer zeitweise ganz zum Stillstand gekommen war. Umso wichtiger ist es für die Betriebe im Saarland, dass die offenen Fragen jetzt geklärt sind. „Wir wollten ein Ergebnis, das bei den Beschäftigten spürbar ankommt und das die Betriebe im Saarland trotzdem stemmen können. Beides unter einen
Tracking-Pixel im Newsletter lösen neue Abmahnungen aus
Wer das Öffnungs- und Klickverhalten seiner Newsletterempfänger per Tracking-Pixel auswertet, ohne dafür eine eigene Einwilligung zu haben, riskiert derzeit eine Abmahnung. Händler sollten ihr Versandtool deshalb zeitnah überprüfen. Dass Newsletter ohne Einwilligung der Empfänger Ärger bringen können, ist im Handel bekannt. Neu ist, woran sich die aktuellen Abmahnungen festmachen. Im Visier stehen die unsichtbaren Tracking-Pixel, die viele Versandtools automatisch in jede Mail einbauen. Über sie lässt sich nachvollziehen, ob und wann ein Empfänger die Nachricht öffnet, auf welchem Gerät er sie liest und welche Links er anklickt. Zur Erfolgsmessung von Kampagnen ist das gängige Praxis, und viele Unternehmen haben sich bisher
Kostenfreies IHK-Webinar zur EmpCo-Richtlinie am 13. Oktober 2026
Seit dem 27. September 2026 gelten in Deutschland strengere Regeln für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Welche Formulierungen Händler künftig noch verwenden dürfen und wo Vorsicht geboten ist, erklärt ein kostenfreies Webinar der IHK Koblenz am 13. Oktober. Mit der EmpCo-Richtlinie („Empowering Consumers for the Green Transition“) hat die Europäische Union die Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen gegenüber Verbrauchern deutlich verschärft. Die EU will damit Greenwashing einen Riegel vorschieben und erreichen, dass sich Kunden auf grüne Werbeversprechen verlassen können. In Deutschland sind die neuen Vorgaben seit dem 27. September 2026 anzuwenden. Pauschale Umweltbegriffe im Fokus Für Händler bringt das spürbare Änderungen mit sich.

