Expertise von Fußgängerinnen und Fußgängern gefragt – Erste Ortsbegehung im Rahmen des Fußverkehrs-Checks am 24. Juni
Kaiserslautern. Die Route steht fest, am 24. Juni um 17 Uhr ist es soweit. Die erste Ortsbegehung im Rahmen des aktuell laufenden Fußverkehrs-Checks in Kaiserslautern beginnt. Die 1,6 Kilometer lange Route wird an insgesamt sieben Stationen über den Bännjerrück führen, im Fokus steht das Thema Barrierefreiheit.
Die Route basiert auf den Wünschen und Anregungen aus der Bürgerschaft aus dem ersten Workshop, der im Mai stattfand. Eine Teilnahme an der Begehung ist aber freilich auch für Bürgerinnen und Bürger möglich, die am Auftaktworkshop nicht teilnehmen konnten. Die Verwaltung und das beauftragte Planungsbüro freuen sich über viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer! Auch die Stadtratsmitglieder sind eingeladen.
Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich dazu eingeladen, sich bei dem Fußverkehrs-Check einzubringen. Als Expertinnen und Experten und Betroffene vor Ort sind ihre Erfahrungen und Ansichten besonders wichtig. Um eine Kontinuität in der Diskussion zu gewährleisten, ist eine Teilnahme an möglichst allen öffentlichen Terminen des Fußverkehrs-Checks – Auftaktworkshop, Begehung, Abschlussworkshop – wünschenswert.
Die Fußverkehrs-Checks werden vom rheinland-pfälzischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau finanziert. Bei der Umsetzung des Projekts wird die Stadt Kaiserslautern – federführend ist das Referat Stadtentwicklung – von dem Fachbüro Planersocietät unterstützt, das Land Rheinland-Pfalz übernimmt die Kosten. Gemeinsam wollen das Land und die Stadt Kaiserslautern mehr Verkehr auf die Füße verlagern, denn zu Fuß gehen ist die natürlichste und unabhängigste Form der Fortbewegung. Zudem ist es umwelt- und sozialverträglich und fördert die Gesundheit.
Weitere Informationen gibt es hier.
(Text: Pressestelle Stadt Kaiserslautern/hv/cb; Foto: AdobeStock_232227921)
Die letzten Artikel
HDE reicht Beschwerde beim Bundeskartellamt gegen Temu ein
HDE. Der Handelsverband Deutschland (HDE) hat beim Bundeskartellamt eine Beschwerde gegen die chinesische Plattform Temu wegen kartellrechtswidrigen Verhaltens eingereicht. Die Vorwürfe gründen darauf, dass Temu den Geschäftspartnern, die Waren über die Plattform verkaufen, die Preissetzungshoheit entzieht. Denn Temu legt nicht nur fest, dass die Preise der einzelnen Händler bei maximal 85 Prozent des Preises liegen dürfen, den die Händler für ein vergleichbares Produkt auf anderen Verkaufsplattformen verlangen. Vielmehr behält sich Temu gegenüber den Verkäufern zugleich auch vor, selbst über die Höhe der finalen Verkaufspreise zu entscheiden. Temu verstößt darüber hinaus in vielerlei Hinsicht gegen weitere europäische und nationale Verordnungen und
Stadt lädt zum „Marktplatz der Ideen“ – Bürgerbeteiligung zum Stadtentwicklungskonzept geht weiter
Kaiserslautern. Bürgerinnen und Bürger können sich beim „Marktplatz der Ideen“ im Rahmen der Erarbeitung des Integrierten nachhaltigen Stadtentwicklungskonzepts (INSEK) am 14. Mai erneut einbringen. Neues Stadtentwicklungskonzept für Kaiserslautern Kaiserslautern bekommt ein neues Stadtentwicklungskonzept. Dieses setzt themenübergreifende Ziele für die zukünftige Entwicklung der Stadt. Nachdem die Bürgerinnen und Bürger in der Vergangenheit bereits mehrfach die Möglichkeit hatten, sich in die Erarbeitungsprozesse zum INSEK einzubringen und Wünsche und Vorschläge für die zukünftige Entwicklung von Kaiserslautern zu formulieren, findet nun erneut eine Beteiligung statt. In den vergangenen Monaten wurden vom Referat Stadtentwicklung unter der Leitung der leitenden Baudirektorin Elke Franzreb zusammen mit der
Gelungenes Seminar zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit Jelena Nikolić
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Der Handelsverband Südwest führte am 4. März eine Online-Veranstaltung zum Thema „Update Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“ durch. Jelena Nikolic, Leiterin CSR/Nachhaltigkeitspolitik des Handelsverbandes Deutschland (HDE), stellte im Seminar den momentanen Sachstand des LKSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes) dar. Im Rahmen des Kompaktvortrages wurde eine Präsentation zur Verfügung gestellt, die beim Verband abgerufen werden kann. Des Weiteren ist es möglich, die Handreichung des BAFA einzusehen. Entsprechend der augenblicklichen bisherigen Erfahrungen mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz wurde erwähnt, dass ein Großteil der Unternehmen, welche die Berichte noch nicht abgegeben haben und sich auf die spätere Frist fixierten, im Augenblick Nachfragen von Behörden bezüglich der im Unternehmen vorhandenen Risikoeinschätzungen, beziehungsweise