Völklingen erhält 172.000 Euro für Innenstadtbelebung

Völklingen erhält 172.000 Euro für Innenstadtbelebung

Veröffentlicht am: 29. Januar 2026Kategorien: Politik, Saarland, Top News

Scheckübergabe in Völklingen, v.l.n.r.: Projektleitung Doreen Fischer, Landtagsabgeordnete Stefanie Meiser, Oberbürgermeister Stephan Tautz, der Vorsitzende des Völklinger Wirtschaftskreises Christoph Wagner, Wirtschaftsminister Jürgen Barke und der städtische Wirtschaftsförderer Christof Theis. 

Die Stadt Völklingen darf sich über eine kräftige Finanzspritze freuen:

Am Mittwoch überreichte das Wirtschaftsministerium einen Förderbescheid über rund 172.000 Euro. Das Geld stammt aus einem Landesprogramm, das den saarländischen Einzelhandel stärken soll.

Unter dem Titel „Lebendige Innenstadt – Kreative Formate für eine starke Innenstadt“ will Völklingen damit neue Wege gehen. Im Mittelpunkt steht die Einrichtung eines multifunktionalen Kulturbüros, das gleich mehrere Aufgaben übernehmen soll: Dort wird ein Projektmanagement aufgebaut, das die verschiedenen Akteure in der Stadt besser vernetzen soll. Gleichzeitig können lokale Künstler das Büro als Plattform nutzen, um ihre Arbeiten zu präsentieren.

Wirtschaftsminister Jürgen Barke betonte bei der Übergabe, wie wichtig lebendige Stadtzentren seien: „Wer heute in den Einzelhandel investiert, entscheidet sich bewusst für lebenswerte Stadtzentren, starke Kommunen und eine nachhaltige wirtschaftliche Zukunft im Saarland“, sagte er. Die Förderung stärke nicht nur die regionale Wertschöpfung, sondern mache die Innenstädte auch wettbewerbsfähiger.

Oberbürgermeister Stephan Tautz zeigte sich erfreut über die Unterstützung aus dem Ministerium. „Die Förderung ist ein wichtiges Signal für unsere Innenstadt und den lokalen Einzelhandel“, erklärte er. Gemeinsam mit den Akteuren vor Ort wolle man kreative Formate entwickeln, die für mehr Leben in der Innenstadt sorgen.

Neben dem Kulturbüro plant die Stadt auch neue Veranstaltungsformate, die mehr Besucher in die Innenstadt locken sollen. Damit setzt Völklingen auf einen Mix aus Kultur, Vernetzung und Events, um dem Einzelhandel neuen Schwung zu verleihen.

(Text: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie/Land Saarland/hv/ks; Foto: Stadt Völklingen)

Die letzten Artikel

QR-Codes im Schaufenster: Kleiner Aufwand, großer Effekt

28. Juli 2026|FDF, HVSUEW, Rheinland-Pfalz, Saarland, Top News|

Auch außerhalb der Öffnungszeiten kann das Schaufenster arbeiten. Ein QR-Code an der richtigen Stelle verwandelt einen kurzen Blick von draußen in einen digitalen Kontakt, ganz ohne großen technischen Aufwand. Was ein QR-Code im Schaufenster leisten kann Ein QR-Code lässt sich mit wenigen Klicks erstellen und auf nahezu alles verlinken: die eigene Website, das Google-Unternehmensprofil, den Online-Shop, eine Terminbuchung oder den Instagram-Kanal. Kunden, die abends oder sonntags am Laden vorbeigehen, können so trotzdem in Kontakt treten, ohne dass jemand vor Ort sein muss. Wofür sich QR-Codes besonders eignen Verlinkung zum aktuellen Sortiment oder Online-Shop, wenn der Laden geschlossen ist Direkter Link zu

Zusammenhängender Urlaub im Einzelhandel: Warum die Zwei-Wochen-Grenze nicht rechtssicher ist

24. Juli 2026|FDF, HVSUEW, Recht, Rheinland-Pfalz, Saarland, Top News|

Viele Betriebe im Einzelhandel handhaben Urlaubsanträge nach einer festen internen Regel: mehr als zwei Wochen am Stück gibt es nicht. Gerade in der Urlaubszeit lohnt sich der Blick auf eine aktuelle Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Thüringen, die dieser Praxis eine klare Absage erteilt. Der Fall aus Thüringen Eine Arbeitnehmerin hatte einen dreiwöchigen zusammenhängenden Urlaub beantragt. Der Arbeitgeber lehnte mit dem Hinweis ab, im Betrieb würden grundsätzlich nie mehr als zwei Wochen am Stück bewilligt. Das Arbeitsgericht Nordhausen gab der Arbeitnehmerin bereits in der Hauptsache recht. Da der Urlaubszeitraum nicht mehr abzuwarten war, zog die Angelegenheit vor das Landesarbeitsgericht Thüringen (Beschluss vom 2.

Rabattaktionen im Sommer: Werbung mit Preisnachlässen rechtssicher gestalten

22. Juli 2026|FDF, HVSUEW, Recht, Rheinland-Pfalz, Saarland, Top News|

Sommerschlussverkauf, Sale-Wochen, Rabattaktionen zum Saisonwechsel: Viele Händler nutzen den Sommer, um mit Preisnachlässen neue Kundschaft zu gewinnen und das Lager für die nächste Saison frei zu machen. Rechtlich ist dabei einiges zu beachten. Sommerschlussverkauf ohne feste Regeln, aber nicht ohne Grenzen Seit der UWG-Reform von 2004 gibt es keinen eigenen „Sommerschlussverkauf“ mit festen Terminen und begrenzter Dauer mehr. Vorher war er auf zwölf Tage ab dem letzten Montag im Juli beschränkt. Heute dürfen Händler Rabatte das ganze Jahr über anbieten, in beliebiger Höhe und ohne besonderen Anlass. Wer aber einen Anlass nennt, etwa „wegen Umbau“ oder „wegen Geschäftsaufgabe“, muss diesen auch

Nach oben