Bürokratieabbau durch Bürgerbeteiligung: Neues Portal sammelt Verbesserungsvorschläge

Bürokratieabbau durch Bürgerbeteiligung: Neues Portal sammelt Verbesserungsvorschläge

Wer kennt es nicht: Man steht im Amt, braucht drei verschiedene Formulare für einen simplen Antrag, und am Ende fehlt trotzdem noch eine Unterschrift. Oder man will ein Unternehmen gründen und verzweifelt an einem Dschungel aus Vorschriften, die niemand so richtig versteht. Genau hier will die Bundesregierung jetzt ansetzen – und zwar mit Hilfe derer, die den Bürokratie-Irrsinn täglich am eigenen Leib erfahren.

Seit Mitte Dezember ist das Portal „EinfachMachen“ online. Die Idee dahinter ist eigentlich simpel: Wer auf unnötige Hürden stößt, soll das melden können. Egal ob Privatperson, Firmenchef oder Verwaltungsmitarbeiter – jeder kann dort schildern, wo es hakt und wie es besser laufen könnte. So etwas gab es auf Bundesebene bisher noch nicht.

Das Ganze ist Teil der sogenannten Modernisierungsagenda, mit der die Regierung die Verwaltung endlich ins 21. Jahrhundert hieven will. Und mal ehrlich: Es wird auch Zeit. Während man anderswo längst seine Steuererklärung per App macht, wartet man hierzulande manchmal noch auf Behördenbriefe per Post.

Melden statt Aufregen

Die Bedienung soll denkbar einfach sein: Sieben Klicks, und schon ist die Meldung raus. Man beschreibt das Problem, schlägt eine Lösung vor, fertig. Die Meldungen werden dann sortiert und ausgewertet – in der Hoffnung, dass daraus konkrete Verbesserungen werden.

Das Portal ist unter einfach-machen.gov.de schon jetzt erreichbar, allerdings noch als Beta-Version. Das bedeutet: Es wird weiter daran gearbeitet. Ab nächstem Jahr soll das System ausgebaut werden, unter anderem mit KI-Unterstützung bei der Auswertung. Natürlich alles unter Einhaltung der Datenschutzregeln – immerhin geht es hier um eine Behörde. Weitere Informationen zur Initiative gibt es hier.

Umsetzung ist entscheidend

Federführend ist das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung, mit im Boot sind auch das Wirtschafts- und das Arbeitsministerium. Gerade die Wirtschaft drängt ja seit Jahren auf weniger Bürokratie. Jetzt haben Unternehmer, Selbstständige und Verbände die Chance, konkret zu sagen, wo der Schuh drückt.

Die Frage ist nur: Was passiert dann? Ein Portal ist ja schön und gut, aber wenn die Vorschläge nachher in irgendeiner Schublade verschwinden, hat niemand was davon. Entscheidend wird sein, ob die Regierung die Meldungen ernst nimmt und auch wirklich etwas ändert. Schnell und spürbar. Denn am Ende zählt nicht, wie viele Meldungen eingehen, sondern wie viele überflüssige Formulare am Ende tatsächlich verschwinden.

(Text: hv/ks; Bild: AdobeStock_466060212)

Die letzten Artikel

IHK-Austausch zur PPWR: Verpackungsrecht im offenen Dialog

15. Juli 2026|Events, HVSUEW, Rheinland-Pfalz, Saarland, Top News|

Die IHK für Rheinhessen bietet gemeinsam mit den Industrie- und Handelskammern Koblenz, Pfalz, Saarland und Trier eine monatliche Austauschrunde zum Verpackungsrecht an. Der nächste Termin findet am 17. Juli 2026 von 10 bis 11 Uhr statt und behandelt aktuelle Entwicklungen zum Verpackungsgesetz und zur EU-Verpackungsverordnung PPWR. Verpackungsrecht verständlich einordnen Ab dem 12. August 2026 gilt die EU-Verpackungsverordnung PPWR unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Für Unternehmen bedeutet das neue Pflichten bei Stoffgrenzwerten, Recyclingfähigkeit und Dokumentation, während das deutsche Verpackungsgesetz parallel zum Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz weiterentwickelt wird. Wer hier den Überblick behalten will, findet in der monatlichen Verpackungs-Austauschrunde der Industrie- und Handelskammern ein passendes, wiederkehrendes Format.

KI-Kennzeichnungspflicht ab August: Kein reines Online-Thema

22. Juni 2026|Mittelrhein, Pfalz, Rheinhessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Top News, Trier|

Ab dem 2. August 2026 müssen Unternehmen offenlegen, wenn nach außen gerichtete Inhalte von einer KI erzeugt wurden. Die Regel betrifft nicht nur den Onlinehandel. Wer KI für Social Media, Website oder Kundenkommunikation nutzt, ist in der Pflicht. Wer ein Ladengeschäft in der Fußgängerzone betreibt und keinen Onlineshop hat, fühlt sich von EU-Digitalregeln meist nicht angesprochen. Bei der neuen Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte aus Artikel 50 des EU AI Act ist das anders. Die Regel gilt für jeden, der künstliche Intelligenz im geschäftlichen Kontext einsetzt und damit Inhalte produziert, die Kunden zu sehen bekommen. Was genau ab August gilt Die Kennzeichnungspflicht

Praktikumswoche Saarland: Jetzt noch anmelden – Frist bis 19. Juni

8. Juni 2026|Saarland, Top News|

Unternehmen im Saarland haben noch bis zum 19. Juni 2026 die Möglichkeit, sich für die diesjährige Praktikumswoche anzumelden. Die Aktion läuft vom 8. Juni bis 24. Juli 2026, also drei Schulwochen plus die ersten vier Wochen der Sommerferien. Die Praktikumswoche richtet sich an Schülerinnen und Schüler, die einen ersten Einblick in die Berufspraxis gewinnen wollen. Für Unternehmen ist sie eine niedrigschwellige Möglichkeit, potenzielle Nachwuchskräfte kennenzulernen – vielleicht sogar künftige Auszubildende. So funktioniert die Anmeldung Nach der Registrierung auf https://praktikumswoche.saarland/unternehmen geben Unternehmen an, für welche Berufsfelder sie zu welchem Zeitpunkt Praktikumstage anbieten möchten und wie viele Plätze zur Verfügung stehen. Anschließend erhalten

Nach oben