Saarland verlängert Rückmeldefrist für Corona-Soforthilfen – Moratorium schützt Unternehmen

Saarland verlängert Rückmeldefrist für Corona-Soforthilfen – Moratorium schützt Unternehmen

Veröffentlicht am: 30. April 2026Kategorien: Saarland, Top News

Die saarländische Landesregierung hat angesichts der anhaltenden wirtschaftlichen Folgen des Iran-Krieges die Rückmeldefrist für die Selbstauskunft zu den Corona-Soforthilfen des Bundes bis Ende 2026 verlängert. Gleichzeitig hat das Land ein Moratorium für Rückforderungen verfügt, eine Entscheidung, die insbesondere kleinen Einzelhandelsbetrieben, inhabergeführten Geschäften und Soloselbstständigen zugutekommen dürfte, die auch heute noch mit den wirtschaftlichen Nachwirkungen der Pandemie und der aktuellen Konjunkturlage zu kämpfen haben.

Hintergrund

In der Corona-Krise konnten Unternehmen Soforthilfen beim Bund beantragen, auf Basis einer einfachen Selbstauskunft. Im Nachgang sind die Empfänger verpflichtet, den tatsächlich entstandenen Liquiditätsengpass zu dokumentieren. Wer weniger Schaden hatte als angegeben, muss einen Teil der Hilfen zurückzahlen.

Was gilt jetzt?

Die Meldefrist wird bis Jahresende verlängert. Zudem werden bis mindestens Ende 2026 keine Rückforderungsbescheide erlassen, eine Rückzahlungspflicht entsteht erst durch einen solchen Bescheid. Wirtschaftsminister Jürgen Barke:

„Kleine Unternehmen und Soloselbstständige stehen aktuell erneut unter hohem Druck. Denen verschaffen wir mehr Zeit.“

Da es sich um Bundesmittel handelt, sind weitergehende Härtefallregelungen nur mit Zustimmung des Bundeswirtschaftsministeriums möglich. Barke hat Ministerin Katherina Reiche bereits schriftlich kontaktiert und wirbt für eine unbürokratische Lösung, die Existenzen schützt.

Was müssen Betroffene tun?

Hilfeempfänger sind weiterhin aufgefordert, ihren Liquiditätsengpass zu melden. Sie werden in den kommenden Tagen per E-Mail informiert. Wer noch keine Rückmeldung erstattet hat, sollte die gewonnene Zeit nutzen, um die Unterlagen zusammenzustellen.

Der Handelsverband Südwest begrüßt die Initiative der Landesregierung und wird die weiteren Entwicklungen, insbesondere die Verhandlungen mit dem Bund über faire Härtefallregelungen, im Interesse seiner Mitglieder aufmerksam begleiten.

Alle Informationen finden Sie auch hier.

(Quelle: Saarländisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr, VSU/hv/ks; Bild: AdobeStock_407956599)

Die letzten Artikel

Betriebliche Altersvorsorge gestärkt: Höhere Beiträge und Zuschüsse im Einzelhandel

7. Februar 2025|HVMITTE, HVSUEW, Mitglieder, Mittelrhein, Pfalz, Rheinhessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Top News, Trier, Überregional|

Werbung. Gute Nachrichten für Beschäftige im Einzelhandel: Zum 1. Januar 2025 sind die tarifvertraglichen Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) deutlich gestiegen. Das bedeutet attraktivere Leistungen und damit mehr Sicherheit im Alter. Der Arbeitgeberbeitrag ist seit Beginn 2025 auf jährlich 420 Euro für Vollzeitbeschäftigte deutlich gestiegen – ein Plus von 120 Euro. Auch für Auszubildende erhöht sich der Beitrag spürbar von 150 Euro auf 210 Euro jährlich. Zusätzlich stieg der Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung von 10 auf 15 Prozent, was den Vermögensaufbau zusätzlich beschleunigt. Die höheren Beiträge und Zuschüsse machen die bAV noch attraktiver und stärken die finanzielle Basis für die Altersvorsorge der

„Hohe Standortzufriedenheit und Loyalität zum Unternehmensstandort“

6. Februar 2025|Top News|

Mainz. Die Mainzer Unternehmen sind mit ihrem Standort weiterhin zufrieden und diesem gegenüber loyal. Bei den Standortfaktoren wird vor allem die Lebensqualität am Standort positiv bewertet. Gute Werte werden auch bei der Nähe zu den eigenen Kundinnen und Kunden, der Nähe zu Forschung und Wissenschaft und beim Zugang zu Business-Netzwerken erzielt. Als größte Herausforderungen für die kommenden Jahre sehen die Mainzer Unternehmen insbesondere die Fachkräftegewinnung und die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung an. Auch die Entwicklung der Arbeits- und Energiekosten sowie die Verkehrssituation werden von vielen als wichtig angesehen. Mit diesem Fazit lassen sich die Ergebnisse der Mainzer Unternehmensbefragung 2024 zusammenfassen. Die

Null-Euro-Samstag im Mainzer ÖPNV soll bis Dezember 2025 fortgesetzt werden

6. Februar 2025|Top News|

Mainz. Gute Nachrichten für alle Mainzerinnen  und Mainzer sowie Gäste der Stadt: Der beliebte Null-Euro-Samstag im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) soll über das ursprüngliche Ende des Modellprojekts im Juni hinaus bis Dezember 2025 verlängert werden. Dafür sprach sich der Mainzer Stadtrat in seiner Sitzung am 5. Februar aus. Außerdem beauftragte der Stadtrat die Stadtverwaltung, gemeinsam mit der Mainzer Mobilität ein Konzept zu entwickeln, das verschiedene Szenarien zur langfristigen Finanzierung und möglichen Verstetigung des Projekts erarbeitet. Oberbürgermeister Nino Haase begrüßt den Beschluss des Stadtrates: „Ich freue mich sehr, dass eines meiner zentralen Projekte so viel Anklang findet. Die Verlängerung des Null-Euro-Samstags belebt

Nach oben