Gewährleistung und Garantie: Neue EU-Label werden ab 27. September Pflicht
Ab dem 27. September 2026 müssen Händler zwei neue EU-Label einsetzen, die Kunden über gesetzliche Gewährleistung und freiwillige Herstellergarantien informieren. Die Regelung ist bereits beschlossen, jetzt ist Handeln gefragt.
Die EU hat mit der sogenannten EmpCo-Richtlinie zwei neue Kennzeichnungspflichten eingeführt: das Gewährleistungslabel und, unter bestimmten Voraussetzungen, das Garantielabel. Beide sind Teil eines bereits verabschiedeten Gesetzes. Wie die Label genau aussehen müssen, legt eine eigene EU-Verordnung fest. Ab dem Stichtag gilt die Pflicht ohne Übergangsfrist.
Zwei Label mit unterschiedlichem Aufwand
Das Gewährleistungslabel betrifft praktisch jeden Betrieb, der Waren an Verbraucher verkauft. Es weist auf die gesetzliche Mängelhaftung von mindestens zwei Jahren hin, ist einheitlich gestaltet und muss vor Kaufabschluss sichtbar sein, im Online-Shop ebenso wie im stationären Geschäft direkt am Produkt oder in dessen unmittelbarer Nähe.
Das Garantielabel („GARAN“) kommt nur hinzu, wenn Hersteller oder Händler zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung eine kostenlose Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren zusagen. Anders als das feste Gewährleistungslabel muss es für jedes betroffene Produkt einzeln ausgefüllt werden, mit Garantiedauer, Herstellername und Modellkennung. Bei großen Sortimenten kann allein das Zusammensuchen dieser Angaben bei Lieferanten viel Zeit kosten.
Auch für den stationären Handel relevant
Wichtig für den stationären Handel: Die Kennzeichnungspflicht gilt nicht nur online. Auch im Ladengeschäft muss das Label farbig oder in Schwarz-Weiß direkt am Produkt oder in dessen Nähe angebracht werden. Wer ausschließlich stationär verkauft, ist also genauso betroffen wie reine Online-Händler.
Für welche Waren gilt das?
Betroffen sind grundsätzlich alle physischen Waren im Verkauf an Verbraucher, unabhängig von der Branche:
- Klassisches Warensortiment wie Elektronik, Kleidung, Möbel, Werkzeug, Lebensmittel oder Kunsthandwerk
- Neuware ebenso wie Gebrauchtware
- Waren mit digitalen Elementen, etwa Smartphones oder vernetzte Geräte
Nicht betroffen sind reine Dienstleistungen, digitale Inhalte wie Downloads oder Streaming sowie reine Geschäfte zwischen Unternehmen. Ein paar weitere Ausnahmen für Einzelfälle gibt es außerdem, die für die meisten Händler aber kaum eine Rolle spielen.
Wo gibt es die Vorlagen?
Beide Label müssen exakt der EU-Vorgabe entsprechen, eine eigene Gestaltung ist nicht erlaubt. Die Grafiken gibt es bereits kostenlos:
- Die EU-Kommission stellt das Gewährleistungslabel als fertige Grafik in allen EU-Sprachen bereit, direkt einsatzbereit für Shop, Kasse oder Ladenaushang
- Für das Garantielabel gibt es bei der EU-Kommission eine hochauflösende, editierbare Vorlage samt Anleitung, als Grundlage zum Ausfüllen mit Garantiedauer, Marke und Modell
- Der rechtsverbindliche Text mit beiden Label-Vorlagen steht in der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 im EU-Amtsblatt
- Auch der Händlerbund bietet eine deutschsprachige PDF-Vorlage des Gewährleistungslabels kostenlos an, inklusive druckfähiger Version für den stationären Handel
Das sollten Betriebe jetzt klären:
- Welche Produkte im Sortiment werden mit einer Herstellergarantie beworben, die freiwillig über zwei Jahre hinausgeht?
- Liegen die nötigen Garantieangaben (Dauer, Hersteller, Modell) schon vor, oder müssen sie erst bei Lieferanten angefragt werden?
- Kann das eigene Shop-System oder die Kassensoftware die Label überhaupt einbinden?
- Wo werden die Label platziert: im Ladengeschäft, auf der Produktseite, in der Bestellbestätigung?
- Reicht die Zeit bis zum 27. September angesichts der Sortimentsgröße, oder sollte das Thema jetzt priorisiert werden?
Bei fehlenden oder fehlerhaften Labeln drohen ab dem Stichtag Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbraucherschutzverbände. Eine frühzeitige Bestandsaufnahme ist deshalb besser als ein Endspurt kurz vor September.
(Text: Handelsverband Südwest e. V./ks; Bild: KI-generiertes Symbolbild)
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