Innenstädte brauchen Licht!

Innenstädte brauchen Licht!

Veröffentlicht am: 24. August 2022Kategorien: HVSUEW, Top News

Der immer stärkere Aufruf zum Energiesparen ist richtig und wichtig.

Dabei dürfe aber nicht verkannt werden, dass beispielsweise die Beleuchtung von Geschäften außerhalb der Ladenöffnungszeiten kein reiner Schaufenstereffekt für die Unternehmen sei, sondern auch zur Sicherheit und zur Aufenthaltsqualität in den Städten beitrage. Eine vollständige Abschaltung der Beleuchtung sei daher nicht sinnvoll, so der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Südwest, Thomas Scherer.

Viele Geschäfte würden außerhalb der Öffnungszeiten mit begrenzter Helligkeit auch in den Innenräumen beleuchtet, da dies dazu diene potentielle Einbrecher abzuschrecken. Denn diese seien nur bei bestehender Beleuchtung in den Räumen erkennbar. Zudem sorge die Beleuchtung der Geschäfte auch für ein sichereres Umfeld in den Städten.

Der Handel habe schon in der Vergangenheit viele Energiesparmaßnahmen umgesetzt, da dies schon immer ein Kostenfaktor war. Man könne sich sicher sein, dass die Unternehmen, bereits auch schon aus Eigeninteresse, keine unnötigen Energieverbräuche verursachen würden, so Scherer weiter.

 

Quelle:

Handelsverband Südwest
Ludwigsstraße 7
55116  Mainz

 

23.08.2022

 

 

 

Die letzten Artikel

Zusammenhängender Urlaub im Einzelhandel: Warum die Zwei-Wochen-Grenze nicht rechtssicher ist

24. Juli 2026|FDF, HVSUEW, Recht, Rheinland-Pfalz, Saarland, Top News|

Viele Betriebe im Einzelhandel handhaben Urlaubsanträge nach einer festen internen Regel: mehr als zwei Wochen am Stück gibt es nicht. Gerade in der Urlaubszeit lohnt sich der Blick auf eine aktuelle Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Thüringen, die dieser Praxis eine klare Absage erteilt. Der Fall aus Thüringen Eine Arbeitnehmerin hatte einen dreiwöchigen zusammenhängenden Urlaub beantragt. Der Arbeitgeber lehnte mit dem Hinweis ab, im Betrieb würden grundsätzlich nie mehr als zwei Wochen am Stück bewilligt. Das Arbeitsgericht Nordhausen gab der Arbeitnehmerin bereits in der Hauptsache recht. Da der Urlaubszeitraum nicht mehr abzuwarten war, zog die Angelegenheit vor das Landesarbeitsgericht Thüringen (Beschluss vom 2.

Rabattaktionen im Sommer: Werbung mit Preisnachlässen rechtssicher gestalten

22. Juli 2026|FDF, HVSUEW, Recht, Rheinland-Pfalz, Saarland, Top News|

Sommerschlussverkauf, Sale-Wochen, Rabattaktionen zum Saisonwechsel: Viele Händler nutzen den Sommer, um mit Preisnachlässen neue Kundschaft zu gewinnen und das Lager für die nächste Saison frei zu machen. Rechtlich ist dabei einiges zu beachten. Sommerschlussverkauf ohne feste Regeln, aber nicht ohne Grenzen Seit der UWG-Reform von 2004 gibt es keinen eigenen „Sommerschlussverkauf“ mit festen Terminen und begrenzter Dauer mehr. Vorher war er auf zwölf Tage ab dem letzten Montag im Juli beschränkt. Heute dürfen Händler Rabatte das ganze Jahr über anbieten, in beliebiger Höhe und ohne besonderen Anlass. Wer aber einen Anlass nennt, etwa „wegen Umbau“ oder „wegen Geschäftsaufgabe“, muss diesen auch

Nach oben