Beschluss der Mindestlohnkommission nach § 9 MiLoG

Beschluss der Mindestlohnkommission nach § 9 MiLoG

Veröffentlicht am: 28. Juni 2023Kategorien: HVSUEW, Top News

Am 26. Juni 2023 hat die Mindestlohnkommission ihren vierten Beschluss zur Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns gefasst.

Die Mindestlohnkommission hat in ihrer Sitzung vom 26. Juni 2023 mit Mehrheit, aber gegen die Stimmen der Arbeitnehmerseite einen Vermittlungsvorschlag der Vorsitzenden beschlossen.
Beschlossen wurde, den gesetzlichen Mindestlohn in folgenden Stufen zu erhöhen:

Zum 01.01.2024      12,41 Euro,

zum 01.01.2025       12,82 Euro,

jeweils brutto je Zeitstunde.

Die moderate Anpassung wurde damit begründet, dass die Beschlussfassung in eine Zeit schwachen Wirtschaftswachstums und anhaltend hoher Inflation in Deutschland fällt. Sowohl die Betriebe als auch die Beschäftigten stehen vor großen Herausforderungen. Die Folgen der Corona-Pandemie sind in vielen Wirtschaftszweigen immer noch stark zu spüren. Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine und die damit einhergehenden Konsequenzen für die deutsche Wirtschaft halten auch weiterhin an.

Durch die Anhebung des Mindestlohns im Oktober 2022 von 10,45 Euro auf 12 Euro brutto je Zeitstunde wurde das regelmäßige Anpassungsverfahren durch die Mindestlohnkommission nach § 9 MiLoG vorübergehend ausgesetzt.
Die Mehrheit der Mindestlohnkommission hat den Anstieg des Tarifindex auf den Wert der letzten Entscheidung der Mindestlohnkommission von 10,45 Euro angewandt und zugleich den veranlassten Anstieg von 1,55 Euro berücksichtigt.
Durch die frühzeitige Ankündigung der Anpassungsstufen bis ins Jahr 2025 haben die Tarifvertragsparteien die Möglichkeit, die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns bei der Fortentwicklung ihrer Tarifverträge zu berücksichtigen.

Die Mehrheit der Mindestlohnkommission ist der Auffassung, dass die zweistufige Erhöhung des Mindestlohns dazu dient, die Lohnkostensteigerungen für die betroffenen Betriebe vor dem Hintergrund der gegenwärtigen wirtschaftlichen Lage tragfähig zu halten und zugleich die Verdienste der Beschäftigten zu stabilisieren. Der Beschluss zur Erhöhung des Mindestlohns soll nach Auffassung der Mehrheit der Mindestlohnkommission zu fairen und funktionierenden Wettbewerbsbedingungen beitragen, indem er einem Verdrängungswettbewerb durch niedrigste Arbeitsentgelte entgegenwirkt.

Einzelne Gesichtspunkte wurden in der Kommission unterschiedlich diskutiert und bewertet. Im Ergebnis hält die Mehrheit der Kommission die beschlossene Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns im Rahmen der im Gesetz vorgeschriebenen Gesamtabwägung für angemessen. Bei künftigen Entscheidungen wird die Kommission erneut prüfen, welche Höhe des gesetzlichen Mindestlohns im Rahmen der Gesamtabwägung mit Blick auf die im Mindestlohngesetz genannten Kriterien tragfähig ist.

 

Quelle:

Geschäfts- und Informationsstelle für den Mindestlohn
c/o Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Nöldnerstraße 40-42
10317 Berlin

 

28.06.23

Die letzten Artikel

Zweibrücken nimmt am Fußverkehrs-Check teil – Ein wichtiger Schritt für Klimaschutz und nachhaltige Mobilität

20. März 2025|Top News|

Zweibrücken. Die Stadt Zweibrücken wurde als eine von zehn Kommunen in Rheinland-Pfalz für die Teilnahme am Fußverkehrs-Check ausgewählt. Dies ist ein bedeutender Erfolg für die nachhaltige Verkehrsplanung der Stadt und ein wichtiger Baustein für den Klimaschutz. Gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern sowie Expertinnen und Experten wird die Stadt nun konkrete Maßnahmen erarbeiten, um die Innenstadt attraktiver und sicherer für Fußgängerinnen und Fußgänger zu gestalten. Hierzu nahm Klimaschutzmanager Jonas Kirch stellvertretend für die Stadt Zweibrücken eine Urkunde für die Teilnahme am Fußverkehrs-Check des Landes in Mainz von Verkehrs-Staatssekretärin Petra Dick-Walther entgegen. „Die Förderung des Fußverkehrs ist ein zentraler Bestandteil unserer nachhaltigen

Kaiserslautern für Teilnahme am Fußverkehrs-Check ausgewählt

20. März 2025|Top News|

Kaiserslautern. In Rheinland-Pfalz werden in diesem Jahr in zehn Städten und Gemeinden die Bedingungen für den Fußverkehr im Rahmen des sogenannten Fußverkehrs-Checks untersucht. Beim Deutschen Fußverkehrskongresses in Mainz am Dienstag, 11. März, gab Daniela Schmitt, Ministerin für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, nun bekannt, dass auch Kaiserslautern für die Teilnahme an dem kostenlosen Angebot des Landes ausgewählt wurde. Petra Dick-Walther, Staatssekretärin für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, überreichte die Teilnahme-Urkunde an Vertreter des städtischen Referats Stadtentwicklung. In diesem Jahr unterstützt das Land Rheinland-Pfalz erstmals professionelle Fußverkehrs-Checks in den Kommunen, die unter dem Motto „Schritt für Schritt zu attraktiven Ortszentren“ stehen.

Bewerbungsaufruf zum „Innenstadtpreis des Landes Rheinland-Pfalz“

20. März 2025|Rheinland-Pfalz, Top News|

Rheinland-Pfalz. Die Zukunft unserer Innenstädte bildet einen ressortübergreifenden Schwerpunkt der Landesregierung. Die Stadtzentren als wirtschaftliche, kulturelle und kommunikative Zentren des Austauschs und des Miteinanders sollen lebendiger und noch attraktiver werden. Das Ziel sind Ortszentren, in denen die Menschen sich gerne aufhalten, in denen sie wohnen, sich begegnen, einkaufen und entspannen, Kunst und Kultur sowie Handwerk und Gastronomie erleben. Rheinland-Pfalz als Land des Miteinanders und der Gemeinschaft ist prädestiniert, seine ländlichen wie urbanen Zentren mit ihren unterschiedlichen Charakteren wieder stärker zum Strahlen zu bringen. In vielen Innenstädten und Ortsmittelpunkten haben engagierte Akteurinnen und Akteure schon kreative Ideen umgesetzt. Sie haben dazu

Nach oben