BGH: keine Ewigkeitsgarantie für Sonderöffnung in Zweibrücken

BGH: keine Ewigkeitsgarantie für Sonderöffnung in Zweibrücken

Veröffentlicht am: 28. Juli 2023Kategorien: HVSUEW, Rheinland-Pfalz, Top News

Etappensieg für die Wettbewerbsgleichheit

Der Handelsverband begrüßt Aufhebung des OLG-Urteils durch den BGH

BTE-Präsident Steffen Jost (Modehaus Jost, Grünstadt), der mehrere Modehäuser u.a. in der Südpfalz betreibt, hatte mit Unterstützung der Verbände gegen einen Store innerhalb des Fashion Outlet in Zweibrücken geklagt.

Hintergrund der Klage ist, dass im Outlet die Geschäfte aufgrund einer älteren rheinland-pfälzischen Sonderregelung, „automatisch“ jährlich an circa 16 Sonntagen öffnen dürfen. Die Regelung wurde ursprünglich mit der Begründung erlassen, dass die sonntägliche Einkaufsmöglichkeit der Versorgung der Fluggäste dienen sollte. Die Landesregierung hielt an dieser Regelung fest, obwohl der Linienflugverkehr am Flugplatz schon seit Jahren eingestellt ist.

Dieses Thema betraf nicht nur Herrn Jost, sondern den gesamten stationären Handel in Rheinland-Pfalz. Denn der stationäre Einzelhandel in Rheinland-Pfalz darf aufgrund des Ladenöffnungsgesetzes nur an bis zu vier Sonntagen im Jahr öffnen – und auch nur dann, wenn ein konkreter Anlass – bürokratisch aufwendig – nachgewiesen wird.

BTE-Präsident Steffen Jost und BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels

Der I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe hat am 27. Juli 2023 das Urteil des OLG Zweibrücken vom 4. August 2022 (Az. I ZR 144/22) aufgehoben und an das OLG zurückverwiesen.

Der BGH stellte fest, dass es bei der Zulassung von verkaufsoffenen Sonntagen im Zweibrücken Fashion Outlet (ZFO) – entgegen der  Annahme des OLG – sehr wohl relevant sein könne, dass am Flugplatz Zweibrücken seit dem Jahr 2014 kein kommerzieller Linienflugverkehr mehr stattfinde.

Der Bundesgerichtshof hat dem Oberlandesgericht Zweibrücken ins Stammbuch geschrieben, dass es keine Ewigkeitsgarantie für eine Sonderregelung gibt, so Thomas Scherer, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Rheinland-Pfalz. Der BGH hat klargestellt, dass bei Veränderungen der maßgeblichen Umstände, Verordnungen auch überprüfbar werden. Eine Änderung der für den Erlass einer Verordnung maßgeblichen Umstände kann zur Rechtswidrigkeit der Verordnung führen. Die bisher von der Landesregierung geäußerte Auffassung, dass ihre Rechtsverordnung auch nach Verlust des Status als Linienflughafen in Zweibrücken Bestand habe, hat sich somit als brüchig erwiesen.

„Es ist ein Etappensieg.“, so Scherer weiter. Von Verbandsseite sei schon länger die Sonntagsöffnung in Zweibrücken, gerade im Hinblick auf die Wettbewerbsverzerrung für die stationären Händler, moniert worden.

Das OLG Zweibrücken muss nun die Landesverordnung zur Durchführung des § 7 Abs. 2 des Ladenöffnungsgesetzes Rheinland-Pfalz überprüfen. Ebenso ist das OLG in der Pflicht, zu weiteren Punkten, wie z.B. regionale Wirtschaftsförderung, Aussagen zu treffen.

BTE-Präsident Jost und BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels konstatieren: „Mit dem Urteil des BGH wird eine jahrelange und massive Ungleichbehandlung de facto ein Ende finden müssen. Die Landesregierung Rheinland-Pfalz ist nunmehr höchstrichterlich zum Handeln aufgefordert, nachdem sie jahrelang bewusst nichts gegen den offensichtlichen Missstand unternommen hat.“

Von Verbandsseite wurde  betont, dass man den weiteren Prozess sehr aufmerksam verfolgen und der Landesregierung genau auf die Finger schauen werde.

Pangels unterstreicht nochmals, dass sowohl Jost als Unternehmen als auch der BTE insgesamt in der Sache für die Interessen vieler Händler in der Region gekämpft haben. „Sollte es, aus welchen Gründen auch immer, weiterhin zu einer einseitigen Bevorteilung des ZFO gegenüber dem Einzelhandel in den Innenstädten im Einzugsbereich kommen, stehen zahlreiche Händler für entsprechende Klagen bereit. Viele Händler haben durch unser entschlossenes Handel Mut geschöpft, sich gegen offensichtlich rechtswidrige Praktiken zur Wehr zu setzen“, so Pangels abschließend.

Quelle:

Bundesverband des Deutschen Textil-,
Schuh- und Lederwareneinzelhandels e.V.
Weinsbergstrasse 190
50825 Köln

Handelsverband Rheinland-Pfalz e.V.
Ludwigsstraße 7
55116 Mainz

Pressemitteilung Bundesgerichtshof 127/2023

27.07.2023

Die letzten Artikel

(Solar-) Gründächer und begrünte Fassaden: Gamechanger für das Gebäudeklima

21. August 2024|Top News|

HDE-Adapt Beitrag. Der Beitrag des Projekts HDE-Adapt skizziert die vielen Vorteile der Gebäudebegrünung und zeigt, was Händler bei der Planung beachten sollten.  Grün auf dem Dach – vielfältige Effekte Gebäudefassaden gehören zu den größten ungenutzten Flächen im urbanen Raum. Sie zu begrünen bringt zahlreiche Vorteile mit sich – für Gebäudenutzer und –eigentümer, Umgebung und Umwelt. Stadtgrün – Beitrag zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung Ob als Hitzeschild im Sommer oder zur Reduzierung des Wärmeverlustes im Winter, Gebäudebegrünung leistet einen Beitrag sowohl zum Klimaschutz als auch zur Klimaanpassung und steigert zusätzlich den Wert von Handelsimmobilien! Interessierte kommen hier zum Beitrag.   (Text: […]

Online-Seminar am 20. August: Die E-Rechnungspflicht kommt!

12. August 2024|Seminare, Top News|

Webinar. Das Mittelstand-Digital Zentrum Handel klärt in seinem aktuellen Webinar am 20. August 2024 von 15:00 bis 16:30 Uhr über die E-Rechnungspflicht auf. Ab 2025: Die E-Rechnung wird Pflicht Ab dem 1. Januar 2025 müssen E-Rechnungen im B2B-Bereich verpflichtend angenommen werden. Als E-Rechnung zählen strukturierte Dateiformate, die der Europäischen Norm EN 16931 entsprechen. Auch auf Versandseite wird ab 2027/2028 die E-Rechnungspflicht kommen. Andere, unstrukturierte Rechnungsformate (z.B. PDF, Papier) sind dann nicht mehr zulässig. Alles rund um die E-Rechnungspflicht gibt es im Webinar im August In der kostenfreien Veranstaltung am 20. August wird die Bedeutung der elektronischen Rechnungsabwicklung näher betrachtet. Die […]

Podcast: Robotik & Digitale Zwillinge – Effizienzsteigerung durch Robotik im Handel

7. August 2024|Top News|

Das Mittelstand- Digital Zentrum Handel nimmt in der neuesten Folge ihres Podcasts „handelkompetent“ unsere technischen Helfer in den Fokus. Der Einsatz von Robotik im Handel bietet Händlern zahlreiche Vorteile: Doch wie kann Robotik im Handel eingesetzt werden? Wie können Händler davon profitieren? Und welchen Herausforderungen begegnen ihnen dabei? Im Podcast „handelkompetent“ des Mittelstand-Digital Zentrums Handel spricht KI-Trainer Marc Schubhan mit Jonas Reiling, Gründer und Geschäftsführer von Ubica Robotics, über die vielseitigen Einsatzmöglichkeiten von Robotik im Handel – vom Servicerobotor bis zur Assistenz im Lager. Jonas Reiling berichtet von seiner persönlichen Reise in die Welt der Robotik und teilt spannende Einblicke […]

Nach oben