Digitalcoach

KI-Kennzeichnungspflicht ab August: Kein reines Online-Thema

2026-06-22T12:33:28+02:0022. Juni 2026|

Ab dem 2. August 2026 müssen Unternehmen offenlegen, wenn nach außen gerichtete Inhalte von einer KI erzeugt wurden. Die Regel betrifft nicht nur den Onlinehandel. Wer KI für Social Media, Website oder Kundenkommunikation nutzt, ist in der Pflicht. Wer ein Ladengeschäft in der Fußgängerzone betreibt und keinen Onlineshop hat, fühlt sich von EU-Digitalregeln meist nicht angesprochen. Bei der neuen Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte aus Artikel 50 des EU AI Act ist das anders. Die Regel gilt für jeden, der künstliche Intelligenz im geschäftlichen Kontext einsetzt und damit Inhalte produziert, die Kunden zu sehen bekommen. Was genau ab August gilt Die Kennzeichnungspflicht

Fit für die digitale Zukunft: Der Handelsverband Südwest bietet Händlerinnen und Händlern kostenlose Digitalcoaches

2026-03-06T10:35:40+01:006. März 2026|

Ob Online-Sichtbarkeit, Social Media, digitale Prozesse oder Künstliche Intelligenz – die Digitalisierung stellt den Einzelhandel vor Herausforderungen, die im hektischen Tagesgeschäft oft schwer zu bewältigen sind. Der Handelsverband Südwest hat darauf reagiert und bietet Mitgliedern und Nichtmitgliedern in Rheinland-Pfalz und dem Saarland je einen eigenen Digitalcoach an – kostenlos, praxisnah und ohne Fachchinesisch. „Digitalisierung ist kein Trend – sie ist die Voraussetzung für Zukunftsfähigkeit“ bringt es Dr. Thomas Scherer, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Südwest, auf den Punkt. Denn die Anforderungen wachsen: Pflicht zur digitalen Zeiterfassung, TSE-Pflicht, neue Verkaufskanäle, Kundenbindung im Netz, und spätestens seit dem Durchbruch frei zugänglicher KI-Systeme steht der

Nach oben