Statt „Rosins Restaurant“ – „Evas Händler“?
Sie alle kennen die Sendung „Rosins Restaurant“ in welcher der Sternekoch Restaurantbesitzern hilft, Problemfelder in ihrem Laden zu erkennen und diese zu beheben.
Der SWR überlegt etwas Ähnliches für Händler zu machen.
Frau Eva Gancarz von CIMA-digital würde Ladenbesitzer besuchen und Anregungen und Tipps geben, die helfen sollen, das Geschäft nach vorne zu bringen. Dies betrifft nicht nur mögliche Gestaltungstipps vor Ort, sondern auch Hilfe bei der Online-Präsenz des Ladens.
Es würden Vorher-Nachher-Besuche stattfinden, um zu sehen ob, und wie, die Tipps umgesetzt wurden.
Haben Sie Interesse als Ladeninhaber dabei mitzuwirken?
Dann melden Sie sich bei uns. Wir werden dann den Kontakt vermitteln.
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Recht auf Reparatur: Das ändert sich jetzt im Reklamationsalltag
Seit dem 31. Juli 2026 gilt das neue Reparaturrecht. Verkündet wurde das Umsetzungsgesetz am 22. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt. Für einen Teil der Händler entsteht eine echte Herstellerpflicht, für praktisch alle anderen ändert sich das Gewährleistungsrecht im Verbrauchergeschäft. Das Gesetz setzt die EU-Richtlinie 2024/1799 um und ändert das BGB an mehreren Stellen. Zwei Regelungsblöcke sind zu unterscheiden. Nur wer beide kennt, weiß, wie stark er betroffen ist. Block 1: Neues Gewährleistungsrecht für Verbraucherverkäufe Diese Änderungen betreffen jeden Händler, der Waren an Verbraucher verkauft, unabhängig von der Warengruppe. Sie gelten für Kaufverträge, die ab dem 31. Juli 2026 geschlossen wurden. Reparierbarkeit zählt
Sommerschlussverkauf: Nur noch wenige Tage, um Lagerbestände zu räumen
Der Sommerschlussverkauf 2026 läuft seit dem 27. Juli und endet regulär am 9. August. Für Händler heißt das: Jetzt ist die letzte Gelegenheit, Sommerware loszuwerden, bevor die Herbstkollektionen ins Haus stehen. Wer noch Restbestände aus der Frühjahrs- und Sommersaison im Lager hat, sollte die verbleibenden Tage nutzen. Nach dem 9. August wird es enger: Die Herbstware drängt in die Regale, und Sommerartikel verlieren mit jeder Woche weiter an Aktualität. Ein paar Anhaltspunkte für die letzten SSV-Tage: • Restposten sichtbar platzieren – Kundschaft sucht in dieser Phase gezielt nach Schnäppchen • Kombiangebote prüfen, um auch schwer verkäufliche Ware mitzunehmen • Rechtzeitig Platz
Gemeinsam stärker: Aktionen mit Nachbarhändlern organisieren
Wer allein für Laufkundschaft sorgt, hat es oft schwerer als eine ganze Straße oder ein Quartier, das an einem Strang zieht. Gemeinsame Aktionen mit benachbarten Geschäften kosten wenig, bringen aber oft mehr Sichtbarkeit als Einzelmaßnahmen. Warum sich Zusammenarbeit lohnt Kunden, die wegen eines Geschäfts in die Straße kommen, entdecken oft nebenbei weitere Läden, wenn diese sichtbar aufeinander verweisen. Eine gemeinsame Aktion bündelt zudem den Werbeaufwand: Statt dass jeder Betrieb allein Flyer druckt oder Social-Media-Posts erstellt, teilen sich mehrere Geschäfte die Arbeit und die Reichweite. Auch der Handelsverband Deutschland betont, dass lokale Rabattaktionen und gemeinsame Veranstaltungen von Händlern dazu beitragen können, dass

