Entlastungspaket 3
Spitzen der Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP haben sich am Wochenende auf ein drittes Entlastungspaket geeinigt
Entlastung der Privathaushalte
Mit den neuen Entlastungsmaßnahmen wird das Ziel verfolgt private Haushalte angesichts von enormen Kostensteigerungen insbesondere im Bereich der Haushaltsenergie zu entlasten.
Vorgesehen sind Einmalzahlungen für Rentnerinnen und Rentner zum 1. Dezember 2022 in Form einer Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro, für Studierende in Höhe von 200 Euro und die Erhöhung des Kindergeldes ab dem 1. Januar 2023 um 18 Euro monatlich für das erste und zweite Kind. Zudem soll der Wohngeldanspruch ausgeweitet und eine Heizkosten- und Klimakomponente eingeführt werden.
Die Einführung eines bundesweiten Tickets im öffentlichen Nahverkehr kann ebenfalls dazu beitragen, Mobilitätskosten zu reduzieren.
Unterstützung der Unternehmen
Die Maßnahmen des Entlastungspaketes sind aber nur wenig oder nur sehr unklar auf eine direkte Unterstützung der Unternehmen gerichtet. Viele Einzelhandelsunternehmen geraten angesichts Kostensteigerungen im Bereich Energie an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit und sind teilweise in ihrer Existenz bedroht. Die Strompreisbremse für den Basisverbrauch soll zwar auch kleine und mittelständische Unternehmen mit Versorgertarif entlasten, dies hilft aber nicht allen Unternehmen.
Das Entlastungspaket sieht zwar Unternehmenshilfen (ohne konkrete Angaben), vor. Dabei wird aber der Fokus auf energieintensive Unternehmen gelegt, und ist damit viel zu eng. Die vorgesehene Unterstützung bei Investitionen in Effizienz- und Substitutionsmaßnahmen hingegen ist richtig. Bei den Wirtschaftshilfen für die Unternehmen muss daher noch zwingend nachgearbeitet werden.
Möglicherweise können die Maßnahmen, die auf die privaten Haushalte zielen, ein Stück weit dazu beitragen, auch Spielräume für den Einzelhandelskonsum zu eröffnen. Dies ist angesichts der schlechten Verbraucherstimmung wichtig.
Quelle:
Handelsverband Südwest
Ludwigsstraße 7
55116 Mainz
05.09.2022
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