Beschluss der Mindestlohnkommission nach § 9 MiLoG

Beschluss der Mindestlohnkommission nach § 9 MiLoG

Veröffentlicht am: 28. Juni 2023Kategorien: HVSUEW, Top News

Am 26. Juni 2023 hat die Mindestlohnkommission ihren vierten Beschluss zur Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns gefasst.

Die Mindestlohnkommission hat in ihrer Sitzung vom 26. Juni 2023 mit Mehrheit, aber gegen die Stimmen der Arbeitnehmerseite einen Vermittlungsvorschlag der Vorsitzenden beschlossen.
Beschlossen wurde, den gesetzlichen Mindestlohn in folgenden Stufen zu erhöhen:

Zum 01.01.2024      12,41 Euro,

zum 01.01.2025       12,82 Euro,

jeweils brutto je Zeitstunde.

Die moderate Anpassung wurde damit begründet, dass die Beschlussfassung in eine Zeit schwachen Wirtschaftswachstums und anhaltend hoher Inflation in Deutschland fällt. Sowohl die Betriebe als auch die Beschäftigten stehen vor großen Herausforderungen. Die Folgen der Corona-Pandemie sind in vielen Wirtschaftszweigen immer noch stark zu spüren. Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine und die damit einhergehenden Konsequenzen für die deutsche Wirtschaft halten auch weiterhin an.

Durch die Anhebung des Mindestlohns im Oktober 2022 von 10,45 Euro auf 12 Euro brutto je Zeitstunde wurde das regelmäßige Anpassungsverfahren durch die Mindestlohnkommission nach § 9 MiLoG vorübergehend ausgesetzt.
Die Mehrheit der Mindestlohnkommission hat den Anstieg des Tarifindex auf den Wert der letzten Entscheidung der Mindestlohnkommission von 10,45 Euro angewandt und zugleich den veranlassten Anstieg von 1,55 Euro berücksichtigt.
Durch die frühzeitige Ankündigung der Anpassungsstufen bis ins Jahr 2025 haben die Tarifvertragsparteien die Möglichkeit, die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns bei der Fortentwicklung ihrer Tarifverträge zu berücksichtigen.

Die Mehrheit der Mindestlohnkommission ist der Auffassung, dass die zweistufige Erhöhung des Mindestlohns dazu dient, die Lohnkostensteigerungen für die betroffenen Betriebe vor dem Hintergrund der gegenwärtigen wirtschaftlichen Lage tragfähig zu halten und zugleich die Verdienste der Beschäftigten zu stabilisieren. Der Beschluss zur Erhöhung des Mindestlohns soll nach Auffassung der Mehrheit der Mindestlohnkommission zu fairen und funktionierenden Wettbewerbsbedingungen beitragen, indem er einem Verdrängungswettbewerb durch niedrigste Arbeitsentgelte entgegenwirkt.

Einzelne Gesichtspunkte wurden in der Kommission unterschiedlich diskutiert und bewertet. Im Ergebnis hält die Mehrheit der Kommission die beschlossene Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns im Rahmen der im Gesetz vorgeschriebenen Gesamtabwägung für angemessen. Bei künftigen Entscheidungen wird die Kommission erneut prüfen, welche Höhe des gesetzlichen Mindestlohns im Rahmen der Gesamtabwägung mit Blick auf die im Mindestlohngesetz genannten Kriterien tragfähig ist.

 

Quelle:

Geschäfts- und Informationsstelle für den Mindestlohn
c/o Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Nöldnerstraße 40-42
10317 Berlin

 

28.06.23

Die letzten Artikel

Alzey wird Modellstadt für besseren Fußverkehr

13. März 2025|Top News|

Alzey. Alzey ist eine von zehn Kommunen in Rheinland-Pfalz, die für den landesweiten Fußverkehrs-Check ausgewählt wurden. Das bedeutet: Gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern, Fachleuten und der Stadtverwaltung werden zentrale Wege in der Alzeyer Innenstadt zu Fuß unter die Lupe genommen. Ziel ist es, Barrieren und Probleme zu identifizieren und Lösungen für eine fußgängerfreundlichere Innenstadt zu entwickeln und so – getreu dem Motto des Projekts – Schritt für Schitt zur Innenstadt der Zukunft zu kommen. Ein wichtiger Schritt für eine lebenswerte Stadt Bürgermeister Steffen Jung sieht in dem Projekt eine große Chance für Alzey: „Die Teilnahme am Fußverkehrs-Check ist ein wichtiger

„Keine Likes für Lügen!“: 6. Woche der Medienkompetenz in RLP vom 2. bis 8. Juni

12. März 2025|Top News|

Medienkompetenz RLP. Wie entlarvt man Desinformationen im Netz? Was zeichnet extremistische Inhalte und Deepfakes aus? Und wo erhalten Betroffene Tipps und Hilfestellungen, wenn sie Opfer von Gewalt im Netz werden? Die Woche der Medienkompetenz (WMK) 2025 vom 2. bis 8. Juni gibt in ganz Rheinland-Pfalz Antworten auf diese und viele weitere Fragen rund um Medien. Die Landesregierung Rheinland-Pfalz und die Medienanstalt Rheinland-Pfalz rufen gemeinsam mit 33 Partner-Organisationen landesweit zur Beteiligung auf: Kommunen, schulische und außerschulische Bildungseinrichtungen, Vereine, Unternehmen und viele mehr können ab sofort eigene Aktionen online anmelden. „Keine Likes für Lügen!“ Die Initiatorinnen und Initiatoren der WMK, die Landesregierung

Die Arbeitslosigkeit in der Westpfalz ist im Februar leicht gesunken

3. März 2025|Top News|

Westpfalz. Die Arbeitslosigkeit ist im Bezirk der Agentur für Arbeit Kaiserslautern-Pirmasens (Stadt Kaiserslautern, Stadt Pirmasens, Stadt Zweibrücken, Landkreis Donnersbergkreis, Landkreis Kaiserslautern, Landkreis Kusel, Landkreis Südwestpfalz) im Februar 2025 leicht gesunken. 19.434 Menschen waren arbeitslos gemeldet, 75 Personen weniger (-0,4 Prozent) als im Januar, aber 1.601 Personen bzw. 9 Prozent mehr als vor einem Jahr. Die Arbeitslosenquote betrug 6,9 Prozent und war identisch zum Vormonatsniveau. Vor einem Jahr lag sie bei 6,4 Prozent. „Nach dem deutlichen saisonalen Anstieg der Arbeitslosenzahl im Januar entwickelte sich der Arbeitsmarkt im Februar stabil. Mit der im Vergleich zu den vergangenen Jahren etwas höheren Anzahl an

Nach oben