Einzelhandel erwartet zu Halloween Rekordumsatz von 480 Millionen Euro

Einzelhandel erwartet zu Halloween Rekordumsatz von 480 Millionen Euro

Veröffentlicht am: 19. Oktober 2023Kategorien: Fakten, HVMITTE, HVSUEW, Instagram, Saarland, Top News, Twitter

Die Einzelhandelsunternehmen rechnen dieses Jahr zum Halloweenfest mit einem Rekordumsatz von 480 Millionen Euro.

Das Fest für Gruselfans gewinnt immer mehr an Popularität.
Immer mehr Menschen in Deutschland feiern Halloween. Dieses Jahr sind besonders viele Einkäufe zu Halloween geplant.
In einer aktuellen vom Handelsverband Deutschland (HDE) beauftragten Studie des IFH Köln gaben deutlich mehr Menschen als 2019 an, gezielt Waren zu Halloween kaufen zu wollen.
So planen 13,5 Prozent der Befragten in den Geschäften des stationären Handels oder im Internet gezielt Ausgaben zu Halloween. Das sind etwa 60 Prozent mehr als im Jahr 2019.
Der Einzelhandel rechnet vor diesem Hintergrund mit einer deutlichen Steigerung der Umsätze.
Zum Gruselfest wird ein deutschlandweiter Umsatz von 480 Millionen Euro erwartet.
Dies würde für Rheinland-Pfalz einen Umsatz von fast 23 Millionen Euro, und für das Saarland von fast 6 Millionen Euro bedeuten.

2019 gab es einen Umsatz von 320 Millionen Euro. Das wäre im Vergleich zu Vor-Corona-Zeiten eine Umsatzsteigerung um voraussichtlich 50 Prozent.

Sehr beliebt sind Deko-Artikel und Kostüme. Aber auch Accessoires, Schmuck und Make-up dürfen nicht fehlen. Die Verbraucher decken sich vor allem auch für gruselige Motto-Partys ein.

Interessierte finden hier weitere Informationen zu den Ergebnissen der Studie.

 

Quelle:
Handelsverband Deutschland (HDE)
Am Weidendamm 1A
10117 Berlin

 

12.10.23

Die letzten Artikel

Rabattaktionen im Sommer: Werbung mit Preisnachlässen rechtssicher gestalten

22. Juli 2026|FDF, HVSUEW, Recht, Rheinland-Pfalz, Saarland, Top News|

Sommerschlussverkauf, Sale-Wochen, Rabattaktionen zum Saisonwechsel: Viele Händler nutzen den Sommer, um mit Preisnachlässen neue Kundschaft zu gewinnen und das Lager für die nächste Saison frei zu machen. Rechtlich ist dabei einiges zu beachten. Sommerschlussverkauf ohne feste Regeln, aber nicht ohne Grenzen Seit der UWG-Reform von 2004 gibt es keinen eigenen „Sommerschlussverkauf“ mit festen Terminen und begrenzter Dauer mehr. Vorher war er auf zwölf Tage ab dem letzten Montag im Juli beschränkt. Heute dürfen Händler Rabatte das ganze Jahr über anbieten, in beliebiger Höhe und ohne besonderen Anlass. Wer aber einen Anlass nennt, etwa „wegen Umbau“ oder „wegen Geschäftsaufgabe“, muss diesen auch

Sonntagsöffnung: Handelsverband Südwest fordert sechs frei wählbare Termine

16. Juli 2026|HVSUEW, Rheinland-Pfalz, Saarland, Top News|

Ob Bäckereien, Konditoreien oder Bibliotheken künftig länger am Sonntag öffnen dürfen, wird derzeit auf Bundesebene diskutiert. Der Handelsverband Südwest nutzt die Debatte, um eine eigene Forderung zu erneuern: Der stationäre Einzelhandel in Rheinland-Pfalz und im Saarland soll künftig an sechs Sonntagen im Jahr frei und ohne besonderen Anlass öffnen dürfen. Warum die aktuelle Regelung nicht ausreicht Nach den Ladenöffnungsgesetzen in Rheinland-Pfalz und im Saarland sind Sonntagsöffnungen im Einzelhandel schon heute grundsätzlich möglich, allerdings nur in engem Rahmen: maximal vier Sonntage im Jahr, gebunden an einen besonderen Anlass und mit einer Öffnungszeit von höchstens fünf Stunden. Diese Anlassbindung führt in der Praxis

Nach oben