Zukunftsfähige Stadtentwicklung: Mainz überarbeitet Zentrenkonzept

Zukunftsfähige Stadtentwicklung: Mainz überarbeitet Zentrenkonzept

Veröffentlicht am: 11. April 2025Kategorien: Top News

Mainz. Im Rahmen eines runden Tisches „Zentrenkonzept“ wurde deutlich, dass Mainz eine Modernisierung des Zentrenkonzeptes anstrebt. Dies soll dazu dienen, um auf das veränderte Konsumverhalten, die Digitalisierung und Mobilitätsaspekte zu reagieren.

Am runden Tisch hatte sich auch der Handelsverband Südwest beteiligt, und wird sich im weiteren Verfahren für eine lebenswerte Stadt mit starkem Handel und attraktiven Stadträumen einsetzen. „Die enge Zusammenarbeit zwischen lokalen Akteuren, Politik und Verbänden ist entscheidend, um tragfähige Lösungen für die Zukunft zu entwickeln.“, so Thomas Scherer, Hauptgeschäftsführer des Verbandes.

Auch der Verein „Unser Mainz in Rheinhessen e.V.“, äußerte sich zuversichtlich. Der Vorsitzende Thomas A. Klann betont: „Wir brauchen keine starren Vorgaben, sondern eine Stadtentwicklung, die neue Ideen zulässt und mit der Realität Schritt hält.“ Die derzeitige Bauleitplanung bremse oft dringend notwendige Entwicklungen aus.

Jan Sebastian, Einzelhändler in der Mainzer Innenstadt, Präsident des Handelsverbandes Südwest und Mitglied des Vereins „Unser Mainz in Rheinhessen e.V.“, bringt es auf den Punkt: „Wir können den Wandel nicht aufhalten, aber wir können Mainz zukunftsfest machen – mit Mut und Flexibilität statt starren Regeln.“

(Text: Handelsverband Südwest/cb; Foto: Handelsverband Südwest/ts)

Die letzten Artikel

KI-Kennzeichnungspflicht ab August: Kein reines Online-Thema

22. Juni 2026|Mittelrhein, Pfalz, Rheinhessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Top News, Trier|

Ab dem 2. August 2026 müssen Unternehmen offenlegen, wenn nach außen gerichtete Inhalte von einer KI erzeugt wurden. Die Regel betrifft nicht nur den Onlinehandel. Wer KI für Social Media, Website oder Kundenkommunikation nutzt, ist in der Pflicht. Wer ein Ladengeschäft in der Fußgängerzone betreibt und keinen Onlineshop hat, fühlt sich von EU-Digitalregeln meist nicht angesprochen. Bei der neuen Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte aus Artikel 50 des EU AI Act ist das anders. Die Regel gilt für jeden, der künstliche Intelligenz im geschäftlichen Kontext einsetzt und damit Inhalte produziert, die Kunden zu sehen bekommen. Was genau ab August gilt Die Kennzeichnungspflicht

Praktikumswoche Saarland: Jetzt noch anmelden – Frist bis 19. Juni

8. Juni 2026|Saarland, Top News|

Unternehmen im Saarland haben noch bis zum 19. Juni 2026 die Möglichkeit, sich für die diesjährige Praktikumswoche anzumelden. Die Aktion läuft vom 8. Juni bis 24. Juli 2026, also drei Schulwochen plus die ersten vier Wochen der Sommerferien. Die Praktikumswoche richtet sich an Schülerinnen und Schüler, die einen ersten Einblick in die Berufspraxis gewinnen wollen. Für Unternehmen ist sie eine niedrigschwellige Möglichkeit, potenzielle Nachwuchskräfte kennenzulernen – vielleicht sogar künftige Auszubildende. So funktioniert die Anmeldung Nach der Registrierung auf https://praktikumswoche.saarland/unternehmen geben Unternehmen an, für welche Berufsfelder sie zu welchem Zeitpunkt Praktikumstage anbieten möchten und wie viele Plätze zur Verfügung stehen. Anschließend erhalten

E-Rechnungspflicht ab 2027: Handelsunternehmen müssen jetzt aktiv werden

3. Juni 2026|FDF, HVMITTE, HVSUEW, Mitglieder, Mittelrhein, Pfalz, Rheinhessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Top News, Trier|

Weniger als sieben Monate bleiben bis zur nächsten Stufe der E-Rechnungspflicht. Ab 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro im B2B-Bereich strukturierte elektronische Rechnungen ausstellen. Doch eine repräsentative Umfrage des Marktforschungsinstituts YouGov zeigt: Ein Drittel der deutschen Unternehmen hat noch nie eine E-Rechnung verschickt. Was gilt ab wann? Die Grundlage schafft das Wachstumschancengesetz, das der Bundesrat im März 2024 verabschiedet hat. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bereits die Empfangspflicht: Alle Unternehmen müssen in der Lage sein, E-Rechnungen entgegenzunehmen. Der Versand wird stufenweise verpflichtend: Ab 1. Januar 2027: Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als

Nach oben