Fußverkehrs-Check in Kaiserslautern auf dem Bännjerrück – Stadt lädt Bürgerinnen und Bürger zum Auftaktworkshop am 20. Mai ein
Kaiserslautern. Am Dienstag, 20. Mai , startet der erste Fußverkehrs-Check der Stadt Kaiserslautern mit einem Auftaktworkshop. Dabei nimmt die Stadtverwaltung den Fußverkehr rund um die Stresemannschule und das kleine Versorgungszentrum im Rauschenweg/Am Rabenfels unter die Lupe. Die Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern aus Verwaltung, Politik und Verbänden die Belange der zu Fuß Gehenden zu diskutieren:
- Was funktioniert bereits gut?
- Welche Probleme gibt es?
- Wo kann man gut und sicher zu Fuß gehen?
- Wo fehlt Platz?
Bei dem Fußverkehrs-Check unter dem Motto „Schritt für Schritt zu attraktiven Ortszentren“ beleuchten unterschiedliche Akteurinnen und Akteure die Belange des Fußverkehrs aus verschiedenen Blickwinkeln. Kern des Projekts sind zwei Begehungen, bei denen vor Ort die Situation der Fußgängerinnen und Fußgänger analysiert wird. In Kommunen, die sich gut zu Fuß erleben lassen, profitiert nicht nur die Lebensqualität, sondern auch der Einzelhandel und die Gastronomie. Denn wer zu Fuß unterwegs ist, verweilt länger und nimmt Angebote ganz anders wahr als andere Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer.
Die Fußverkehrs-Checks werden vom rheinland-pfälzischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau unterstützt. Gemeinsam wollen das Land und die Stadt Kaiserslautern mehr Verkehr auf die Füße verlagern, denn zu Fuß gehen ist die natürlichste und unabhängigste Form der Fortbewegung. Zudem ist es umwelt- und sozialverträglich und fördert die Gesundheit.
Der Fußverkehrs-Check setzt sich aus vier verschiedenen Bausteinen zusammen. Gestartet wird mit dem Auftaktworkshop am 20. Mai, bei dem unter anderem Themen und Routen für die Begehungen vorgeschlagen und diskutiert werden – gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Verwaltung und Verbänden. Noch vor den Sommerferien 2025 geht es auf zwei Begehungen zu Fuß im Umfeld der Stresemannschule auf dem Bännjerrück. Dabei wird die erste Begehung vor allem den nördlichen Bereich umfassen, rund um das Versorgungszentrum mit Bäckerei, Metzgerei, Apotheke und Arztpraxen, während die zweite Begehung die Schulwege der Grundschule und der weiterführenden Schulen sowie die Anbindung an den Bahnhaltepunkt betrachtet. Vor Ort ermitteln die Teilnehmenden Schwachstellen und diskutieren mögliche Lösungen. Auf dieser Basis werden im Anschluss Vorschläge zur Fußverkehrsförderung entwickelt, die im Rahmen eines Abschlussworkshops im September 2025 vorgestellt und erörtert werden.
Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich dazu eingeladen, sich bei dem Fußverkehrs-Check einzubringen. Als Expertinnen und Experten und Betroffene vor Ort sind ihre Erfahrungen und Ansichten besonders wichtig. In der Umsetzung des Projekts wird die Stadt Kaiserslautern von dem Fachbüro Planersocietät unterstützt, das Land Rheinland-Pfalz übernimmt die Kosten.
Die Termine im Überblick:
Auftaktworkshop
Datum: 20. Mai 2025
Uhrzeit: 17 Uhr
Ort: Stresemannschule, Stresemannstraße 3, 67663 Kaiserslautern
Begehung 1 – Themenschwerpunkt Einzelhandel, Querungen, Barrierefreiheit
Datum: 24. Juni 2025
Uhrzeit: 17 Uhr
Treffpunkt: Rauschenweg 29-35 (Ladenzeile), 67663 Kaiserslautern
Begehung 2 – Themenschwerpunkt Schulwege
Datum: Anfang Juli 2025 (das genaue Datum wird noch mitgeteilt)
Uhrzeit: 9 Uhr
Treffpunkt: Rauschenweg 29-35 (Ladenzeile), 67663 Kaiserslautern
Abschlussworkshop
Datum: 16. September 2025
Uhrzeit: 17 Uhr
Ort: Stresemannschule, Stresemannstraße 3, 67663 Kaiserslautern
Um eine Kontinuität in der Diskussion zu gewährleisten, ist eine Teilnahme an möglichst allen öffentlichen Terminen des Fußverkehrs-Checks – Auftaktworkshop, Begehung, Abschlussworkshop – wünschenswert. Das Referat Stadtentwicklung freut über jede Teilnehmerin und jeden Teilnehmer.
(Text: Pressestelle Stadt Kaiserslautern/hv/cb; Foto: Stadt Kaiserslautern)
Die letzten Artikel
Rabattaktionen im Sommer: Werbung mit Preisnachlässen rechtssicher gestalten
Sommerschlussverkauf, Sale-Wochen, Rabattaktionen zum Saisonwechsel: Viele Händler nutzen den Sommer, um mit Preisnachlässen neue Kundschaft zu gewinnen und das Lager für die nächste Saison frei zu machen. Rechtlich ist dabei einiges zu beachten. Sommerschlussverkauf ohne feste Regeln, aber nicht ohne Grenzen Seit der UWG-Reform von 2004 gibt es keinen eigenen „Sommerschlussverkauf“ mit festen Terminen und begrenzter Dauer mehr. Vorher war er auf zwölf Tage ab dem letzten Montag im Juli beschränkt. Heute dürfen Händler Rabatte das ganze Jahr über anbieten, in beliebiger Höhe und ohne besonderen Anlass. Wer aber einen Anlass nennt, etwa „wegen Umbau“ oder „wegen Geschäftsaufgabe“, muss diesen auch
Handelsverband Südwest wünscht eine schöne Sommerzeit
Der Handelsverband Südwest wünscht allen Mitgliedern, Partnern sowie unserer gesamten Handels-Community eine schöne Sommerzeit! ☀️ Wir freuen uns auf spannende Themen, gute Gespräche und viele Begegnungen in der zweiten Jahreshälfte. Ihr Team des Handelsverbands Südwest
Sonntagsöffnung: Handelsverband Südwest fordert sechs frei wählbare Termine
Ob Bäckereien, Konditoreien oder Bibliotheken künftig länger am Sonntag öffnen dürfen, wird derzeit auf Bundesebene diskutiert. Der Handelsverband Südwest nutzt die Debatte, um eine eigene Forderung zu erneuern: Der stationäre Einzelhandel in Rheinland-Pfalz und im Saarland soll künftig an sechs Sonntagen im Jahr frei und ohne besonderen Anlass öffnen dürfen. Warum die aktuelle Regelung nicht ausreicht Nach den Ladenöffnungsgesetzen in Rheinland-Pfalz und im Saarland sind Sonntagsöffnungen im Einzelhandel schon heute grundsätzlich möglich, allerdings nur in engem Rahmen: maximal vier Sonntage im Jahr, gebunden an einen besonderen Anlass und mit einer Öffnungszeit von höchstens fünf Stunden. Diese Anlassbindung führt in der Praxis

