Saarland verlängert Rückmeldefrist für Corona-Soforthilfen – Moratorium schützt Unternehmen
Die saarländische Landesregierung hat angesichts der anhaltenden wirtschaftlichen Folgen des Iran-Krieges die Rückmeldefrist für die Selbstauskunft zu den Corona-Soforthilfen des Bundes bis Ende 2026 verlängert. Gleichzeitig hat das Land ein Moratorium für Rückforderungen verfügt, eine Entscheidung, die insbesondere kleinen Einzelhandelsbetrieben, inhabergeführten Geschäften und Soloselbstständigen zugutekommen dürfte, die auch heute noch mit den wirtschaftlichen Nachwirkungen der Pandemie und der aktuellen Konjunkturlage zu kämpfen haben.
Hintergrund
In der Corona-Krise konnten Unternehmen Soforthilfen beim Bund beantragen, auf Basis einer einfachen Selbstauskunft. Im Nachgang sind die Empfänger verpflichtet, den tatsächlich entstandenen Liquiditätsengpass zu dokumentieren. Wer weniger Schaden hatte als angegeben, muss einen Teil der Hilfen zurückzahlen.
Was gilt jetzt?
Die Meldefrist wird bis Jahresende verlängert. Zudem werden bis mindestens Ende 2026 keine Rückforderungsbescheide erlassen, eine Rückzahlungspflicht entsteht erst durch einen solchen Bescheid. Wirtschaftsminister Jürgen Barke:
„Kleine Unternehmen und Soloselbstständige stehen aktuell erneut unter hohem Druck. Denen verschaffen wir mehr Zeit.“
Da es sich um Bundesmittel handelt, sind weitergehende Härtefallregelungen nur mit Zustimmung des Bundeswirtschaftsministeriums möglich. Barke hat Ministerin Katherina Reiche bereits schriftlich kontaktiert und wirbt für eine unbürokratische Lösung, die Existenzen schützt.
Was müssen Betroffene tun?
Hilfeempfänger sind weiterhin aufgefordert, ihren Liquiditätsengpass zu melden. Sie werden in den kommenden Tagen per E-Mail informiert. Wer noch keine Rückmeldung erstattet hat, sollte die gewonnene Zeit nutzen, um die Unterlagen zusammenzustellen.
Der Handelsverband Südwest begrüßt die Initiative der Landesregierung und wird die weiteren Entwicklungen, insbesondere die Verhandlungen mit dem Bund über faire Härtefallregelungen, im Interesse seiner Mitglieder aufmerksam begleiten.
Alle Informationen finden Sie auch hier.
(Quelle: Saarländisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr, VSU/hv/ks; Bild: AdobeStock_407956599)
Die letzten Artikel
Die Passbilddigitalisierung – Interview mit Steffen Kahnt, Geschäftsführer Bundesverband Technik des Einzelhandels
Pressestelle Handelsverband Südwest: Welche wirtschaftlichen Folgen erwarten Sie für den Verband durch die aktuelle digitale Fotoerstellung direkt in den Behörden? Und vor allem, wie bewerten Sie diese? Herr Kahnt: „Unsere Hauptsorge war zunächst, dass Fotohändler und Fotografen keine Passbilder mehr produzieren dürfen und dass diese nur noch im Amt erstellt werden. Das konnten wir jedoch abwenden. Mit großer medialer Wirkung – nicht zuletzt beim damaligen Bundesinnenminister – sorgten wir für einen öffentlichen Aufschrei, der schließlich zu einer Relativierung dieser Regelung führte. Jetzt haben die Händler die Möglichkeit, über eine sichere Plattform, wie sie zum Beispiel die Verbundgruppe Ringfoto für E-Pass-Fotos
Kreisstadt ruft zur Teilnahme am „Heimat shoppen“ auf
Neunkirchen. Die Kreisstadt lädt alle Neunkircher Einzelhändlerinnen und -händler, Gewerbetreibenden und Gastronomen zur Teilnahme an der Aktion „Heimat shoppen“ der IHK Saarland ein. Die Aktionstage finden in diesem Jahr am 12. und 13. September statt. Ziel der Kampagne ist die aktive Förderung des Erhalts lebendiger, vielfältiger und wirtschaftlich starker Innenstädte an Saar und Blies. An den Aktionstagen soll die Aufmerksamkeit verstärkt auf die zentrale Bedeutung lokaler Unternehmen gelenkt – und deren Leistung sichtbar gemacht sowie besonders wertgeschätzt werden. Händlerinnen und Händler, Gastronomen und Gewerbetreibende können die Aktion nutzen, um gemeinsam mit anderen Unternehmen zu zeigen, was Neunkirchen zu bieten hat.
Expertise von Fußgängerinnen und Fußgängern gefragt – Erste Ortsbegehung im Rahmen des Fußverkehrs-Checks am 24. Juni
Kaiserslautern. Die Route steht fest, am 24. Juni um 17 Uhr ist es soweit. Die erste Ortsbegehung im Rahmen des aktuell laufenden Fußverkehrs-Checks in Kaiserslautern beginnt. Die 1,6 Kilometer lange Route wird an insgesamt sieben Stationen über den Bännjerrück führen, im Fokus steht das Thema Barrierefreiheit. Die Route basiert auf den Wünschen und Anregungen aus der Bürgerschaft aus dem ersten Workshop, der im Mai stattfand. Eine Teilnahme an der Begehung ist aber freilich auch für Bürgerinnen und Bürger möglich, die am Auftaktworkshop nicht teilnehmen konnten. Die Verwaltung und das beauftragte Planungsbüro freuen sich über viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer! Auch die

