Saarland verlängert Rückmeldefrist für Corona-Soforthilfen – Moratorium schützt Unternehmen

Saarland verlängert Rückmeldefrist für Corona-Soforthilfen – Moratorium schützt Unternehmen

Veröffentlicht am: 30. April 2026Kategorien: Saarland, Top News

Die saarländische Landesregierung hat angesichts der anhaltenden wirtschaftlichen Folgen des Iran-Krieges die Rückmeldefrist für die Selbstauskunft zu den Corona-Soforthilfen des Bundes bis Ende 2026 verlängert. Gleichzeitig hat das Land ein Moratorium für Rückforderungen verfügt, eine Entscheidung, die insbesondere kleinen Einzelhandelsbetrieben, inhabergeführten Geschäften und Soloselbstständigen zugutekommen dürfte, die auch heute noch mit den wirtschaftlichen Nachwirkungen der Pandemie und der aktuellen Konjunkturlage zu kämpfen haben.

Hintergrund

In der Corona-Krise konnten Unternehmen Soforthilfen beim Bund beantragen, auf Basis einer einfachen Selbstauskunft. Im Nachgang sind die Empfänger verpflichtet, den tatsächlich entstandenen Liquiditätsengpass zu dokumentieren. Wer weniger Schaden hatte als angegeben, muss einen Teil der Hilfen zurückzahlen.

Was gilt jetzt?

Die Meldefrist wird bis Jahresende verlängert. Zudem werden bis mindestens Ende 2026 keine Rückforderungsbescheide erlassen, eine Rückzahlungspflicht entsteht erst durch einen solchen Bescheid. Wirtschaftsminister Jürgen Barke:

„Kleine Unternehmen und Soloselbstständige stehen aktuell erneut unter hohem Druck. Denen verschaffen wir mehr Zeit.“

Da es sich um Bundesmittel handelt, sind weitergehende Härtefallregelungen nur mit Zustimmung des Bundeswirtschaftsministeriums möglich. Barke hat Ministerin Katherina Reiche bereits schriftlich kontaktiert und wirbt für eine unbürokratische Lösung, die Existenzen schützt.

Was müssen Betroffene tun?

Hilfeempfänger sind weiterhin aufgefordert, ihren Liquiditätsengpass zu melden. Sie werden in den kommenden Tagen per E-Mail informiert. Wer noch keine Rückmeldung erstattet hat, sollte die gewonnene Zeit nutzen, um die Unterlagen zusammenzustellen.

Der Handelsverband Südwest begrüßt die Initiative der Landesregierung und wird die weiteren Entwicklungen, insbesondere die Verhandlungen mit dem Bund über faire Härtefallregelungen, im Interesse seiner Mitglieder aufmerksam begleiten.

Alle Informationen finden Sie auch hier.

(Quelle: Saarländisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr, VSU/hv/ks; Bild: AdobeStock_407956599)

Die letzten Artikel

Textil- und Modehandel schwächelt – Onlinehandel boomt

12. Mai 2025|Top News|

Statistisches Bundesamt. Das Statistische Bundesamt hat kürzlich vorläufige Umsatzzahlen für die einzelnen Handelsbranchen im März 2025 veröffentlicht. Die Daten basieren auf einer gewichteten Stichprobe von acht Prozent. Die Ergebnisse zeichnen ein durchwachsenes Bild – insbesondere für die stationären Textil- und Modebranchen, die deutliche Umsatzrückgänge gegenüber dem Vorjahresmonat hinnehmen mussten. Je nach Segment lagen die Rückgänge zwischen –0,8 Prozent im Schuh- und Lederwarenhandel und –15,1 Prozent im Sportfachhandel. Auch im kumulierten Jahresverlauf bis Ende März bleiben die Zahlen im negativen Bereich. Im Detail: Einzelhandel mit vorwiegend Bekleidung: –3,0 % Einzelhandel mit vorwiegend Textilien (zum Beispiel Bettwaren, Heimtextilien, Handarbeitsbedarf, Stoffe): –14,3 % Schuh- und

Eurometropole Saarbrücken: Landeshauptstadt wird erste deutsche Mitgliedsstadt der Association Internationale des Maires Francophones

12. Mai 2025|Saarland|

Saarbrücken. Als Zentrum der Eurometropole Saarbrücken ist die Landeshauptstadt als erste deutsche Stadt der Association Internationale des Maires Francophones (AIMF) beigetreten. Dieser Schritt markiert einen Meilenstein in der internationalen Vernetzung Saarbrückens und stärkt die Verbindungen zur frankophonen Welt. Die AIMF wurde 1979 auf Initiative der Bürgermeister von Paris und Québec gegründet, vereint 345 Städte und Metropolen aus 56 Ländern, die die französische Sprache und Kultur teilen. Mit über 250 Millionen vertretenen Einwohnerinnen und Einwohnern ist die AIMF ein einflussreiches Netzwerk für den Austausch und die Förderung nachhaltiger und urbaner Entwicklungen. Oberbürgermeister Uwe Conradt: „Saarbrücken und Frankreich verbinden eine einzigartige historische

Einigung über neue EU-Spielzeugverordnung erzielt

8. Mai 2025|Politik, Top News|

Spielzeugverordnung. Mitte April haben sich das Europäische Parlament und der Rat der EU in den Trilogverhandlungen auf eine überarbeitete Spielzeugverordnung geeinigt. Der finale Gesetzestext muss nun noch vom EU-Parlament und vom Ministerrat formell angenommen werden. Ein zentrales Element der neuen Verordnung ist der digitale Produktpass (DPP). Dieser soll künftig auf jedem Spielzeug – etwa über einen QR-Code – verfügbar sein und leicht zugängliche Informationen zu Sicherheit und Warnhinweisen liefern. Zudem sieht die Verordnung strengere Vorgaben für den Einsatz gesundheitsgefährdender Stoffe wie PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) vor. Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU treten die neuen Vorschriften nach einer

Nach oben