Saarland verlängert Rückmeldefrist für Corona-Soforthilfen – Moratorium schützt Unternehmen
Die saarländische Landesregierung hat angesichts der anhaltenden wirtschaftlichen Folgen des Iran-Krieges die Rückmeldefrist für die Selbstauskunft zu den Corona-Soforthilfen des Bundes bis Ende 2026 verlängert. Gleichzeitig hat das Land ein Moratorium für Rückforderungen verfügt, eine Entscheidung, die insbesondere kleinen Einzelhandelsbetrieben, inhabergeführten Geschäften und Soloselbstständigen zugutekommen dürfte, die auch heute noch mit den wirtschaftlichen Nachwirkungen der Pandemie und der aktuellen Konjunkturlage zu kämpfen haben.
Hintergrund
In der Corona-Krise konnten Unternehmen Soforthilfen beim Bund beantragen, auf Basis einer einfachen Selbstauskunft. Im Nachgang sind die Empfänger verpflichtet, den tatsächlich entstandenen Liquiditätsengpass zu dokumentieren. Wer weniger Schaden hatte als angegeben, muss einen Teil der Hilfen zurückzahlen.
Was gilt jetzt?
Die Meldefrist wird bis Jahresende verlängert. Zudem werden bis mindestens Ende 2026 keine Rückforderungsbescheide erlassen, eine Rückzahlungspflicht entsteht erst durch einen solchen Bescheid. Wirtschaftsminister Jürgen Barke:
„Kleine Unternehmen und Soloselbstständige stehen aktuell erneut unter hohem Druck. Denen verschaffen wir mehr Zeit.“
Da es sich um Bundesmittel handelt, sind weitergehende Härtefallregelungen nur mit Zustimmung des Bundeswirtschaftsministeriums möglich. Barke hat Ministerin Katherina Reiche bereits schriftlich kontaktiert und wirbt für eine unbürokratische Lösung, die Existenzen schützt.
Was müssen Betroffene tun?
Hilfeempfänger sind weiterhin aufgefordert, ihren Liquiditätsengpass zu melden. Sie werden in den kommenden Tagen per E-Mail informiert. Wer noch keine Rückmeldung erstattet hat, sollte die gewonnene Zeit nutzen, um die Unterlagen zusammenzustellen.
Der Handelsverband Südwest begrüßt die Initiative der Landesregierung und wird die weiteren Entwicklungen, insbesondere die Verhandlungen mit dem Bund über faire Härtefallregelungen, im Interesse seiner Mitglieder aufmerksam begleiten.
Alle Informationen finden Sie auch hier.
(Quelle: Saarländisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr, VSU/hv/ks; Bild: AdobeStock_407956599)
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