Saarland verlängert Rückmeldefrist für Corona-Soforthilfen – Moratorium schützt Unternehmen
Die saarländische Landesregierung hat angesichts der anhaltenden wirtschaftlichen Folgen des Iran-Krieges die Rückmeldefrist für die Selbstauskunft zu den Corona-Soforthilfen des Bundes bis Ende 2026 verlängert. Gleichzeitig hat das Land ein Moratorium für Rückforderungen verfügt, eine Entscheidung, die insbesondere kleinen Einzelhandelsbetrieben, inhabergeführten Geschäften und Soloselbstständigen zugutekommen dürfte, die auch heute noch mit den wirtschaftlichen Nachwirkungen der Pandemie und der aktuellen Konjunkturlage zu kämpfen haben.
Hintergrund
In der Corona-Krise konnten Unternehmen Soforthilfen beim Bund beantragen, auf Basis einer einfachen Selbstauskunft. Im Nachgang sind die Empfänger verpflichtet, den tatsächlich entstandenen Liquiditätsengpass zu dokumentieren. Wer weniger Schaden hatte als angegeben, muss einen Teil der Hilfen zurückzahlen.
Was gilt jetzt?
Die Meldefrist wird bis Jahresende verlängert. Zudem werden bis mindestens Ende 2026 keine Rückforderungsbescheide erlassen, eine Rückzahlungspflicht entsteht erst durch einen solchen Bescheid. Wirtschaftsminister Jürgen Barke:
„Kleine Unternehmen und Soloselbstständige stehen aktuell erneut unter hohem Druck. Denen verschaffen wir mehr Zeit.“
Da es sich um Bundesmittel handelt, sind weitergehende Härtefallregelungen nur mit Zustimmung des Bundeswirtschaftsministeriums möglich. Barke hat Ministerin Katherina Reiche bereits schriftlich kontaktiert und wirbt für eine unbürokratische Lösung, die Existenzen schützt.
Was müssen Betroffene tun?
Hilfeempfänger sind weiterhin aufgefordert, ihren Liquiditätsengpass zu melden. Sie werden in den kommenden Tagen per E-Mail informiert. Wer noch keine Rückmeldung erstattet hat, sollte die gewonnene Zeit nutzen, um die Unterlagen zusammenzustellen.
Der Handelsverband Südwest begrüßt die Initiative der Landesregierung und wird die weiteren Entwicklungen, insbesondere die Verhandlungen mit dem Bund über faire Härtefallregelungen, im Interesse seiner Mitglieder aufmerksam begleiten.
Alle Informationen finden Sie auch hier.
(Quelle: Saarländisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr, VSU/hv/ks; Bild: AdobeStock_407956599)
Die letzten Artikel
Praktikumswoche Saarland: Jetzt noch anmelden – Frist bis 19. Juni
Unternehmen im Saarland haben noch bis zum 19. Juni 2026 die Möglichkeit, sich für die diesjährige Praktikumswoche anzumelden. Die Aktion läuft vom 8. Juni bis 24. Juli 2026, also drei Schulwochen plus die ersten vier Wochen der Sommerferien. Die Praktikumswoche richtet sich an Schülerinnen und Schüler, die einen ersten Einblick in die Berufspraxis gewinnen wollen. Für Unternehmen ist sie eine niedrigschwellige Möglichkeit, potenzielle Nachwuchskräfte kennenzulernen – vielleicht sogar künftige Auszubildende. So funktioniert die Anmeldung Nach der Registrierung auf https://praktikumswoche.saarland/unternehmen geben Unternehmen an, für welche Berufsfelder sie zu welchem Zeitpunkt Praktikumstage anbieten möchten und wie viele Plätze zur Verfügung stehen. Anschließend erhalten
E-Rechnungspflicht ab 2027: Handelsunternehmen müssen jetzt aktiv werden
Weniger als sieben Monate bleiben bis zur nächsten Stufe der E-Rechnungspflicht. Ab 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro im B2B-Bereich strukturierte elektronische Rechnungen ausstellen. Doch eine repräsentative Umfrage des Marktforschungsinstituts YouGov zeigt: Ein Drittel der deutschen Unternehmen hat noch nie eine E-Rechnung verschickt. Was gilt ab wann? Die Grundlage schafft das Wachstumschancengesetz, das der Bundesrat im März 2024 verabschiedet hat. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bereits die Empfangspflicht: Alle Unternehmen müssen in der Lage sein, E-Rechnungen entgegenzunehmen. Der Versand wird stufenweise verpflichtend: Ab 1. Januar 2027: Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als
HDE-Konsumbarometer Juni 2026: Verbraucherstimmung stabilisiert sich leicht
Trotz des anhaltenden Irankriegs hellt sich die Verbraucherstimmung in Deutschland zum Beginn des Junis leicht auf. Das zeigt das aktuelle HDE-Konsumbarometer, das monatlich vom Handelsblatt Research Institute im Auftrag des Handelsverbandes Deutschland (HDE) erstellt wird. Der negative Trend stoppt vorerst. Von einer echten Erholung kann aber noch nicht die Rede sein. Konsumzurückhaltung nimmt nicht weiter zu Die Anschaffungsneigung der Verbraucher verändert sich gegenüber dem Vormonat kaum. Ein deutlicher Stimmungsumschwung ist das nicht, aber immerhin: Die Verschlechterung der vergangenen Monate setzt sich nicht weiter fort. Gleichzeitig zeigt sich eine leichte Verschiebung beim Sparverhalten. Die Bereitschaft, einen größeren Teil des Einkommens zurückzulegen, sinkt

