KI-Kennzeichnungspflicht ab August: Kein reines Online-Thema

KI-Kennzeichnungspflicht ab August: Kein reines Online-Thema

Veröffentlicht am: 22. Juni 2026Kategorien: Mittelrhein, Pfalz, Rheinhessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Top News, Trier

Ab dem 2. August 2026 müssen Unternehmen offenlegen, wenn nach außen gerichtete Inhalte von einer KI erzeugt wurden. Die Regel betrifft nicht nur den Onlinehandel. Wer KI für Social Media, Website oder Kundenkommunikation nutzt, ist in der Pflicht.

Wer ein Ladengeschäft in der Fußgängerzone betreibt und keinen Onlineshop hat, fühlt sich von EU-Digitalregeln meist nicht angesprochen. Bei der neuen Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte aus Artikel 50 des EU AI Act ist das anders. Die Regel gilt für jeden, der künstliche Intelligenz im geschäftlichen Kontext einsetzt und damit Inhalte produziert, die Kunden zu sehen bekommen.

Was genau ab August gilt

Die Kennzeichnungspflicht verpflichtet Unternehmen, offenzulegen, wenn Inhalte von einem KI-System erzeugt wurden und nicht von einem Menschen.

Betroffen sind:

  • KI-generierte Bilder und Grafiken, zum Beispiel für Social Media oder die Website
  • Chatbots und virtuelle Assistenten, bei denen Kunden nicht erkennen können, dass sie mit einer Maschine kommunizieren
  • Deepfakes und synthetische Audio- oder Videoinhalte
  • KI-generierte Texte, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren, etwa Blogbeiträge zu gesellschaftlichen oder politischen Themen

Die Kennzeichnung muss für den Durchschnittsverbraucher sichtbar und verständlich sein. Technische Metadaten allein reichen nicht aus.

Wen das im stationären Handel betrifft

Die Frage ist nicht, ob ein Händler einen Onlineshop betreibt, sondern ob KI in seiner Außenkommunikation steckt. Das passiert heute in vielen Betrieben, oft ohne großes Bewusstsein dafür:

  • Das Produktfoto für den Instagram-Post, mit einem KI-Bildgenerator erstellt
  • Der Chatbot, der auf der Website Kundenanfragen beantwortet
  • Ein Blogbeitrag auf der Unternehmensseite, komplett von einer KI geschrieben und ohne eigene Überarbeitung veröffentlicht

In solchen Fällen greift die Pflicht ab August.

Was nicht betroffen ist

Wer KI nur intern nutzt, ist außen vor. Ein KI-Tool, das beim Dienstplan hilft oder die Lagerplanung unterstützt, fällt nicht unter die Regelung, weil dabei nichts entsteht, das Kunden zu sehen bekommen.

Klassische Produkttexte, Werbetexte und Marketingbeschreibungen fallen nach derzeitigem Stand in der Regel ebenfalls nicht unter die Textpflicht, weil sie nicht den Zweck verfolgen, die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren.

Wer einen KI-Entwurf gründlich überarbeitet, ihn inhaltlich prägt und die redaktionelle Verantwortung dafür übernimmt, kann ebenfalls unter eine Ausnahme fallen. Voraussetzung ist ein dokumentierter Redaktionsworkflow.

Was bei Verstößen droht

Verstöße gegen Artikel 50 sind im deutschen Entwurf zur Umsetzung des AI Act nicht mit einem eigenen Bußgeldrahmen versehen. Allerdings können Verstöße im Zusammenspiel mit irreführender Kommunikation oder Verbraucherschutzverletzungen aufsichtsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Der allgemeine Bußgeldrahmen des AI Act sieht Strafen von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor.

Wo Händler Hilfe bekommen

Wer unsicher ist, wo in seiner Kommunikation KI steckt und wie eine korrekte Kennzeichnung aussieht, muss das nicht allein herausfinden. Für Händler in Rheinland-Pfalz und im Saarland stehen die Digitalcoaches zur Verfügung. Deren Beratung ist kostenlos und wird vom Land gefördert. Sie helfen praxisnah bei Fragen rund um Social Media, Website und digitale Prozesse.

(Text/Bild: Pressestelle Handelsverband Südwest/ks)

Die letzten Artikel

Bürokratieabbau durch Bürgerbeteiligung: Neues Portal sammelt Verbesserungsvorschläge

3. Februar 2026|FDF, HVMITTE, HVSUEW, Instagram, Lokales, Mitglieder, Mittelrhein, Pfalz, Rheinhessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Top News, Trier, Überregional|

Wer kennt es nicht: Man steht im Amt, braucht drei verschiedene Formulare für einen simplen Antrag, und am Ende fehlt trotzdem noch eine Unterschrift. Oder man will ein Unternehmen gründen und verzweifelt an einem Dschungel aus Vorschriften, die niemand so richtig versteht. Genau hier will die Bundesregierung jetzt ansetzen – und zwar mit Hilfe derer, die den Bürokratie-Irrsinn täglich am eigenen Leib erfahren. Seit Mitte Dezember ist das Portal „EinfachMachen“ online. Die Idee dahinter ist eigentlich simpel: Wer auf unnötige Hürden stößt, soll das melden können. Egal ob Privatperson, Firmenchef oder Verwaltungsmitarbeiter – jeder kann dort schildern, wo es hakt

Großhandel in der Krise – Was bedeutet das für den Einzelhandel?

30. Januar 2026|HVMITTE, HVSUEW, Mittelrhein, Pfalz, Rheinhessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Top News, Trier|

Eingetrübte Stimmung und verhaltener Ausblick: Die aktuelle Konjunkturumfrage des BGA zeigt deutliche Warnsignale für die gesamte Handelskette Die Stimmung im deutschen Großhandel hat sich zum Jahreswechsel 2025/2026 spürbar verschlechtert. Das ist das zentrale Ergebnis der aktuellen Konjunkturumfrage des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e. V. (BGA). Für den Einzelhandel sind diese Entwicklungen von erheblicher Bedeutung – denn was im Großhandel passiert, wirkt sich unmittelbar auf Warenverfügbarkeit, Preise und Konditionen aus. Negative Umsatz- und Ertragsentwicklung erwartet Die Großhandelsunternehmen rechnen weiterhin mit rückläufigen Umsätzen und Erträgen. Besonders betroffen ist der Produktionsverbindungshandel, doch auch im Konsumgütergroßhandel, dem direkten Vorlieferanten vieler Einzelhändler, erwarten die Unternehmen

Völklingen erhält 172.000 Euro für Innenstadtbelebung

29. Januar 2026|Politik, Saarland, Top News|

Scheckübergabe in Völklingen, v.l.n.r.: Projektleitung Doreen Fischer, Landtagsabgeordnete Stefanie Meiser, Oberbürgermeister Stephan Tautz, der Vorsitzende des Völklinger Wirtschaftskreises Christoph Wagner, Wirtschaftsminister Jürgen Barke und der städtische Wirtschaftsförderer Christof Theis.  Die Stadt Völklingen darf sich über eine kräftige Finanzspritze freuen: Am Mittwoch überreichte das Wirtschaftsministerium einen Förderbescheid über rund 172.000 Euro. Das Geld stammt aus einem Landesprogramm, das den saarländischen Einzelhandel stärken soll. Unter dem Titel „Lebendige Innenstadt – Kreative Formate für eine starke Innenstadt“ will Völklingen damit neue Wege gehen. Im Mittelpunkt steht die Einrichtung eines multifunktionalen Kulturbüros, das gleich mehrere Aufgaben übernehmen soll: Dort wird ein Projektmanagement aufgebaut, das

Nach oben