Urlaub über Vertragsende hinaus führt nicht zur Verlängerung des Arbeitsverhältnisses
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat klargestellt, dass Urlaub, der einem befristet beschäftigten Arbeitnehmer für die Zeit nach dem Ende der Befristung gewährt wird, nicht zu einer Verlängerung des Arbeitsverhältnisses führt.
Wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Urlaub über die Befristung hinaus gewährt, bedeutet das nicht, dass sich das befristete Arbeitsverhältnis dadurch verlängert. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt in seinem Urteil vom 9. Februar 2023 entschieden.
Der Fall dreht sich um einen Beamten eines Postnachfolgeunternehmens. Der Beamte wurde mehrmals beurlaubt, um verschiedene Aufgaben in befristeten Angestelltenverhältnissen zu übernehmen. Am 30. September 2020 endete seine letzte Befristung. Für den Monat Oktober bekam der Arbeitnehmer Urlaub gewährt. Zu einem Anschlussvertrag kam es nicht.
Daraufhin klagte der Arbeitnehmer vor Gericht auf Feststellung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses ab dem 1. Oktober 2020, da sein befristetes Arbeitsverhältnis durch die Gewährung von Urlaub über die Befristungsdauer hinaus verlängert worden sei und sich in einen unbefristeten Vertrag umgewandelt habe.
Das BAG war anderer Ansicht und wies die Klage des Arbeitnehmers ab. Es entschied, dass zwischen den Parteien kein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstanden ist. Die gesetzlichen Voraussetzungen seien durch die Gewährung von Urlaub nicht erfüllt. Gemeint sei die „die Fortsetzung der Arbeitsleistung“. Nur die Gewährung von Urlaub für die Zeit nach dem Vertragsende erfüllt nicht die Bedingung für eine Verlängerung.
Das bedeutet: Die Entfristung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses erfolgt erst dann, wenn man als Arbeitnehmer auch wirklich seine Arbeit fortsetzt. Dies muss außerdem mit dem Wissen des Arbeitsgebers geschehen, ohne dass dieser widerspricht. Erst dann kann man davon ausgehen, dass der Arbeitgeber „stillschweigend“ einer Verlängerung des Arbeitsverhältnisses zustimmt.
Quelle:
Bundesarbeitsgericht
Hugo-Preuß-Platz 1
99084 Erfurt
BAG, Urteil vom 09.02.2023, Az.: 7 AZR 266/22
28.06.23
Die letzten Artikel
HDE-Konsumbarometer Mai 2026: Verbraucherstimmung setzt Talfahrt fort
Die Verbraucherstimmung in Deutschland befindet sich weiter im Abwärtstrend und sinkt auf den niedrigsten Wert seit über drei Jahren. Das geht aus dem aktuellen Konsumbarometer des Handelsverbandes Deutschland (HDE) hervor. Für den Mai ist damit der stärkste Rückgang seit Januar 2024 und der tiefste Stand seit Februar 2023 zu verzeichnen. Pessimismus auf breiter Front Vor allem zwei Faktoren trüben die Stimmung deutlich ein: steigende Preise und wachsende Sorgen um eine schwache Konjunktur. Die Verbraucher blicken so pessimistisch auf die wirtschaftliche Entwicklung wie seit Januar 2023 nicht mehr. Die Hoffnungen vom Beginn des Jahres auf eine konjunkturelle Erholung wurden durch den
Saarland verlängert Rückmeldefrist für Corona-Soforthilfen – Moratorium schützt Unternehmen
Die saarländische Landesregierung hat angesichts der anhaltenden wirtschaftlichen Folgen des Iran-Krieges die Rückmeldefrist für die Selbstauskunft zu den Corona-Soforthilfen des Bundes bis Ende 2026 verlängert. Gleichzeitig hat das Land ein Moratorium für Rückforderungen verfügt, eine Entscheidung, die insbesondere kleinen Einzelhandelsbetrieben, inhabergeführten Geschäften und Soloselbstständigen zugutekommen dürfte, die auch heute noch mit den wirtschaftlichen Nachwirkungen der Pandemie und der aktuellen Konjunkturlage zu kämpfen haben. Hintergrund In der Corona-Krise konnten Unternehmen Soforthilfen beim Bund beantragen, auf Basis einer einfachen Selbstauskunft. Im Nachgang sind die Empfänger verpflichtet, den tatsächlich entstandenen Liquiditätsengpass zu dokumentieren. Wer weniger Schaden hatte als angegeben, muss einen Teil der
Polizeiliche Kriminalstatistik 2025: Ladendiebstahl weiterhin auf hohem Niveau
Die kürzlich veröffentlichte Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) für das Jahr 2025 bestätigt, was viele Händler in Rheinland-Pfalz und dem Saarland täglich erleben: Ladendiebstahl bleibt ein massives Problem und die offiziellen Zahlen zeigen nur die Spitze des Eisbergs. Rückgang bei einfachen Diebstählen: kein Grund zur Entwarnung Bundesweit wurden 2025 insgesamt 357.651 einfache Ladendiebstähle registriert, ein Rückgang von 5,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Doch dieser scheinbar positive Trend täuscht. Der Handelsverband Deutschland (HDE) schätzt, dass mehr als 90 Prozent aller Ladendiebstähle gar nicht erst zur Anzeige kommen. Viele Händler haben resigniert: Anzeigen werden in der Praxis selten weiterverfolgt, Strafverfahren häufig eingestellt. Der bürokratische

