Saarland verlängert Rückmeldefrist für Corona-Soforthilfen – Moratorium schützt Unternehmen
Die saarländische Landesregierung hat angesichts der anhaltenden wirtschaftlichen Folgen des Iran-Krieges die Rückmeldefrist für die Selbstauskunft zu den Corona-Soforthilfen des Bundes bis Ende 2026 verlängert. Gleichzeitig hat das Land ein Moratorium für Rückforderungen verfügt, eine Entscheidung, die insbesondere kleinen Einzelhandelsbetrieben, inhabergeführten Geschäften und Soloselbstständigen zugutekommen dürfte, die auch heute noch mit den wirtschaftlichen Nachwirkungen der Pandemie und der aktuellen Konjunkturlage zu kämpfen haben. Hintergrund In der Corona-Krise konnten Unternehmen Soforthilfen beim Bund beantragen, auf Basis einer einfachen Selbstauskunft. Im Nachgang sind die Empfänger verpflichtet, den tatsächlich entstandenen Liquiditätsengpass zu dokumentieren. Wer weniger Schaden hatte als angegeben, muss einen Teil der
