Im Vorfeld der Tarifrunde im rheinland-pfälzischen Einzelhandel am 30.08.2023
Hohe Erwartungen des Handelsverbandes an die Tarifrunde am 30.08.2023
Nachdem die Arbeitgeberseite bereits frühzeitig Angebote für den Abschluss des Tarifes unterbreitete und diese schon zweimal nachgebessert hat, erwarten die Arbeitgeber das in der morgigen Runde die Gewerkschaft sich der Diskussion öffnet und äußert, an welchen Positionen Gespräche möglich sind.
Die bisherige Haltung von ver.di noch nicht einmal in konkrete Gespräche einsteigen zu wollen, oder zu können? – führt hier nicht weiter und trägt den Bedürfnissen der Arbeitnehmer nicht Rechnung.
ver.di kann nicht erwarten, dass von Arbeitgeberseite ständig Angebotserweiterungen erfolgen, ohne dass von Gewerkschaftsseite ein Entgegenkommen gezeigt wird. Die von ver.di gestellten Forderungen sind Traumschlösser, die für den Handel nicht verwirklichbar sind.
Dies muss auch endlich ver.di erkennen!
Die letzten Artikel
QR-Codes im Schaufenster: Kleiner Aufwand, großer Effekt
Auch außerhalb der Öffnungszeiten kann das Schaufenster arbeiten. Ein QR-Code an der richtigen Stelle verwandelt einen kurzen Blick von draußen in einen digitalen Kontakt, ganz ohne großen technischen Aufwand. Was ein QR-Code im Schaufenster leisten kann Ein QR-Code lässt sich mit wenigen Klicks erstellen und auf nahezu alles verlinken: die eigene Website, das Google-Unternehmensprofil, den Online-Shop, eine Terminbuchung oder den Instagram-Kanal. Kunden, die abends oder sonntags am Laden vorbeigehen, können so trotzdem in Kontakt treten, ohne dass jemand vor Ort sein muss. Wofür sich QR-Codes besonders eignen Verlinkung zum aktuellen Sortiment oder Online-Shop, wenn der Laden geschlossen ist Direkter Link zu
Zusammenhängender Urlaub im Einzelhandel: Warum die Zwei-Wochen-Grenze nicht rechtssicher ist
Viele Betriebe im Einzelhandel handhaben Urlaubsanträge nach einer festen internen Regel: mehr als zwei Wochen am Stück gibt es nicht. Gerade in der Urlaubszeit lohnt sich der Blick auf eine aktuelle Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Thüringen, die dieser Praxis eine klare Absage erteilt. Der Fall aus Thüringen Eine Arbeitnehmerin hatte einen dreiwöchigen zusammenhängenden Urlaub beantragt. Der Arbeitgeber lehnte mit dem Hinweis ab, im Betrieb würden grundsätzlich nie mehr als zwei Wochen am Stück bewilligt. Das Arbeitsgericht Nordhausen gab der Arbeitnehmerin bereits in der Hauptsache recht. Da der Urlaubszeitraum nicht mehr abzuwarten war, zog die Angelegenheit vor das Landesarbeitsgericht Thüringen (Beschluss vom 2.
Rabattaktionen im Sommer: Werbung mit Preisnachlässen rechtssicher gestalten
Sommerschlussverkauf, Sale-Wochen, Rabattaktionen zum Saisonwechsel: Viele Händler nutzen den Sommer, um mit Preisnachlässen neue Kundschaft zu gewinnen und das Lager für die nächste Saison frei zu machen. Rechtlich ist dabei einiges zu beachten. Sommerschlussverkauf ohne feste Regeln, aber nicht ohne Grenzen Seit der UWG-Reform von 2004 gibt es keinen eigenen „Sommerschlussverkauf“ mit festen Terminen und begrenzter Dauer mehr. Vorher war er auf zwölf Tage ab dem letzten Montag im Juli beschränkt. Heute dürfen Händler Rabatte das ganze Jahr über anbieten, in beliebiger Höhe und ohne besonderen Anlass. Wer aber einen Anlass nennt, etwa „wegen Umbau“ oder „wegen Geschäftsaufgabe“, muss diesen auch

